Hallo zusammen,

meine Bekannte hat im November 2022 einen Handwerker im Haus, bis jetzt (Januar 2024) hat dieser noch keine Rechnung geschickt.

Jetzt stellen sich mir folgende Fragen:

  1. Gibt es eine Frist, in der der Handwerker eine Rechnung stellen muss? Im §14 Abs. 2 UStG habe ich nur eine Frist von 6 Monaten gefunden bei Werkslieferungen, Grundstücksangelegenheiten und Leistungen gegenüber anderen Unternehmern. Aber gegenüber Verbraucher?
  2. Verjährt der Anspruch auf Rechnungsstellung nach BGB oder ist der nicht von der Verjährung betroffen? Die ausgestellte Rechnung selber verjährt ja mit 3 Jahren...
  3. Die USt ist ja bei Sollbesteuerung fällig mit der Voranmeldung des Monats in dem die Leistung erbracht wurde. Was wenn er dies noch nicht gemacht hat? Muss er dann jetzt die VA für Nov. 2022 berichtigen?

Danke 🤓