Ist der Tatbestand des Betrugs erfüllt?
Hallo
Ich habe kürzlich Abbuchungen von einer Versicherung auf meinem Konto entdeckt, die ich mir nicht erklären konnte
Nach Rücksprache mit der Versicherung handelr es sich um eine neue Versicherung meines Ex Mannes und er hat schön ein Sepa Lastschriftmandat mit meiber Kontonummer unterschrieben.
Nur zur Info, mein ex hatte nie eine Kontovollmacht für mein Konto!
Jetzt behauptet er das wäre ein Versehen gewesen... Aber er hat 6 Monate nichr gemerkt das keine Abbuchungen stattfinden und er hat das Lastschriftmandat unterschrieben.
Ist damit der Tatbestand des Überweisungsbetrug erfüllt?
6 Antworten
Ein Überweisungsbetrug wäre es nicht. Sollte er es bewusst getan haben, wäre es ein Leistungskreditbetrug. Aber die Absicht wird man kaum nachweisen können, da der Sinn einer Täuschung schon zweifelhaft ist.
Solang er keine Unterschrift gefälscht hat oder vorgegeben hat du zu sein, besteht in meinen Augen keine strafrechtliche Relevanz.
Bitte ihn um Zahlung an dich oder rufe einfach alle Lastschriften zurück. Dann holt sich die Versicherung das Geld schon von ihm.
Will er Dir die Beträge denn nicht zurückzahlen?
Allein die Tatsache, dass er 6 Monate nicht gemerkt hat, dass bei ihm nichts abgebucht wird, heißt ja nun nicht viel - immerhin hast Du ja auch erst kürzlich bemerkt, dass bei Dir was abgebucht wird.
Und genau dasselbe könnte bei ihm auch vorliegen. Ich (!) würde da kein Fass aufmachen, wenn er die Beträge anstandslos zurückzahlt. Ggf. sind bei der Versicherung Eure Verträge noch im Hintergrund verbunden und sie haben ihm ein SEPA-Lastschriftformular mit Deiner Kontonummer vorgelegt, shit happens.
Zahlt er dir das Geld?
Ich würde dann (zu etwa 100 %) von einem Versehen ausgehen. Es feht der Vermögensvorteil zum Betrug und dass es ein ernst gemeinter Betrugsversuch war halte ich auch für mehr als strittig.
Oder hat er versucht, deine Unterschrift zu fälschen, ist er einschlägig vorbestraft oder gibt es andere Hinweise darauf, dass es kein Versehen gewesen sein könnte?
Wenn du deinen geschiedenen Mann anzeigst, denkt sich jede Richter*in "Rosenkrieg" und gibt ihm einen Freispruch.
Der Vermögensvorteil liegt darin, dass ich ihm seine Versicherung bezahle
Er zahlt dir das Geld also nicht. Dann mache eine Rücklastschrift und es fehlt wieder am Vermögensvorteil. Dass su das hättest machen können und sollen, wird dir auch jeder Richter sagen.
Deine Unterschrift gefälscht? Eindeutiges Betrugsindiz.
Weiger er sich, dir das Geld zeitnah (im Rahmen seiner Möglichkeiten) zu erstatten? Dann dürfte das auch in Richtung Betrug gehen.
Aber er hat 6 Monate nichr gemerkt das keine Abbuchungen stattfinden
Und du hast nicht bemerkt, dass unberechtigte Abbuchungen erfolgen - das würde mir mehr Sorgen machen...
Ich habe selbst Verträge bei dieser Versicherung und da immer am Monatsanfang abgebucht wurde ist mir das in dem Wust nicht direkt aufgefallen.... Da es sich auch "nur" um kleinere Beträge gehandelt hat
Ja das erfüllt den Tatbestand des Betruges - Du jedoch kannst diese widerrechtlich erfolgten Abbuchungen zurückrufen.
Ich habe selbst Verträge bei dieser Versicherung und da immer am Monatsanfang abgebucht wurde ist mir das in dem Wust nicht direkt aufgefallen.... Da es sich auch "nur" um kleinere Beträge gehandelt hat