Eigenbedarfskündigung, was tun? Keine Wohnung wegen Restschuldbefreiung und Schufa?

5 Antworten

Dir bleibt in dieser verfahrenen Lage eigentlich nur, Deine eigenen Interessen vor die des Wohnungskäufers zu stellen und Dich gegen eine eventuelle Eigenbedarfskündigung zu wehren.

Die von Dir genannten 9 Monate würden im übrigen ab Zustellung des Kündigungsschreibens gelten und zu einer Kündigung wäre der Erwerber erst dann berechtigt, wenn er als neuer Eigentümer im Grundbuch eingetragen ist. Es ist also mit einer wesentlich längeren Frist zu rechnen.

Wenn Du eine neue Wohnung suchst hast Du im übrigen noch ehesten Chancen bei kommunalen Wohnungsbaugesellschaften. Die haben aber lange Wartelisten.

Wenn die Wohnung jetzt verkauft wurde, genau darauf achten, wann der neue Eigentümer Eigenbedarf anmeldet und kündigt. Wenn er zu diesem Zeitpunkt noch nicht eingetragen war, ist die Kündigung ungültig. Also wenn die Kündigung kommt, erst mal nix nunternehmen. Dann 4 Wochen bevor die Kündigungsfrist abläuft, einen Anwalt beauftragen, zu prüfen ob zum Zeitpunkt der Kündigung der Eigentümer schon eingetragen war. Wenn die Wohnung von Ehepaar gekauft wurde, müssen beide unterschrieben haben, sonst auch ungültig. So kannst Du das ganze noch etwas hinauszögern, sodaß Du mit etwas Glück in den Bereich kommst, wo kein Schufa-Eintrag mehr vorhanden ist.

Du kannst nur deine Strategie bei der Wohnungssuche ändern, nicht die berechtigte Eigenbedarfskündigung.

  • Besorge dir eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung, gar ein Referenzschreiben deines aktuellen Vermieters
  • Belege deine Bonität mit Kopie der letzten drei Verdienstbescheinigungen
  • Erkläre unverschuldete Kündigung wg. Hausverkauf mit Eigennutzung des Käufers

Erst wenn es zu Verhandlungen kommt und eine schufa-Auskunft verlangt würde, erklärt man, dass die PI längst abgeschlossen ist, seit 8 Jahren keinerlei Schuölden bestehen und der alte Eintrag in wenigen Monaten auch endlich entfernt wird.

Und bewirb dich bevorzugt bei Wohnungsbaugesellschaften oder Genossenschaften denn Privatanbietern.

Viel Erfolg :-)

Dir bleibt schon noch Zeit, bestimmt 18 -24 Monate. Du widersprichst der Kündigung, ebenso der Räumungsklage usw. Zahlst aber weiterhin brav Deine Miete,

Im übrigen " Kauf bricht nicht Miete". Der Käufer wohnt ja jetzt bestimmt auch schon ausreichend. Nur u

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Was bleibt ist weitersuchen - wie so viele.