Überschuldeter Einzelunternehmer wandelt seiner Firma in einer GmbH um zwecks Haftungsbegrenzung.
Einer bereits 2004 um vielen Millionen Euro Überschuldeter Einzelunternehmer wandelt stillschweigend seiner Firma in einer GmbH um, -zwecks Haftungsbegrenzung-.
Der Unternehmer ist gleichzeitig auch der Geschäftsführer der neuen GmbH. Die 100%- Gesellschafterin der neue Firma ist eine Englische LTD.
Der GmbH macht weiterhin enorme Schulden bis Ende Dezember 2006. Sodann wird einer neuer Geschäftsführer bestellt, der gewerbsmäßig Firmenbestattungen betreibt.
Statt sofort Insolvenz zu beantragen, macht die Firma weiteren Schulden in den folgenden 7 Monaten und dann in Juli 2007 abgemeldet.
Die akquirierten Gelder wurden überwiegend in bar abgeholt und unverzüglich ins Ausland verschoben. Es liegt betrügerischer Insolvenzverschleppung über mehrere Jahre vor. Viele hundert Personen sind Betroffen. Gesamtschaden ca. 12 Million Euro. Der Insolvenzgutachter hat die Insolvenzverfahren sofort wegen massiver Überschuldung abgewiesen.
Der Spiritus Rector ist kein Unbekannter und wurde bereits zuvor wegen Betrug zu 7,5 Jahre Haft verurteilt! -was tun?-
1 Antwort
Da kommt vermutlich kurzfristig Post von der Staatanwaltchaft, denn wenn ein Insolvenzverfahren mangels Masse abelehnt wurde und diese Umstände bekannt sind, wird von Amts wegen ermittelt.
Allerdings muss man sagen, dass die Staatsanwaltschaften mehr daran interessiert sind den Täter zu verhaften und zu verurteilen und nur geringes Interesse an der Sicherung des Geldes der Geschädigten.
Die Betroffenen können es natürlich beschenigen und Anzeige erstatten.