Betreten eines Geländes erlaubt, dass nicht als privat gekennzeichner ist?
Ich hab da mal eine Frage...meine Tochter arbeitet in einem Krankenhaus. Ich hole sie häufig von der Arbeit ab und warte draussen vor dem Personaleingang auf sie. Bisher war das nie ein Problem. Jetzt gibt es da einen neuen Security Mitarbeiter, der mich schon ein paar Mal angeranzt hat, dass ich da nicht stehen darf, da es Privatgelände wäre. Rund um das Krankenhaus steht nirgends ein Hinweis oder Schild, dass das Betreten rund um das Krankenhaus verboten ist. Auch ist nichts eingezäunt, abgesperrt oder sonstiges. Zumal dort u.a. auch ein Wohnheim ist, wo man ja schließlich als Besucher z.B. auch hingehen könnte. Als ich letztes Mal dort gewartet habe, wollte er sogar die Polizei rufen. Ich habe ihm erneut erklärt, dass ich dort nur kurz warte um meine Tochter abzuholen und fragte ihn auch erneut, woran ich denn bitte erkennen könne, dass dort das Betreten verboten ist, da nichts beschildert oder abgegrenzt ist, sondern das Krankenkasse rundherum öffentlich zugängig ist und ich das Gebäude ja noch nicht mal betrete sondern davor stehe und draussen warte. Kann er mich tatsächlich von dort verweisen oder müsste es irgendwie erkenntlich sein, dass man das Gelände nicht betreten darf??
2 Antworten
Übereifriger Kollege.
Du hast das Gebäude durch diesen Eingang ja nicht betreten. Als Angehöriger vor dem Personaleingang zu warten ist selbstverständlich erlaubt.
Externe Security?
Hier sollte sich mal deine Tochter intern informieren damit die Spielregeln klar sind.
Danke...ich habe auch schon überlegt mal direkt im KH nachzufragen. Der Security Mitarbeiter ist extern. Dann werden wir uns mal erkundigen, ob das "Draussen-Warten" vor dem Personaleingang erlaubt ist oder nicht!
Nein, da muss nichts offensichtlich sein. Es wurde dir ja gesagt und damit weist du es. Ob er von der Verwaltung die Rechte zur Durchsetzung oder Erteilung eines Hausverbotes erhalten hat, kann man so nicht sagen.
Ich sehe auch erstmal keinen guten Grund für ein Verbot.
Jedoch wurde gefragt ob es "erkenntlich" sein müsse, was ganz klar nicht der Fall ist. Und in den meisten Fällen kann man schon davon ausgehen, dass ein beauftragter Sicherheitsdienst auch gewisse Rechte übertragen bekommt. Auch wenn es hier gewiss etwas nach "aufspielen" aussieht.
Es gibt durchaus Gebäude/Objekte die außen komplett zugänglich sind und andere nur in Teilbereichen. Aber diese sind entsprechend zu kennzeichnen. Somit ist deine Aussage falsch. Eine Ausnahme gibt es aber: Wenn das Gelände umzäunt ist, gilt auch ein offenes Tor rechtlich als geschlossen. Und wenn ein Kunde meint, dass in einem bestimmten Bereich keine Leute hindürfen, dann ist es als Objektleiter meine Aufgabe den Kunden darauf hinzuweisen, das dies entsprechend zu kennzeichnen ist. Es muss ersichtlich sein, dass wir für jedermann ersichtliche Verbote durchsetzen. Es wird bei mir nicht sein, dass es nach willkür unsererseits aussieht wie in diesem beschriebenen Fall.
Meine Aussage ist nicht falsch. Für jedes Grundstück kann der Verantwortliche ein Hausverbot erteilen und damit darf man es eben nicht mehr betreten. Das gilt selbst für öffentliche Stellen wie eine Zulassungsstelle oder ähnlich.
Aber es muss dann eben ausgesprochen werden, wenn es nicht gekennzeichnet ist!
Nicht jede Aussage eines übereifrigen Sicherheitsmitarbeiter ist korrekt. Ich habe in den vergangenen Jahren viele Kollegen zurückpfeifen müssen. Und hier sehe ich auch keinen Grund für ein Betretungsverbot an dieser Stelle.