Die Einkünfte als Berufsbetreuerin sind umsatzsteuerfrei seit einigen Jahren.

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Neuen Job melden kann man online, über die BA-app oder telefonisch. Über Email wohl nicht.

https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=&ved=2ahUKEwjQ9pKAhJKGAxWu-AIHHdv4CaoQFnoECA8QAw&url=https%3A%2F%2Fwww.arbeitsagentur.de%2Fvor-ort%2Fluebeck%2Fpresse%2F2023-125-bei-arbeitsaufnahme-die-agentur-fur-arbeit-benachrichtigen%23%3A~%3Atext%3DDas%2520kann%2520ganz%2520unkompliziert%2520%25C3%25BCber%2Cdie%2520Arbeitsaufnahme%2520ihrem%2520zust%25C3%25A4ndigen%2520Jobcenter.&usg=AOvVaw3Z6_n_b99FTsdXYgh1BZkT&opi=89978449

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Das hängt von den vorliegenden Versicherungsbedingungen ab. Also müsste Deine Mutter das bei ihrer Versicherung erfragen.

Das kann sie sich auch trauen, denn es besteht immer die Möglichkeit, einen gemeldeten Schaden zurückzukaufen. Das lohnt sich oft bei kleineren Schäden, anstelle der höheren Versicherungsbeiträge.

Eine allgemeingültige Regelung gibt es bestimmt nicht, denn es sind ja schon die möglichen Vergünstigungen sehr unterschiedlich. Angefangen bei SF 1/2 statt SF 0, bishin zu SF 25. Entsprechend unterschiedlich werden die Abstrafungen auch sein.

Wenn der Vorfall schon ein paar Tage zurückliegt, wäre die Meldung bei der Versicherung auch langsam mal fällig. "Unverzüglich" müsste das ja gemacht werden, was oft mit 3 Tagen übersetzt wird.

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Nein. Als Mitleserin hier war ich auch schon darauf aufmerksam geworden, dass alleine die Kombination 3/5 keine Abgabepflicht auslöst, wenn vom Ehepartner kein Arbeitslohn in LSK V oder VI erzielt wird.

Der Lohnsteuerabzug eines alleinverdienenden Ehepartners ist schliesslich in LSK III genau richtig (mit doppeltem Grundfreibetrag), führt jedenfalls nicht zu Nachzahlungen.

Und Wohngeld ist weder steuerpflichtig noch unterliegt es dem Progressionsvorbehalt.

Trotzdem noch ein Tip: Falls Du der Aufforderung doch nachkommen willst, reicht es, den Mantelbogen auszufüllen. Das dauert keine 5 Minuten. Sämtliche elektronisch gemeldeten Zahlen muss man seit 2019 nicht mehr eintragen. Das klappt wirklich, ich habe mal nur die Krankheitskosten eingetragen und eine schöne Erstattung bekommen.

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Offenbar ja.

In diesem offiziellen Merkblatt ist der Fall unter III auch beschrieben.

https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=&ved=2ahUKEwijvoaB84iGAxV7h_0HHXeHCkoQFnoECCMQAQ&url=https%3A%2F%2Fwww.ms.niedersachsen.de%2Fdownload%2F151146%2FUnterhaltsvorschuss_Merkblatt.pdf&usg=AOvVaw0pQVU8GszxX69Nhj1PkOlP&opi=89978449

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1. Die neue Versicherung darf das.

https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=&ved=2ahUKEwilvLCy_4eGAxUhhf0HHa-ICRAQFnoECBwQAQ&url=https%3A%2F%2Fwww.versicherungsrechtsiegen.de%2Fkfz-haftpflicht-und-kaskoversicherung-einstufung-in-schadenfreiheitsklasse-unter-vorbehalt%2F&usg=AOvVaw0McTiSbmniZRXeXwno8E88&opi=89978449

2. Die alte Versicherung muss Dir eine VWB ausstellen, fordere die direkt an.

https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=&ved=2ahUKEwjn5bPkgIiGAxXA_rsIHV9tCx0QFnoECCEQAQ&url=https%3A%2F%2Fwww.friday.de%2Fmagazin%2Fversichererwechselbescheinigung&usg=AOvVaw3bO3ngLx1NXTBL9eRY75AV&opi=89978449

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Vor Erhalt des rechtskräftigen Beschlusses über die Restschuldbefreiung (also frühestens 14 Tage nach Eingang bei Dir) wirst Du da nichts erreichen können.

Allerdings steht in Abs.1 des Par.300 InsO dass die RSB dann ab Ende der Abtretungsfrist gilt, also rückwirkend.

https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=&ved=2ahUKEwjZ6qi_-4eGAxUngf0HHXFjAygQFnoECAcQAQ&url=https%3A%2F%2Fwww.gesetze-im-internet.de%2Finso%2F__300.html&usg=AOvVaw0at8mo0xGO4RAC5254Muz0&opi=89978449

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Falls Du nicht auf einen guten Kurs zum Zahlungsdatum pokern möchtest, kannst Du ja eine bessere Verzinsung des Tagesgeldes organisieren.

Beispiel Zinssatz 3%, Sparrate 500 p.m., Zins nach 12 Monaten 97,50€

Zinssatz 4%, Zins 130,-€

Zinssatz 1,7%, Zins nach 12 Monaten 55,25€

Ob sich die Mühe für 40,-€ Differenz lohnt, muss jeder selbst entscheiden.

https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=&ved=2ahUKEwiBxs2o7IeGAxUH_QIHHTjQAaAQFnoECBIQAQ&url=https%3A%2F%2Fwww.zinsen-berechnen.de%2Fsparrechner.php&usg=AOvVaw0NIFrg8HHVHCe7THKtus2e&opi=89978449

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37.000 sind doch weniger als 45.000? Ich verstehe die Frage nicht.

Freigrenze bedeutet, bei Überschreiten wird alles steuerpflichtig ab dem ersten Euro. Aber nicht bei Unterschreiten der Freigrenze.

Betrachtet wird natürlich das gesamte Kalenderjahr/Geschäftsjahr. Und bei Überschreiten der Freigrenze wird anschliessend noch ein Freibetrag von 5.000 abgezogen.

https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=&ved=2ahUKEwij0orqiIOGAxVrgv0HHUmZDcAQFnoECBQQAw&url=https%3A%2F%2Fbernhard-assekuranz.com%2Fvereinswissen%2Fsportvereine%2Fkoerperschafts-und-gewerbesteuer-im-sportverein%2F%23%3A~%3Atext%3DEin%2520Sportverein%2520muss%2520genau%2520wie%2Csiehe%2520%25C2%25A7%252024%2520KStG)%2520vor.&usg=AOvVaw1UTDapC0V8feV6RCWhbYjk&opi=89978449

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Ein Drogenscreening ist ja keine kassenärztliche Leistung und wird daher bei einer üblichen Routineuntersuchung gar nicht durchgeführt.

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https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=&ved=2ahUKEwie8cDYwvOFAxVahf0HHVbeBmQQFnoECB0QAQ&url=https%3A%2F%2Fwww.haufe.de%2Ffinance%2Fsteuern-finanzen%2Fsteuerlicher-verlustabzug-bei-ausbuchung-wertloser-aktien_190_489852.html&usg=AOvVaw0pXnsRwU1a9MEWXeqQ-Kas&opi=89978449

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Der Stiefvater will Euch also Eure beiden Viertel abkaufen.

Dafür müssen alle drei bisherigen Eigentümer zum Notar.

Den Kindern (und auch dem Stiefvater) bringt das die Aufhebung einer lästigen Eigentümergemeinschaft und den Kindern eben frühzeitig fliessendes Geld.

Den Wert kann man feststellen über Gutachten (teuer), Maklerexpose (mache ich oft, ist etwas preisgünstiger) oder über Vergleichsanzeigen (kaum passend zu finden und ungenau). Über die Auft3ilung der Kosten sollte man sich vorher schriftlich einigen.

Jeder der 3 Eigentümer kann übrigens eine Teilungsversteigerung beantragen, dadurch würden alle drei Geld verlieren.

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Vermutlich wurde das mit dem Dezemberlohn ausgezahlt.

https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=&ved=2ahUKEwjtuc-2_e6FAxVWgP0HHeDiBHEQFnoECCYQAQ&url=https%3A%2F%2Fwww.haufe.de%2Ffinance%2Fhaufe-finance-office-premium%2Fbesteuerung-des-arbeitslohns-der-arbeitnehmer-243-zeitliche-zuordnung_idesk_PI20354_HI2529405.html&usg=AOvVaw33sQHwIBlyzO-jOdnOQkXw&opi=89978449

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Soweit ich googel, bei einem GdB ab 50% bis zu 2 Jahre früher als für Deinen Jahrgang die reguläre Altersente beginnen würde.

Im Link eine Tabelle.

https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=&ved=2ahUKEwj7wa2c-O6FAxVpgf0HHaBMDt0QFnoECBIQAw&url=https%3A%2F%2Fwww.test.de%2FRente-fuer-Schwerbehinderte-Ohne-Abschlag-frueher-in-Rente-5082072-0%2F%23%3A~%3Atext%3DDie%2520Altersrente%2520f%25C3%25BCr%2520Schwerbehinderte%2520erm%25C3%25B6glicht%2Callgemeinen%2520Regelaltersgrenze%2520zur%2520Ruhe%2520setzen.&usg=AOvVaw2FOVXvJpySQRPFyr3GMZTh&opi=89978449

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Das war wohl "stille Post". Interessant wäre mal zu wissen, was der Steuerberater wirklich gesagt hat.

Richtig ist nur, dass eine Person mit Einzelveranlagung bei Einkünften unter 11.000 Euro keine Steuer zu zahlen hat.

Deine Schwägerin ist ja vermutlich verheiratet und wird wohl mit ihrem Mann die Zusammenveranlagung beanspruchen. Ihre Einkünfte zählen also trotzdem dazu und sind per Steuererklärung zu erklären.

Ein Gewerbe ist anzumelden, wenn nachhaltig Gewinnerzielungsabsichten bestehen. Das ist vielleicht noch nicht der Fall, wenn man einmalig etwas macht. Aber über das ganze Jahr 6.000 Euro wäre ein meldepflichtiges Gewerbe.

Du solltest die Familienversicherung nochmals prüfen. Die Einkommensgrenzen wurden ja erhöht.

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42,48% bei einem zvE von 400.000.

https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=&ved=2ahUKEwi5wsnH4OWFAxXBhP0HHQWDBlAQjBB6BAgLEAE&url=https%3A%2F%2Fwww.bmf-steuerrechner.de%2Fekst%2Feingabeformekst.xhtml&usg=AOvVaw2a-wqPPd3Rbdt5zphZDdS_&opi=89978449

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Wenn Du schon Geld ausgeben willst für eine app/ein Programm, dann such Dir halt eines, welches auch Anlage EÜR und Anlage G kann. Z.B. Wiso Steuer kann das wohl und kostet auch nicht viel mehr als Steuerbot.

Die Zahlen für die EÜR musst Du aber wohl separat ermitteln, eine Buchhaltungssoftware ist nicht enthalten.

EÜR einfach erklärt und kostenlose Vorlage:

https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=&ved=2ahUKEwjX16655-GFAxXD_AIHHSsxB0YQFnoECAgQAQ&url=https%3A%2F%2Fwww.pierretunger.com%2Fcms%2F&usg=AOvVaw2qpkEHg7VXc0zYkXxcWrIK&opi=89978449

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Wie Vergleich bei Privat-Insolvenz verhindern?

Hallo Ihr Lieben :) !

Ich befinde mich aktuell - psychisch wie finanziell - in einer sehr schlechten Lage, versuche aber, es möglichst kurz zu machen:

Ich hatte im Herbst vergangenen Jahres ein Einzelunternehmen im Franchise gegründet (führe es aus, falls fachlich relevant) und musste vor gut zwei Monaten aufgrund der anhaltenden Wirtschaftskrise leider die Tore schließen.

Bezüglich des nun anberaumten - noch nicht laufenden - Insolvenzverfahrens stehe ich in sehr engem Kontakt mit einer Kanzlei (die meine Eltern bezahlen); mein einziger Gläubiger ist die Bank, bei welcher ich den Gründerkredit aufgenommen habe. Hausnummer: 85.000 Euro.

Nun hat mir die Kanzlei dringend angeraten, mich vor Anmeldung der Insolvenz und Abmeldung des Gewerbes erst arbeitslos zu melden. Dafür gibt es auch gute Gründe; neben rechtlichen (u.a. das Geschäftskonto und den Eindruck des Gerichts betreffend) ist es aber auch für mich finanziell besser. Ich habe aktuell noch etwa 6.500 Euro auf meinem privaten Pfändungsschutz-Konto und das Geschäftskonto ist quasi leer bis auf gut 1.200 Euro. Ich hatte die Notbremse deutlich früher gezogen; musste aber z.B. auch noch die Räumlichkeiten bezahlen, da lange nicht klar war, dass es überhaupt eine Privatinsolvenz wird. Und dann hätte das Inventar zur Insolvenzmasse gehören können.

Meine Frage aber jetzt:

Es steht natürlich formal noch ein Vergleich mit der Bank an. Derzeit liegt laut Pfändungstabelle der Freibetrag für Leute wie mich - alleinstehend, keine Kinder, keine Unterhaltspflichten - bei 1.402,28 Euro Netto im Monat.

Was mache ich, wenn ich diesen Betrag überschreite und der Vergleich positiv ausfällt?

Bei der Schadenssumme bin ich dann mit 37 Jahren und als Generation ohne Rente bis an mein Lebensende kurz davor, auf der Straße zu sitzen. Zumal ich einen geisteswissenschaftlichen Hintergrund habe (habe Geschichte und Philosophie studiert) und keine gute Festanstellung mehr finden werde. Ich brauche so schon jeden Cent.

Ich werde dem Jobcenter gegenüber natürlich meine Situation klar kommunizieren und das Möglichste erwirken. Ich hatte seit Corona beruflich enorm viel Pech und komme da nicht mehr so wirklich raus (davor lief es gut...); bin hart leidgeprüft inzwischen.

Aber das hier toppt alles. Ich durchleide echt Todesängste; ist nicht witzig. Gar nicht.

Daher bitte auch nur Antworten, die natürlich ehrlich, aber inhaltlich produktiv sind. Ich will mal wissen, wie so ein Vergleich eigentlich bei Leuten wie mir abläuft und was ich da realistischerweise an Forderungen zu erwarten habe. Darüber findet man nämlich nirgends was in meiner Gehaltsklasse.

Kommentare im Stile von "dann schränk' Dich halt ein" etc. kann ich grade weniger brauchen... Nicht böse gemeint.

Euch alles Gute, und danke schon mal!

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Was ist denn nun die Frage?

Wenn man kein Einkommen/Vermögen hat, kann man auch keinen Vergleich mit einer Bank über 85.000,-€ eingehen.

Und natürlich ist das Erwerbsleben mit 37 noch nicht vorbei, zumal die PI nur noch 3 Jahre dauert. Aber das elterliche Erbe schmälert sich vielleicht, wenn diese gebürgt haben.

Zu den drohenden jobvorschlägen des jc erwartest Du nun welche wohlwollenden Antworten? Die wird es hier vermutlich nicht geben.

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Ich wüsste nicht, weshalb dieses Einkommen/Vermögen besonders geschützt sein sollte.

Im Fall einer höheren Nachzahlung einer OEG-Rente nach jahrelangem Prozess habe ich mal einen Antrag wegen unbilliger Härte gestellt. Dem wurde auch entsprochen, da die Opferentschädigungsrente ähnlich wie Schmerzensgeld gewertet wurde und vorher ja nicht in monatlich unschädlicher Höhe zur Verfügung stand.

In der Folge blieb das Geld ein Jahr lang unberücksichtigt und anschliessend griff der damals aktuelle Schonvermögensfreibetrag. Sprich, das Geld wurde ausgegeben für Einbauküche, Möbel und so.

Ob das bei Urlaubsabgeltung auch funktionieren könnte, ich glaube eher nicht.

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