Geld von Landverkauf Steuerfrei für andere Sachen benutzen zb. Fahrzeuge und nicht für Immobilien oder Landkauf?

2 Antworten

§ 6 b EStG ist Dein Freund.

Gewinne aus dem Verkauf von Grund und Boden und dem Aufwuchs (bei Land- und Forstwirten) kann steuerfrei von den Anschaffungskosten von Grund und Boden (wenn es aus dem Verkauf von Grund und Boden stammt) und anderen Investitionen abgezogen werden.

durch bleibt es bis zum Verkauf des erworbenen Grund und Boden, steuerfrei, oder wird es über die verminderte AfA schrittweise versteuert.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Nein, kann man nicht - wie wfwbinder bereits erläutert hat, bleiben die stillen Reserven nur bei einer Reinvestition in Immobilien steuerfrei. Ältere Landwirte erzählen gern mal etwas anderes, weil das früher anders war, der Teil mit der Investition in bewegliche Wirtschaftsgüter wurde aber bereits vor vielen Jahren aus dem Gesetz gestrichen.