Kann man Eigenbedarf anmelden, wenn man eine Wohnung kauft und derzeit selbst zur Miete wohnt?

2 Antworten

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Kann man Eigenbedarf anmelden

Ja

und kommt damit durch

Möglichwerweise. Wenn der Vermieter einen wirklichen Bedarf, z. B. weil die jetzige Wohnung zu klein ist oder ihm gekündigt wurde, nachweisen kann.

Natürlich unter Wahrung der nötigen Zeit, die der Mieter braucht um sich eine neue Wohnung zu suchen?

Das könnte unter Umständen ewig dauern;-)

Unter Wahrung der für den Vermieter gesetzlichen Kündigungsfrist ist richtiger.

Hier Infos zum Thema Eigenbedarfskündigung

http://www.rae-hoss.de/51015495fd0dabd01/51015496900ea7209/index.htm

Toplink! DH für die Antwort!

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Ja , wenn du danach wirklich einziehst. Du als Vermieter mußt die Wohnung benötigen. Zitat: " Der bloße Wunsch, in den eigenen vier Wänden wohnen zu wollen, reicht nicht aus. Eigenbedarf liegt erst dann vor, wenn der Vermieter vernünftige und nachvollziehbare Gründe nennen kann, warum er oder eine begünstigte Person die Wohnung beziehen will. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn der Vermieter selbst in der gekündigten Wohnung seinen Altersruhesitz begründen oder wenn der Vermieter seinem Kind die gekündigte Wohnung zur Verfügung stellen will, weil sonst die Gefahr besteht, daß sich das Kind vom Elternhaus löst." Gruß Z... .