Ausbildungsabbruch?

1 Antwort

Soweit mir bekannt ist, musst du dein Kind nicht wieder einziehen lassen. (Könnte ja auch sein das deine Whg. gar nicht mehr groß genug ist). D.h. du lehnst das ab.

Geld für Unterhalt hast du sowieso nicht, ergo muß das Kind Unterstützung bekommen.

Gerda838 
Fragesteller
 25.09.2020, 18:00

Gibt es da nicht so eine Klausel bei Hartz4 das Kinder bis 25 Jahre keinen Anspruch auf eigene Wohnung haben.
Ihr Kinderzimmer ist noch vorhanden.
Ich weiß leider nicht wie sich es verhält wenn sie schon mal ausgezogen sind.
MfG Angie

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ellaluise  25.09.2020, 18:22
@Gerda838

Nicht zum Auszug ohne Grund, nur ist die Ausbildung aber ein Grund gewesen. Natürlich wird wieder versucht werden das sie einzieht aber wenn du sie nicht aufnehmen willst....

Ich meine wirklich das ein Einzug nicht wieder verlangt werden kann.

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