Fehlerhafte Überweisung Rückforderungsantrag durch Bank?
Hallo, es geht um fehlerhafte Überweisungen. Wenn jemand z.B bei der IBAN einen Zahlendreher hat und das Geld versehentlich auf einem ganz anderen Konto landet kann man dies ja durch einen Nachforschungsantrag durch die Bank zurück holen. Bei unserer Bank kostet sowas 14.90€ und der Begünstigte muss zustimmen das Geld irrtümlich erhalten zu haben. Was für Möglichkeiten gibt es denn wenn der Begünstigte sich gar nicht meldet? Darf die Bank dann die Daten des Begünstigten an einen Rechtsanwalt weiter geben? Strafanzeige ist in so einem Fall ausgeschlossen laut Aussage unserer Polizei da es sich hierbei um Eigenverschulden handelt und nicht um Betrug..
3 Antworten
Die IBAN enthält eine zweistellige Prüfzahl, und dass durch einen Zahlendreher eine gültige IBAN entsteht, ist durch das Berechnungsverfahren nahezu ausgeschlossen.
Der Auftraggeber muss schon eine komplett falsche - aber gültige - IBAN angeben, damit dieses Problem überhaupt entstehen kann.
Die Bank hat keinen Fehler gemacht und muss sich darum nicht kümmern.
Es ist nicht Aufgabe der Bank eine vom Kunden verschuldete Fehlüberweisung zurück zu holen. Wieso sollte also die Bank einen Rechtsanwalt beauftragen. Das muss der Kunde schon selber machen und auch selber bezahlen.
An Betrug überhaupt zu denken ist völlig absurd. Der Empfänger hat schließlich noch nicht einmal davon gewusst, geschweige denn es veranlasst, dass ein anderer ihm Geld überweist. Die Polizei ist also raus.
Der Fragesteller hat sich diese Frage noch nicht gestellt. Wieso sollte ich die dann beantworten?
Du sollst natürlich gar nichts. Ich ging davon aus, dass man hier zum Zeitvertreib in der Werbungspause rumliest und sich mit Themen beschäftigen mag, oder so.
Die Frage war in dem Text übrigens schon enthalten, "Darf die Bank dann die Daten des Begünstigten..."
Ok vielen Dank für die Infos. Also wenn diese Nachforschungen der Bank dann zu keinem Ergebnis kommen bzw. Der begünstigte sich nicht meldet, was kann man dann noch tun? Darf die Bank in diesem Fall dann die Daten rausgeben? Wie ist es wenn der Geschädigte einen Anwalt beauftragt? Darf die Bank dann die Daten an einen Rechtsanwalt weiterleiten?
Es gibt aber einen Herausgabeanspruch des Überweisenden gegenüber dem Empfänger, 812 BGB.
Um diesen selbst oder über den eigenen Anwalt durchzusetzen, muss der FS ja irgendwie an die Daten kommen, welche der Empfängerbank bekannt sind.
Wenn das so ist, könnte ja jeder gewalttätige Ex die aktuelle Anschrift herausbekommen?