Wird das KFZ bei Beantragung und Bezug von Bürgergeld angerechnet?

Hallo Leute,

ein Bekannter von mir hat folgendes Problem:

Nach einer Fortbildung über das Aufstiegs-BAföG (5 Monate Dauer) und vorherigem Bezug von Bürgergeld, beantragt er jetzt nach Beendigung der Fortbildung zum Fachwirt weiter Bürgergeld, da er bisher noch keine Arbeit gefunden hat (Weiterbewilligungsantrag).
Sein KFZ wurde mit der letzten fälligen Rate von dem Sterbegeld seiner Eltern (= selbst von den Eltern angespartes Geld, um ihre eigene Erdbestattung zu finanzieren) bezahlt bzw. finanziert, damit das Auto ( jetzt im Besitz und Eigentum meines Bekannten!) späterhin verkauft werden kann, um die Schulden bei den Eltern zurückzuzahlen und evtl. noch etwas mehr davon für den eigenen Lebensunterhalt zurückzubehalten.
Sprich: das Fahrzeug ist nicht voll und ganz durch meinen Bekannten finanziert und abgezahlt worden (etwa 40 % von seinen Eltern!). Ungefährer aktueller Zeitwert des Autos (geschätzt durch Autoverkäufer im Internet): 15.000,- EUR (da es ein VW ist, und deutsche Fahrzeuge teuer in der Anschaffung sind).

Meine Fragen:

Kann das Jobcenter bei weiterem Bezug von Bürgergeld das Auto generell mitanrechnen bzw. den Verkauf erzwingen, da es ja Vermögen darstellt, obwohl es für Fahrten zu Bewerbungsgesprächen und evtl. späterer Arbeitsstelle benötigt wird und die Aussicht auf eine neue Arbeitsstelle nach Fortbildung größer ist als vor der Fortbildung?

Ich habe meinem Bekannten gesagt, dass ja während der Fortbildung Aufstiegs-BAföG u. a. auch zum Lebensunterhalt monatlich für fünf volle Monate gezahlt wurde. Die Karenzzeit (sog. Schonfrist) verlängert sich bei ihm dadurch um diese Monate, da er in diesen fünf Monaten kein Bürgergeld bezogen hat. Somit wäre es denkbar, daß die Angemessenheitsgrenze beim Besitz eines KFZ noch nicht so berücksichtigt würde (= bis zu welcher Grenze ein KFZ als angemessen gilt o. nicht-man es also behalten darf oder nicht; ich sagte ihm, dass diese mal bei ca. 7.500,- Euro lag und jetzt evtl. höher ist, das wisse ich aber nicht so genau, sagte ich ihm).

Darf das Jobcenter ihm überhaupt die Mobilität in der Art einschränken, dass sie ihm das Auto wegnehmen?

Vielen lieben Dank für Eure Antworten im Voraus :)

Arbeitslosigkeit, Bürgergeld
Kann die steuerliche Absetzbarkeit von Leasingkosten als eine Art 'Rabatt' betrachtet werden?

Ich bin selbstständig und möchte die steuerlichen Auswirkungen auf meine Leasingkosten verstehen. Gibt es Ersparnisse und wie kann ich diese in Bezug auf die Gesamtkosten meines Leasingfahrzeugs berechnen?

ChatGPT hat mir folgendes erklärt, stimmt das?
Meine Frage: Nehmen wir an ich bin
- selbstständig,
- habe ein Gewinn pro Jahr von 100.000 Euro,
- eine Steuersatz von 40%,
- zahle für das Leasingfahzeug einmalig 6.000€ Anzahlung und 440€ (exkl. USt.) für 36 Monate.
- Kaufpreis: 43.322,50 €
Frage: Welche Steuerlast oder Ersparnis ergibt das im ersten Jahr und in den beiden weiteren Jahren. Bitte erkläre dies zusätzlich als Rabatt.

ChatGPT: Ja, du könntest die gesamten steuerlichen Ersparnisse, die sich aus der Berücksichtigung der Leasingkosten ergeben, als eine Art "Rabatt" von den Gesamtleasingkosten abziehen. Dieser Rabatt repräsentiert die Reduzierung der Steuerlast aufgrund der steuerlich absetzbaren Leasingkosten.

Erstes Jahr:

  • Einmalige Anzahlung: 6.000 €
  • Monatliche Leasingrate: 440 € * 12 Monate = 5.280 €

Gesamtleasingkosten im ersten Jahr: 6.000 € (Anzahlung) + 5.280 € = 11.280 €

Dein zu versteuerndes Einkommen würde um diese Leasingkosten reduziert. Angenommen, dein Gewinn beträgt 100.000 €:

Zu versteuerndes Einkommen ohne Leasing: 100.000 €

Zu versteuerndes Einkommen mit Leasing: 100.000 € - 11.280 € = 88.720 €

Steuersatz: 40%

Steuern ohne Leasing: 100.000 € * 0,40 = 40.000 €

Steuern mit Leasing: 88.720 € * 0,40 = 35.488 €

Ersparnis im ersten Jahr: 40.000 € - 35.488 € = 4.512 €

Die Ersparnis von 4.512 € im ersten Jahr kann als eine Art "Rabatt" auf die Gesamtkosten betrachtet werden.

Weitere Jahre (zweites und drittes Jahr):

  • Monatliche Leasingrate: 440 € * 12 Monate = 5.280 €

Gesamtleasingkosten pro Jahr: 5.280 €

In den weiteren Jahren bleibt die Anzahlung außer Betracht, da sie im ersten Jahr berücksichtigt wurde.

Steuersatz: 40%

Steuern ohne Leasing: 100.000 € * 0,40 = 40.000 €

Steuern mit Leasing: (100.000 € - 5.280 €) * 0,40 = 37.488 €

Ersparnis in den weiteren Jahren: 40.000 € - 37.488 € = 2.512 € pro Jahr

Auch in den weiteren Jahren ergibt sich eine Ersparnis von 2.512 € pro Jahr, die als eine Art "Rabatt" auf die Gesamtkosten betrachtet werden kann.

Lass uns die Gesamtleasingkosten für die drei Jahre zusammenfassen:

  • Erstes Jahr: 11.280 € (Anzahlung + Leasingrate)
  • Zweites Jahr: 5.280 € (Leasingrate)
  • Drittes Jahr: 5.280 € (Leasingrate)

Gesamtleasingkosten über die drei Jahre: 11.280 € + 5.280 € + 5.280 € = 21.840 €

Die insgesamt ersparten Steuern über die drei Jahre betrugen:

  • Erstes Jahr: 4.512 €
  • Zweites Jahr: 2.512 €
  • Drittes Jahr: 2.512 €

Gesamtersparnis über die drei Jahre: 4.512 € + 2.512 € + 2.512 € = 9.536 €

Du könntest also die Gesamtleasingkosten von 21.840 € um die Gesamtersparnis von 9.536 € reduzieren, um einen "rabattierten" Betrag zu erhalten:

21.840 € - 9.536 € = 12.304 €

Die verbleibenden Kosten von 12.304 € spiegeln wider, wie viel du effektiv für das Leasingfahrzeug bezahlst, nachdem die steuerlichen Ersparnisse berücksichtigt wurden. Beachte jedoch, dass dies eine vereinfachte Betrachtung ist und es wichtig ist, einen Steuerberater zu Rate zu ziehen, um alle steuerlichen Aspekte deiner spezifischen Situation zu berücksichtigen.

Leasing, Absetzbarkeit, steuerlich absetzbar, Steuern absetzen
Brutto- oder Nettolohn als Einkünfte bei BAföG?

Hallo alle zusammen,

ich habe eben mit einer Dame vom BaföG-Amt gesprochen, die meinen Antrag bearbeitet.

Ich habe sie gefragt, ob bei meinen Einnahmen durch meinen Teilzeitjob ab Bewilligungszeitraum nun mein Brutto- oder Nettolohn zählt, da ich stets was von Bruttoeinahmen lese.

Mein Bruttolohn wird voraussichtlich 579 € monatlich betragen.

Und Netto ist ja das, was vom Bruttolohn nach entsprechenden Abzügen (Lohnsteuer, soz. Versicherungsbeiträge usw.) übrig bleibt, welches tatsächlich auf das Konto überwiesen wird.

D.H. mein Nettolohn beträgt ca 458 €.

Nun bekomme ich aber zu meinem Nettolohn zusätzlich Zuschläge für Nacht- und Sonntagsarbeit, da ich zu diesen Zeiten tätig bin.

Das sind im Monat insgesamt c. 200 €.

Sodass also mein Gesamt-Nettolohn nun 458 € + 200 € = 658 € betragen würde, was mir tatsächlich auf mein Konto ausgezahlt wird.

Das würde mich natürlich erleichtern, da dieser Gesamt-Nettolohn, also mein Auszahlunsgbetrag, höher ist als mein Bruttolohn.

Aber es wird ja nur nach dem Bruttolohn gefragt, weshalb ich hoffe, dass also meine Nacht- und Sonntagszuschläge nicht mit dem BAföG verrechnet werden.

Und genau diese fragte ich die BAföG-Dame. Sie erklärte wiederum, dass neben dem Bruttolohn auch alle anderen Einkünfte, so eben auch meine Zuschläge, mit dem BAföG verrechnet werden.

Genau diese verunsichert mich, weil dies widersprüchlich auf mich wirkt. Wird nun auf den Bruttolohn oder auf den Nettolohn geschaut. Was stimmt denn nun? Andere Einkünfte als mein Gehalt habe ich nicht.

Ich bedanke mich für euren Rat.

Lieben Gruß

André

BAföG, Einkommensanrechnung
Untervermietete Wohnung als Zweitwohnung?

Guten Tag,

Ich habe folgenden konkreten Fall:

Ich miete eine 1,5-Zimmer-Wohnung, bestehend aus Schlafzimmer und Wohnküche, in München. Dort hatte ich bisher meinen Hauptwohnsitz.

Nun werde ich außerhalb von München zu meinem Partner ziehen und beabsichtige dort meinen Hauptwohnsitz zu melden.

Meinen Mietvertrag der Stadtwohnung behalte ich und vermiete sie unter und zwar mit dem Zusatz, dass ich dort einige Kisten lagere und einen Wohnungsschlüssel behalte. Ausserdem erlaubt mir die Untermieterin, dass ich gelegentlich wenn sie im Urlaub ist, die Schlafcouch in der Wohnküche nutzen kann (dies wird also nur gelegentlich, nicht regelmäßig sein).

Der Vertrag über Internet und Strom laufen noch auf meinen Namen und ich lege den Betrag 1:1 an die Untermieterin um.

Der Vermieter wiederum geht davon aus, dass ich die Wohnung noch "anteilig nutze", da ich nur so die Genehmigung zur Untermiete bekommen habe. Er weiss nichts davon, dass ich zu meinem Partner ziehe. De facto werde ich aber eben nur in Form der Kisten und des sporadischen Besuch-Aufenthalts nutzen.

Kann ich mich aus der Stadtwohnung ganz abmelden?

Oder muss ich eine Zweitwohnung anmelden?

Und falls ich eine Zweitwohnung anmelden muss, kann ich mich von der Steuer befreien lassen?

Mein zu versteuerndes Einkommen aus Anstellung ist ca 25.000 Euro.

Die Einnahmen von ca. 9000 Euro aus der Untervermietung ist 1:1 das was ich selbst an Vermieter und Strom-/Internetanbieter zahle, Gewinn habe ich keinen.

Am liebsten wäre es mir natürlich, die Zweitwohnsitzsteuer zu umgehen. Aber wichtiger wäre es mir, legal safe zu sein und mich nicht am Ende der Hinterziehung schuldig zu machen.

Herzlichen Dank!

Zweitwohnsitz, Untermiete
Anlageberatung mangelhaft? Folgen etc?

Hallo!

Folgender Fall ist mir zur Kenntnis gekommen und da ich selber nur ein unbestimmtes Gefühl zu Finanzmarktfragen habe, freue ich mich hier über Anmerkungen.

Eine ältere Damen hat seit ein paar Jahren einen sympathischen Anlageberater. Der arbeitet bei einer durchaus seriös wirkenden Firma und hatte ihr in 02/2020 'etwas mit Aktien' (einen aktiv betreuten Fond) verkauft...

Jedes Jahr kam er seitdem vorbei und hat Ihr einen Depotauszug vorgelegt.

Im letzten Jahr, in 10/2023 kam er vorbei und erklärte, dass 'etwas mit Aktien' gerade nicht mehr so gut und die Gelegenheit gerade noch günstig für 'etwas mit Zinsen' sei. Leider habe das Depot aktuell einen Verlust von ca. 1%.

Die Kundin unterschrieb die Auflösung des Depots, bekam das Geld überwiesen sowie ein Schreiben per Mail, wie und in welchen Tranchen der neue Betrag eingezahlt werden solle.

Soweit so normal.

Für mich stellt es sich weiter so dar:

  1. Die Käuferin ging bisher davon aus, 'Festgeld' erworben zu haben. In einer späteren Mail (nach der mit den Tranchen) erläutert der Berater, dass es 'Staatsanleihen' seien.
  2. Für diesen Kauf gibt es bis dato keine Unterlagen - bis auf die Aufforderung, die Tranchen zu überweisen. Hieraus gehen keinerlei Konditionen hervor.
  3. Auf mehrfache Nachfrage und Bitte nach belastbaren Unterlagen weicht der Berater aus oder meldet sich gar nicht.

Meine Gedanken als Laie dazu:

  1. Der Anlageberater hätte für jedes dieser Treffen ein Protokoll aka Geeignetheitserklärung führen und aushändigen müssen. Zumindest für das letzte Treffen ist dies definitiv nicht geschehen.
  2. Das Fehlen nahezu sämtlicher Unterlagen zu diesem Kauf verstärkt das Gefühl von Unprofessionalität oder sogar Unseriösität.
  3. Der ursprüngliche Fond war mindestens lausig geführt. Der MSCI hat im selben Zeitraum um 50 % Gewinn gemacht.

Liege ich hier ungefähr richtig oder falsch? Gibt es weitere Aspekte?

Vielen Dank!

Beratung, Finanzberater, Finanzberatung, Beratungsgespräch, Beratungsprotokoll
4 böller in schule gezündet?

Hallo,

ich (15) habe mit einem freund (14) an er bushaltestelle an der schule 4 china böller D der Kategorie F2 (Darf ab 18 jahren zwischen dem 30.12-1.1. gezündet werden) gezündet.

3 böller an einem dienstag und 1 an einem donnerstag.

2 von 3 böllern hat mein freund angezündet und in die mülltonne geworfen, aber den 3ten böller haben wir beide mitten auf der straße (nicht befahrene straße, nur halte stelle für die busse) angezündet, indem mein freund feuerzeug benzin über den böller gekippt hat, und das benzin angezündet hat…

ein 5.klässler hat uns gefilmt und das video meinem klassenlehrer gezeigt der sich dann am freitag mit mir unterhalten hat.

auf dem video sah man zwar beide personen, und man sah auch das ich 1 1/2 meter weit wegstand, aber trotzdem hat der lehrer nur mich angesprochen und hat behauptet das ich den böller gezündet habe…

ich hab ihm zwar erklärt das ich das nicht war aber er hat drauf bestanden und hat mir nicht geglaubt…

dann gabs noch 1 böller am donnerstag wo mein freund und ich nach draussen gerannt sind und den böller angezündet und in eine mülltonne geworfen haben, der lehrer sagt aber das wir den böller in dem bus gezündet haben sollen.

jetzt möchte ich gerne wissen was die strafen sein können…

es wurde niemand verletzt!

danke für jede antwort,

LG

PS: mein freund wurde nicht vom lehrer angesprochen. Zudem war ich vorher noch nicht auffällig in der schule und bereue meine tat.

Gesetz, Schule

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