Was tun wenn Mieter unerreichbar ist?

Ich habe letztes Jahr eine Wohnung gekauft. Ende November war dann alles geklärt und ich war der Eigentümer.

Dort wohnt jetzt schon seit 20 jahren eine 92 Jahre alte(noch sehr sehr fite) Dame die auch brav die Miete zahlt. Das Problem liegt darin das ich diese Wohnung selber nutzen will.

Der alte Eigentümer, hat die Wohnung vor dem Verkauf sehr aufwendig renoviert und anschließend die Miete erhöht. Als ich dann zur Besichtigung da war habe ich der Dame und ihrer Tochter auch gleich gesagt das ich die Wohnung selber nutzen will. Beide waren einverstanden, die Dame meinte auch das sie auf Grund der Mieterhöhung sowieso ausziehen will.

Anfang Dezember habe ich dann ein Brief per einschreiben mit einer eigenbedarfskündigung geschrieben. Habe auch die Bestätigung das es ankam! Auch vermerkt das sie ( weil sie so lange dort lebt) eine Frist von 9 Monaten zum ausziehen hat. Alles korrekt und durch einen Rechtsanwalt geprüft.

Jetzt ist Ende Februar. Sie zahlt ihre Miete weiter. Aber seit Dezember geht niemand mehr als Telefon und es macht keiner die Tür auf obwohl das Licht brennt. Ich weiß ja sie hat bis September Zeit, aber ich will einfach wissen wie es voran geht und ob sie ÜBERHAUPT vor hat aus zu ziehen. Langsam mach ich mir Sorgen aber ich will da auch kein Terror machen und rund um die Uhr anrufen. Ich versuch das immer 2-3 mal in der Woche. Mitte Januar war das Telefon überhaupt für fast 2 Wochen bei ihr aus und dann ging alles wieder.

Hat mir jemand einen Rat wie ich handeln kann? Zum einem will ich nicht unhöflich sein bzw sie nerven. Zum anderen will ich aber denn stand der Dinge einfach wissen..

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Eigenbedarfskündigung, was tun? Keine Wohnung wegen Restschuldbefreiung und Schufa?

Meine Mietwohnung in der ich seit 01.02.11 lebe, wird gerade verkauft. Laut den Makler, wird der neue Eigentümer Eigenbedarf anmelden um selbst in diese Wohnung einzuziehen.

Nun habe ich angefangen eine neue Wohnung für mich zu suchen und da kamen auch schon die Probleme mit der Schufa.

Habe im Mai 2011 eine Privatinsolvenz beantragt, diese ist wurde 2017 erfolgreich abgeschlossen. Jetzt habe ich natürlich einen Eintrag in der Schufa über Restschuldbefreiung vom Juli 2017. Diese Einträge werden voraussichtlich zum 31.12.2020 aus der Schufa entfernt (wenn ich das richtig verstanden habe, drei Jahre und zum ende des laufenden Jahres).

Seid über 8 Jahren habe ich keine neuen Schulden und zahle alle meine Rechnungen pünktlich. Bin Angestellter mit einem unbefristeten Arbeitsverhältnis und verdiene 2400€ Netto/ Monat.

Hatte jetzt drei Wochen Urlaub und habe mich intensiv mit der Wohnungssuche beschäftigt. In diesen drei Wochen hatte ich ca. 20 - 25 Besichtigungstermine und ungefähr auf die Hälfte habe ich mich anschließend beworben. Doch leider wurde aus diesen Bewerbungen gar nichts, immer nur Absagen. Eine Vermieterin hatte mir telefonisch auch den Grund genannt, wegen der Restschuldbefreiung und das ich bei momentaner Wohnungslage sehr schlechte Karten hätte, solange der Eintrag in der Schufa steht.

Nun ist es leider so, dass ich zwar (laut Internet) ca. 9 Monate Kündigungsfrist und Zeit hätte mir was neues zu suchen, doch bekommen würde ich zu 99% nichts.

Möchte auch nicht dem neuen Eigentümer im Wege stehen, seine Wohnung zu beziehen. Nun weiss ich aber auch nicht wohin.

Hat vielleicht jemand eine Idee, was man noch unternehmen kann um nicht auf der Strasse zu landen. Hat jemand eventuell Erfahrungen wie ich vorgehen sollte.

Vielen Dank im Voraus

Mietrecht, Eigenbedarfskündigung
Besteht ein Anspruch auf Schadensersatz (Umzugskosten) bei Rücknahme Eigenbedarfskündigung durch Vermieter, nachdem Mieter neuen Mietvertrag abgeschlossen hat?

Unser Vermieter hat uns am 20.09. Wochen schriftlich, per Kurier und rechtlich wirksam (per Anwalt Schreiben prüfen lassen) eine Eigenbedarfskündigung (EBK) zum 31.12. mitgeteilt. Er kommt aus dem Ausland nach FFM zurück, tritt eine neue Stelle an und benötigt die Wohnung für sich und seine Familie. Soweit in Ordnung.

Zehn Tage (30.09.) nach Eingang der Kündigung hat er telefonisch mitgeteilt, dass er ggfs. eine Wohnung in der Umgebung kaufen wird, die er demnächst besichtigt und dass bei Kaufvertrag der Grund für die EBK entfallen könnte. Nach der Besichtigung (02.10.) hat er sich gemeldet und erklärt, dass er sich in 4-5 Tagen zur Kaufwohnung entscheidet und uns dann eine Rückmeldung gibt. Wir haben erwidert, dass wir dennoch weiter nach einer neuen Wohnung suchen, da Warten zu unsicher ist mit dem knappen Auszugstermin, was für ihn nachvollziehbar war/ist.

Wir haben Ende der gleichen Woche (04.10.) nach mehreren Besichtigungen eine neue Wohnung gefunden und uns zur Unterschrift des Vertrages entschieden, als wir gegen mehreren Mitbewerbern eine Chance bekommen haben.

Am 12.10. haben wir unseren Vermieter per Textnachricht angeschrieben und über den Vertrag informiert, da er sich nicht mehr von sich aus gemeldet hat.

Am 15.10. hat er uns dann ebenfalls per Text informiert, dass er der Kaufvertrag per Notar geklärt sei und er den Eigenbedarf tatsächlich zurückzieht und er sich freuen würde, wenn wir bei ihm in der Wohnung bleiben.

Wir möchten definitiv ausziehen und die bisherige Wohnung entsprechend der Kündigung Ende Dezember verlassen.

Meine Frage:

Können wir für die entstandenen und entstehenden Kosten (Anwalt wg Prüfung Kündigung, Wohungssuche, Umzugskosten) eine Entschädigung bekommen, da er seinen Eigenbedarf erst nach unserer Unterschrift auf dem neuen Vertrag zurückgezogen hat?

Mietrecht, Eigenbedarfskündigung

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