Bestatterwechsel?

Hallo, ich habe folgende Frage;

Folgendes ist geschehen. Ich habe vor zwei Tagen einen Brief vom Ordnungsamt persönlich überreicht bekommen, mit der Mitteilung, dass mein leiblicher Vater verstorben ist. Ich hatte 20 Jahre keinen Kontakt zu ihm, trotzdem ging es mir natürlich nahe. Das Problem war gewesen, dass er bereits am 4.1. verstorben ist und ich somit schnellstmöglich als nächste Angehörige der bestattungspflicht nachkommen muss und ihn aus dem hier im Ort ansässigen Krankenhaus rausholen musste, da dies pro Tag 45 Euro kosten veranschlagt. Nun ist es so, dass ich innerhalb von nicht mal einem Tag, naja, einen halben Tag, ich habe es am Donnerstag mittag erfahren, musste es auch erst mal sacken lassen und mich um die Formalitäten kümmern, wie was und so weiter, und hatte dann nur den Freitagvormittag im Prinzip Zeit, mich für ein Bestattungsinstitut zu entscheiden, da das Krankenhaus bzw. die Pathologie am Freitag nur bis 14 Uhr geöffnet hatte. Das heißt, ich hatte eigentlich gar keine richtige Auswahl, um mich mit den Preisen auseinanderzusetzen. Nun ist es so, dass ich mich für ein Bestattungsinstitut entschieden habe. Die haben ihn bereits auch aus dem Krankenhaus. Ich habe nach dem Beratungsgespräch jetzt drei Kostenvoranschläge geben lassen und empfinde die als sehr, sehr teuer. Beispielsweise eine anonyme Bestattung, Einäscherung und Verstreuen seiner Asche ohne Angehörige kostet knapp 3000 Euro. Das teuerste Angebot, was ich mir habe geben lassen, ist, dass er in einer Urnengemeinschaftsgrabstätte ohne namentliche Erwähnung beigesetzt wird, aber wo Angehörige mit dabei sein können, für 4100 Euro. Ich hatte keine Möglichkeit, weiter Preise zu vergleichen bzw. mich intensiv mit Angeboten zu beschäftigen. Und meine Frage ist jetzt, da ich die Frist zur Einäscherung einhalten muss, die ist in zehn Tage, müsste morgen also passieren, ob ich einen Bestatterwechsel vornehmen kann. Ich habe nur die Überführung vom Krankenhaus zum Bestatter in Auftrag gegeben und die Einäscherung. Wäre es denn möglich, dass ich den Bestatter wechseln kann nach der Einäscherung? Die eigentlichen Leistungen, wie er bestattet werden soll, habe ich noch nicht unterschrieben.

Bestattungskosten
Steuererklärung Halbwaisenrente?

Hallo zusammen,

ich wollte dieses Jahr das erste Mal (eigentlich freiwillig) meine Steuererklärung machen.

Jetzt habe ich rausgefunden, dass meine Halbwaisenrente die auf das Konto meiner Tante geht versteuert werden muss wenn der Freibetrag überschritten ist...

Sprich ich MUSS meine Steuererklärung machen... und hätte Sie wahrscheinlich schon in den Vorjahren machen müssen... (ich hab immer gedacht man kriegt einen Bescheid wenn man eine Steuererklärung abgeben muss)

Ich bin ledig, Steuerklasse 1 und 40 Stunden/Woche.

Ich brauch eure Hilfe. Wie gehe ich damit am besten vor?

Ich war vom 1.9.2020 bis 6.6.2023 in einer Ausbildung in der Zeit habe ich eine Halbwaisenrente in Höhe von 170€ pro Monat erhalten. Davor hab ich Sie auch bekommen aber bin keinem Job nachgegangen sprich da wurde der Freibetrag nicht überschritten.

1. Lehrjahr 850€ 2. Lehrjahr 950€ 3. Lehrjahr 1050€

Außerdem habe ich seit 2021 einen Minijob und verdiene dort 450€ im Monat.
Seit dem 7.6.2023 bin ich in einem festen Angestelltenverhältnis beim gleichen AG und verdiene 2.500€.

Kann ich vorher irgendwie rausfinden wie viel ich nach zahlen muss?

Wie fange ich jetzt am besten an? Welche Programm kann ich nutzen oder sollte ich lieber zu einem Steuerberater gehen?

Wie genau gibt man den halbjährlichen Wechsel von Ausbildung zu angestellten Verhältniss an? (Ich habe eine Lohnsteuerbescheinigung)

Gibts irgendwelche Bücher, Videos die ihr zu dem Thema empfehlen könnt?

Liebe Grüße und schon einmal vielen Dank.

Rente, Arbeit, Halbwaisenrente, Steuerberater, Steuererklärung, Steuern, Waisenrente
Pfändung Postbank?

Hallo, ich wollte mal wissen was mit dem restlichen Geld passiert, welches man ja nicht bekommt wenn eine Pfändung vorliegt. Man bekommt ja nur den Freibetrag. Aber beispielsweise hat man nur noch eine Pfändung auf dem Konto von 120 Euro. Der Freibetrag beträgt ja so 1340 Euro.

Man bekommt aber zb. 2000 Euro Lohn auf das Konto.

Das heißt der restliche Betrag, auf den man nicht zugreifen kann, beträgt 660 Euro. Die Bank nimmt ja diesen Betrag um die Pfändung zu bezahlen, also die 120 Euro werden von der Bank an den Gläubiger geschickt.

Was passiert aber mit den übrigen 540 Euro dann? Wo landen die denn dann?

Mein Partner hat dieses Problem, alle Pfändungen wurden von der Bank abbezahlt an die Gläubiger. Soweit so gut.

Nun ist aber diese eine Pfändung noch aufm Konto, die Bank zahlt diese aber nicht an den Gläubiger, mein Partner hat trotzdem nur diesen Freibetrag seit Monaten. Die Pfänung steht auch seit Monaten drin, es passiert nix. Wo landet dann das restliche Guthaben, wenn die Pfändung gar nicht von der Bank damit bezahlt wird? die Bank kann ja nich die knapp 700 Euro einfach einsacken?

Er war dann in ner Filiale, die meinten, er solle die Pfändung selbst überweisen, was er ja nicht wusste, da die vorherigen alle von der Bank an die Gläubiger gezahlt wurden.

ich frage mich jetzt nur, wo das ganze restliche Geld, welches ja nicht zu verwenden war hingelangt???

ich hoffe ihr versteht was ich meine.

Pfändung, Pfändungsrecht, Pfändungsschutzkonto, Postbank, Pfändungsfreibetrag
Miteinnahmen weglassen oder angeben bei folgendem Fall?

Ich habe mein Nachbargrundstück gekauft, wegen des schönen großen Grundstückes, damit sich mein Garten vergrößert und dort kein Fremder bauen kann. Leider ist es noch mit einem ca. 150 Jahre altem Zweifamilienhaus bebaut, das ich, falls ich es als normale Wohnungen vermieten wollen würde, sehr aufwendig grundsanieren lassen müsste. Es lohnt sich einfach nicht. Ein Neubau wird viel billiger.

Da ich das Grundstück bar gekauft haben, habe ich nicht so viele Kosten für dieses Haus. 350,-€ Heizöl im Monat, Grundsteuer, Gebäudeversicherung, Glasfaser, Strom, Wasser, Abwasser, Abfallgebühren, Wartung Heizung

Ich komme auf durchschnittlich 600,-€ Kosten im Monat für dieses Schrott-Haus.

Um die monatlichen Kosten für dieses Haus erträglich erhalten, zahlt mir ein Familienangehöriger dafür im Monat 400,-€ Lager-Warmmiete. Er wohnt dort zwar nicht, hat dort aber die gesamten 2 Wohnungen mit allen Räumen in Beschlag genommen, für seine Gewerbe. Auch ein gut beheiztes Büro nutzt er dort. Einige privaten Möbel stehen dort auch noch, weil er dort vor meinem Kauf auch schon einmal ein paar Jahre gewohnt hatte.

Ich selber nutze gar nichts in dem Haus, allerdings nutze ich die dazugehörige Garage für meinen Anhänger, Betonmischen und Rasenmäher.

Falls ich jetzt diese Lager-Warmmiete angeben würde, und die Kosten für das Haus absetze kommt als Ergebnis = Verlust aus Vermietung und Verpachtung dabei heraus.

Wie sollte ich es korrekterweise angeben?

Wie verarbeite ich die Mietzahlungen jetzt am besten in meiner Steuererklärung. Oder lasse ich es einfach ganz weg?

Einkommensteuererklärung, Vermietung und Verpachtung, Verlust, Mieteinnahmen
Darf ich Mietminderung geltend machen bei undichter Dusche?

Hallo zusammen,

wir wohnen zur Miete in einem Mehrparteienhaus. Die Wohnung ist zweigeschossig und verfügt auf beiden Stockwerken jeweils über ein Badezimmer mit Dusche.

Kurz nach Einzug (April 2023) haben wir festgestellt, dass in einem der Bäder während des Duschens an zwei Stellen Wasser aus der Duschkabine austritt und sich richtige Pfützen bilden. Da die Dusche direkt neben der Tür in den Flur steht, droht Wasser auf den Parkettboden zu laufen und diesen zu beschädigen. Wir haben den Mangel in den ersten Tagen nach dem Einzug dem Vermieter mitgeteilt und um baldige Behebung gebeten (ohne aber eine konkrete Frist zu setzen). Ebenso haben wir darauf hingewiesen, dass eine Beschädigung des Parkettbodens droht. Seit April wurden nun vom Vermieter mehrmals unterschiedliche Handwerksfirmen beauftragt ohne allerdings den Mangel beheben zu können.

Da wir bisher immer Handtücher ausgelegt haben um das Wasser aufzusaugen ist bisher nur sehr wenig Wasser auf den Parkettboden ausgetreten, ein Schaden bisher nicht entstanden.

Könnten wir trotz fehlendem Schaden eine Mietminderung geltend machen? Spielt es in der Beurteilung eine Rolle, dass wir ein zweites Badezimmer mit funktionierender, dichter Dusche haben und theoretisch die andere Dusche nicht nutzen müssen?

Ich habe mal selber im Netz recherchiert und nur das nachfolgende Urteil gefunden. Hier ist allerdings bereits ein konkreter Schaden entstanden weshalb ich mir unsicher bin, ob mein Fall vergleichbar ist.

https://www.stolpe-rechtsanwaelte.de/id/4898929/Urteil29391/

Vielen Dank im Voraus für die Hilfe.

Mietminderung, Mietrecht
Trennung der Möbel?

Hallo

Ich habe mich vor einigen Wochen von meiner Partnerin getrennt (nicht verheiratet, 2 Jahre zusammengewohnt) und wir wohnen noch zusammen. Sie hat bereits eine neue Wohnung gefunden und möchte fast nichts von den 2 Jahre alten Möbeln behalten. (Warenwert damals ca. 4200€) Wir hatten alles 50/50 bezahlt.
Nun habe ich ihr einen Betrag von gut 1800€ angeboten für die 2 Jahre alten Möbel. Fand ich fair für Abnutzung und Zeitwert.
Ich habe das Angebot mehrere Tage auf Tisch zum gegenzeichnen liegen lassen.
Sie ist aber nicht einverstanden und möchte überall genau die Hälfte.

Ich fühle mich mit der Aussage etwas vor den Kopf gestossen, da ich dachte es sein ein gutes Angebot.
Ich muss dazu sagen meine Ex ist kein Mauerblümchen und ich habe psychisch sehr unter ihr gelitten die Zeit. Aktionen wie an diesem Weihnachten als mir verboten hat das mich meine Eltern in auch meiner Wohnung besuchen wollen hat sie mir verboten mit dem Grund wir sind getrennt. (sie wohnen 900km entfernt und wir sehen uns nur 1x im Jahr)

Wie auch immer, ich fühle mich etwas verarscht da sie diese Summe nicht annehmen will.

Alle Rechnungen liegen mit meinem Namen schriftlich vor. Ich habe keinen Auszug oder sonst einen Beleg welcher nachweisen könnte das sie mir die Hälfte gegeben hat. War einfach immer Bar so nebenbei.

Ich sagte ihr ich möchte die Belege das sie an der Zahlung teilgenommen hat.

Sie ist jetzt sehr sauer und beginnt alle Möbel billig zu inserieren. Ich sagte dann muss ich eine Anzeige machen denn die Ware gehört nachweislich nicht ihr und wenn 50/50 wäre dürfte sie das auch nicht einfach oder?

Welche Rechte habe ich und welche hat sie? Dachte mein Angebot sei ok aber wenn sie die Sachen einfach inserieren will beharre ich auch auf den Belegen.

Wie seht ihr das?

Sorry für den vielen Text.

Rechte, Trennung

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