Darlehenskontonummer?

3 Antworten

Vielen Dank für eure Rückmeldungen!

Ich habe bereits ein Schreiben von der KfW erhalten, indem sie mich auffordern eben die Identifizierung gemäß Geldwäsche durchzuführend @Andri123. Da ist leider bis auf die KfW-GP-Nr keine sinnvolle Nummer ausfindig zu machen. Ich habe auch gelesen, dass mein Darlehenskonto immer auf den Überweisungen der Zahlungen vom KfW stünde, da der Vertrag aber noch nicht abgewickelt ist, da ja eben diese Identifzierung gemäß Geldwäsche noch eingereicht werden muss und ich dementsprechend noch keine Zahlung erhalten haben, kann ich diese ja schlecht angeben.

Also sollte ich das Feld wohl besser frei lassen?

Liebe Grüße,

Malte

Andri123  26.06.2020, 19:07

Ja, ich würde das Feld auch freilassen und vielleicht im separaten Anschreiben die GP-Nummer ins Betreff schreiben, damit es Dir leichter zugeordnet werden kann.

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Deine IBAN ist garantiert nicht gemeint.

Ich lese, dass die Darlehenskontonummer auf jedem Schreiben der KfW an Dich und als Verwendungszweck auf den Überweisungen stünde.

Die GP-Nr. ist die Geschäftspartnernummer, quasi Deine Kundennummer.

Wird die Darlehenskontonummer nicht wohl erst nach Vergabe des Darlehens vergeben? Das wäre doch irgendwie logisch. Wenn Dein Antrag abgelehnt wird, bekommst Du kein Darlehen und kein Darlehenskonto.

Die Kontonummer ist Bestandteil der IBAN, diese setzt sich in D zusammen aus Länderkennzeichen (DE), Prüfziffer (2 Stellen), BLZ (9 Stellen) Kontonummer (10 Stellen, kürzere Kontonummern werden vorne (!) mit Nullen ergänzt.