Einbürgerung, Trunkenheit im Verkehr?
Hallo zusammen,
ich habe 2018 eine Dummheit begangen und wurde mit Alkohol am Steuer erwischt (1,17 Promille) und ein Strafbefehl bekommen Trunkenheit im Verkehr.
Mir wurde der Führerschein entzogen für 7-9 Monate und ca. 2000€ (inkl. Gebühren) Bußgeld verhängt.
Mein Führerschein habe ich im Juli 2019 wieder bekommen ohne MPU oder was anderes.
Ich habe sonst keine Vorstrafen oder ähnliches.
Meine Frage wäre ich würde gerne demnächst ein Antrag für die Einbürgerung stellen wollen. Ist die Strafe von 2018 ein Hindernis.
Kurze Info über mich: Ich bin in Deutschland geboren und aufgewachsen. Ich habe eine Ausbildung als Zerspanungsmechaniker abgeschlossen und habe auch ein unbefristetes Arbeitsvertrag.
1 Antwort
Wie viele Tagessätze waren das denn?
Kenntnis erlangt die Einbürgerungsbehörde davon auf jeden Fall. Einbürgerungsbehörden bekommen eine unbeschränkte Auskunft aus dem Bundeszentralregister (§ 41 Abs. 1 Nr. 6 BZRG). Und dort steht der Eintrag auf jeden Fall noch.
Wie diese Tat gewichtet wird und welchen Einfluss sie auf das Einbürgerungsverfahren hat, kann ich nicht abschätzen. Damit solltest du dich vielleicht an ein darauf spezialisiertes Forum wenden.