Anwalt will Geld für nicht erbrachte Leistung?

3 Antworten

Alleine für ein Erstgespräch - ohne jedwede Tätigkeit eines Anwaltes nach außen, kann dieser brutto 226,10 Euro verlangen.

https://www.brak.de/service/verbraucherinformationen/was-kostet-das/

Ansonsten - jeder Anwalt ist nach meiner Erfahrung nur so gut, wie er seitens seines Mendanten mit Fakten "gefüttert" wird.

Abschließend - die Rechnung des RA' wirst Du bezahlen müssen.

alles mit ihr besprochen (klage usw) ... hat 3 Briefe dem AG geschickt das war’s

Damit sind Leistungen erbracht worden. Auch wenn du mit dem Ergebnis nicht zufrieden bist, ist die Rechnung natürlich zu bezahlen.

300 € für ein Erstgespräch und 3 Briefe ist verdammt günstig.