Bekomme ich für mein Gewerbe eine zweite Steuernummer?
Ich bin freiberuflich als Musikerin tätig und habe zusätzlich ein Gewerbe als Handelsvetreterin angemeldet. Dafür müsste ich den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung abschicken. Bekomme ich für meine Gewerbliche Tätigkeit eine neue Steuernr? Und darf ich mit der anderen meine Rechnung fürs Gewerbe ausstellen., da ich noch keine erhalten habe?
3 Antworten
Das wird unterschiedlich gehand habt udn ist auch davon abhängig, ob Du alles unter einer Adresse hast, oder nicht.
Warte einfach ab, ob Post vom Finanzamt kommt, wenn Du den Fragebogen abgegeben hast.
Für das Gewerbe ist ja eine Gewerbesteuererklärung abzugeben.
Aber ebenso daran denken, dass Du für die Umsatzsteuer nur ein Unternehmen hast und in die Umsatzsteeurerklärung die Umsätze aus der Handelsvertretung udn der Musik kommen.
Dann würde ich mal nach der Rechtsgrundlage fragen.....
Die GewStDV ist auch nicht sonderlich bekannt in den Finanzämtern.......
Danke für die Antwort. Darf ich denn nun meine Rechnung fur die Handelsvertretung ausstellen mit meiner Steuernr die mir für die Freiberufliche Tätigkeit gegeben wurde? Ich bin laut meiner Umsätze auch kein Kleinunternehmen mehr und muss Mehrwertsteuer berechnen.
Ja, für die Umsatzsteuer läuft alles unter der gleichen Nummer
Mir ging es ja darum ob ich meine Steuernummer verwenden darf die ich für die Künstlerische Tätigkeit bekommen habe (freiberuflich) da ich jetzt noch keine für die Gewerbliche Tätigkeit erhalten habe.
Also darf ich sie verwenden?
für die Umsatzsteuer bist Du nur einmal Unternehmer, also wirst Du für die Umsatzsteuer insgesamt irgendwann eine neue Steuernummer bekommen, die ab dann gilt udn bis dahin gilt Deine jetzige.
Darf ich dann bis dahin noch keine Umsatzsteuer berechnen?
Nochmal, Du bist nur einmal Unternehmer. Für alle Umsätze fällt Umsatzsteuer an. Du hast eine Steuernummer. Mit der schreibst Du Deine Rechnungen, Falls Du eine andere bekommst, nutzt Du die.
Woher sollen wir wissen, onb Du eine zusätzlcihe, oder neue steuernummer bekommst, wenn wir nicht wissen, in welchem Bundesland Du bist und wie es in Deinem Bundesland üblich ist.
Du müsstest nach aktuellem Verfahren sogar drei Steuernummern haben, eine für die Einkommensteuer, eine für die freiberufliche Tätigkeit und eine für die gewerbliche Tätigkeit.
Aus Erfahrung: Das scheint bei jedem Finanzamt anders zu laufen.
Bei einer Rechnungsstellung nimm die Steuernummer, die gerade da ist.
Für das Gewerbe erst ab 24.500 € Gewinn, § 25 GewStDV