Wie Kosten aufteilen in Fernbeziehung?

Hallo zusammen,

mein Freund und ich führen eine Fernbeziehung.

Er ist ab und zu bei mir, so 1 Mal in 2 bzw 2,5 Monaten.

Da bleibt er 2 einhalb bis fast 4 Wochen am Stück hier.

Das erste Mal war er hier fast 4 Wochen. Da gab er mir nichts an Nebenkosten und das Essen haben wir uns geteilt, habe ihn noch zusätzlich öfters eingeladen.

Jetzt kann ich mir das nicht mehr leisten.

Ich muss 403€ für die Wohnung zahlen + Strom + Internet +GEZ und was so anfällt + alles was fürs Auto anfällt.

Er zahlt für die Fahrt zu mir ca. 70€ bis 75€ insgesamt.

Weil wir ständig wegen Geld streiten, habe ich gesagt er brauch in Zukunft sich nicht an den Nebenkosten zu beteiligen. Lediglich fürs Essen für uns beide, da er, wenn er hier ist, alles mitbenutzen kann, inklusive Schwimmbad und Auto.

Gerade meint er, er sieht es nicht ein für uns beide Lebensmittel in der Zeit einzukaufen. (Also die Getränke würde eh jeder selber für sich zahlen)

Es wäre zu teuer und ist nicht fair weil er ja die Fahrtkosten schon übernimmt (70-75€ je nach dem).

Er selbst wohnt im Haus seiner Mutter und muss keine Miete zahlen, nur Strom und Internet.

Meine Fixkosten betragen jeden Monat über 500€ + was am Auto anfällt.

Vor kurzem musste ich 1150 € fürs Auto (Reparatur usw.) ausgeben.

Da hat er immerhin sich mit 50€ beteiligt, was er mir seit Wochen vorwirft.

Wohlgemerkt will er das Auto nicht missen und besteht auch darauf dass ich ihn abhole.

Nach langem diskutieren hat er mir auch 50€ für die Nebenkosten Nachzahlung überwiesen.

Das ist aber nicht die Regel.

Ich kann mir leider das alles nicht mehr leisten und habe Angst vor einer riesen Nachzahlung, da allein die Heizkosten und Strom gestiegen sind.

Muss dazu sagen, dass wir in der Zeit die meiste Zeit in der Wohnung verbringen und der Fernseher, Laptop und Handy fast durchgehend laufen.

Ich möchte halt nicht als Abzockerin dastehen, da er das so hinstellt. Ich möchte nur eine Beteiligung, entweder dass er für uns wenigstens das Essen übernimmt (Getränke zahlt jeder selbst) oder dass er mir pro Woche 25€ an Nebenkosten überweist.

Die betragen hier ca. 200€ und jeder sein Essen selbst zahlt.

Habt jemand eine Lösung da dieses Streits mich stressen und uns nicht weiterbringen?

Sorry für den wirren Text aber ich bin schon mit dem Latein am Ende, da wir zu keiner Einigung kommen und so geht's nicht weiter, ich möchte nur zur Ruhe kommen.

Er will alles mitbenutzen und sieht nicht ein zu sparen, aber beschwert sich sobald ich eine Beteiligung verlange.

Danke schonmal fürs durchlesen und für jede Antwort.

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Und zum Jahresende macht Ihr dann die Buchführung. Der finanzielle Ausgleich findet statt durch Übergabe einer Aufrechnungserklärung.

Das hört sich so romantisch an, dass ich geradezu neidisch werden könnte weil meiner Frau und mir noch nie solche Gedanken gekommen sind. Dabei gäbe es bei uns auch eine Menge zu rechnen. Ich denke nur an den Splittingvorteil den ich durch die gemeinschaftliche Steuerveranlagung habe. Davon brauchte ich aber nichts abzugeben. Denn: Wenn ich es genau nehmen würde müßte ich meiner Frau Miete berechnen, denn sie wohnt in meinem Haus. Andererseits kocht sie auch für uns beide. Das wäre teuer, wenn sie mir dafür das Gehalt eines Kochs berechnet. Aber sie könnte sich das Kochen sparen wenn sie Kühlthekentrash kaufen und in eine Mikrowelle stecken würde, was sie aber entschieden ablehnt.

Wenn es mir gründlich überlege, dann fällt mir auf, dass man in einer Beziehung ja nicht zusammenlebt um seine eigenen finanziellen Belange an die erste Stelle zu setzen. Es geht doch darum, dass es beiden Partnern gut geht. So lächerlich auf dem Geld zu glucken wir Ihr beide kann niemals zu einer dauerhaften Beziehung führen.

Mein Rat an Euch ist: Macht Schluß und geht fortan als Single durchs Leben.

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Das Gesetz ist absolut eindeutig. Die Erbfolge muss durch Erbschein oder andere öffentliche Urkunde nachgewiesen werden:

https://www.gesetze-im-internet.de/gbo/__35.html

Aufgrund eines privatschriftlichen Testaments darf das Grundbuchamt keine Korrektur des Grundbuchs vornehmen.

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Möglicherweise ist der Ausgangsfall nur etwas ungeschickt vorgetragen worden. Ohne weitere Maßnahmen, insbesondere die Aufteilung eines Hauses in Wohneigentum, kann man keine Teile eines Hauses verkaufen. Beim Grundstück geht das selbst nach Aufteilung nicht. Jede Eigentumswohnung hat nämlich einen Anteil am Grundstück in Form von Bruchteilseigentum inklusive. Man kann deshalb nicht einzelne Flächen eines Grundstücks separat verkaufen.

Von daher hätte sich die Sache ohnehin erledigt. Auch ein Makler könnte da nicht helfen.

Wenn da nur irgendwas am Sachverhalt fehlt und eine Veräußerung doch möglich wäre, wären Maklerkosten Veräußerungskosten die zunächst vom zu verteilenden Kaufpreis abgezogen werden.

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Das gehört zum Grundwissen eines jeden Rechtsanwalts.

Wenn es einen unmittelbar danach drängt unbedingt einen Fachanwalt aufsuchen zu müssen wäre einer für (privates) Baurecht noch der am ehesten geeignete.

Die Bedeutung des Fachanwaltstitels wird von Laien im Übrigen maßlos überschätzt. Anders als der Facharzt hat der Fachanwalt keine mehrjährige Ausbildung absolviert, sondern muß der Anwaltskammer gegenüber nur behaupten, eine bestimmte Anzahl von Prozessen auf dem Fachgebiet geführt zu haben für das er den Fachanwaltstitel beansprucht. Anschließend findet eine Prüfung zu diesem Fachgebiet statt. Auf diese Prüfung kann man sich in einem Wochenendscrashkurs vorbereiten lassen. Das sagt wohl alles über die Schwierigkeit der Prüfung.

Eine Qualitätskontrolle der Arbeit wird beim Fachanwalt nicht (!) vorgenommen. Das unterscheidet den Fachanwalt grundlegend vom Facharzt. Zum Facharzt nämlich kann man nur werden, wenn man eine mehrjährige Ausbildung hinter sich gebracht hat in der man ständig Kontrolle und Anleitung hat. Der Facharzt ist daher immer auf seinem Gebiet qualifiziert. Beim Fachanwalt kann es einem dagegen passieren, dass man an den unfähigsten Stümper gerät.

Mein dringender Rat ist daher, nicht auf den Titel zu schauen, sondern sich umzuhören, mit welchem Anwalt man gute Erfahrungen gesammelt hat.

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Du verwechselst da etwas: Verfügungsrahmen bedeutet nicht, dass Du Geld abheben kannst.

Es geht vielmehr darum, dass Du Käufe für den Betrag des Verfügungsrahmens tätigen kannst.

Echte Kreditkarten rechnen einmal pro Monat ab. Dann mußt Du entweder zurück zahlen oder aber, einen sehr teuren Kredit bei der Kreditkartengesellschaft in Anspruch nehmen.

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Dann gib uns die genaue Anschrift an. Damit die Allgemeinheit sich belästigt fühlen kann und wir uns ein Bild machen können

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Keinen Handelskrieg riskieren. Alles lassen wie es ist.

Angeblich soll doch Apple einen Großteil der Produktion in China erledigen lassen. Da dürfte sich die US -Regierung nicht gerade Freunde im eigenen Land mit derartigen Teuerungen schaffen.

Für uns Europäer wäre ein solcherart provozierter Handelskrieg eine absolute Katastrophe. Deutsche Autobauer beispielsweise verkaufen immer weniger Fahrzeuge in China. Mit hohen Zöllen dürfte das dann gegen Null gehen.

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Was Du tun kannst und mit welcher Arbeit Du Geld verdienen kannst sind ja schon 2 unterschiedliche Dinge.

Man könnte Eltern oder Großeltern fragen, ob sie einen Zuschuß geben. Ob die das können hängt natürlich von den finanziellen Verhältnissen ab.

Wer der Schulpflicht unterliegt gilt nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz auch mit 15 Jahren noch als Kind und darf nur in wenigen Fällen überhaupt arbeiten. So sind allenfalls sogenannte Ferienjobs mit maximal 20 Arbeitstagen pro Jahr erlaubt.

Reguläre Jobs lassen sich da nur schwer bekommen. Bleiben also die üblichen Empfehlungen wie Zeitung austragen.

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Haas ist nur ein Repetitor. Es gibt noch eine Menge andere.

Was aber willst Du mit einer privaten Paukschule bevor Du die formalen Voraussetzungen für die Steuerberaterprüfung beisammen hast? Das ist doch rausgeworfenes Geld.

Auch Repetitorien kochen nur mit Wasser. Wer nicht aufmerksam mitarbeitet der wird sein Ziel nicht erreichen.

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Mir erschließt sich nicht wie man einen kaputten Reifen beim Kauf eines Fahrrads nicht bemerken kann. Ist ein Mangel aber dem Käufer bekannt, dann kann er keine Mängelrechte ausüben.

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Verloren gegangene Urkunden könnte man für kraftlos erklären lassen.

An dieser Stelle wäre nicht das Problem.

Es geht erkennbar um etwas anderes: Die Sparkasse glaubt Euch nicht, dass Ihr berechtigt seid, Abhebungen von dem Sparbuch vorzunehmen.

So einfach wäre die Situation nicht zu bereinigen. Das fängt damit an, in welcher Form die Vollmacht vorliegt und, welchen Inhalt sie hat.

Privatschriftliche Vollmachten sind weitgehend wertlos da niemand überprüfen kann, ob die Unterschriften echt sind. Das wäre nur bei einer beglaubigten Urkunde der Fall.

Wir wissen nichts über die Gestaltung der vorgelegten Vollmacht. So bleibt die Feststellung, dass die Sparkasse darauf bestehen kann, die Berechtigung nachgewiesen zu bekommen.

Was meinst Du denn mit verzichten? Das könnte nur der berechtigte Kontoinhaber und genau da hakt es ja.

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Du bist offenbar ein kleiner Aufschneider. Spatzen halten nicht still und lachen sich schief über die Ballerei.

Überhaupt nicht Lachen kann die Polizei. Nicht nur, dass Tierquälerei verboten ist, es ist auch Schusswaffengebrauch verboten ohne Kugelfang. Und zack ist die Knarre weg.

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Andere Idee

Die Phrase von der sozialen Marktwirtschaft ist doch nur erfunden worden um sich ideologisches Rüstzeug für Angriffe auf privates Eigentum und die Einnahmen der Staatsbürger zu verschaffen.

An sich sollte man ehrlicherweise ins Grundgesetz schreiben, dass privates Eigentum dem hemmungslosen Zugriff des Staates unterliegt und es dagegen keine Gegenwehr geben kann.

Nur, wer man schon ehrliche Menschen? So hat sich das Thema denn auch erledigt.

Und nebenbei: Als Verfassungstag bezeichnet man den 23.Mai. Der 8.Mai ist der Vatertag und einen derart wichtigen Tag darf man sich doch nicht von Politikern mit langweiligen Reden vermiesen lassen.

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Nicht die Polizei entscheidet über das weitere Verfahren. Die Akte wird bei Verdacht auf eine Straftat an die Staatsanwaltschaft weiter geleitet.

Eine vorherige Aussage läßt sich nicht löschen indem man was anderes aussagt. Alles ist Bestandteil der Akten.

Ohnehin verstehe ich nicht, was Du meinst falsch gemacht zu haben. Du hast doch im ersten Anlauf geschwiegen und dann erst ausgesagt.

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Der Vollziehungsbeamte ist doch kein Fremder. Der weiß alles über Dich, soweit es aus den Akten erkennbar ist.

Und der will sich nur umschauen ob pfändbare Gegenstände in der Wohnung sind. Normaler Hausrat ist nicht pfändbar.

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Paypal hat doch den Firmensitz im Luxemburg. Das Jobcenter bekommt diese Konten nicht gemeldet und hätte auch nicht ohne mühevolle Auslandsermittlungen Möglichkeiten die Höhe von Kontenguthaben zu ermitteln.

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Die Frage nach den Rechten könnte allenfalls ein Hellseher beantworten.

Das fängt schon damit an, dass wir nicht wissen, wer Mieter der Wohnung laut Mietvertrag ist.

Das geht weiter damit, dass der Fall ja offenbar internationale Bezüge hat. Man weiß ja noch nicht einmal, ob die Ehe in Deutschland oder in Serbien geschlossen wurde.

Da kann die Empfehlung nur lauten, einen auf das Ehe- und Familienrecht spezialisierten Rechtsanwalt zu beauftragen. Das lässt sich auch über das Internet machen.

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Wie wird die ETW denn jetzt genutzt? Ist sie vermietet? Wer kassiert die Miete? Steht sie leer.

Gehen wir mal vom Leerstand aus, dann trägst Du die Hälfte von allen Kosten.

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Andere Ansicht.

Wer gut und wer böse ist, ist nun einmal vom eigenen Standpunkt abhängig.

Für Taten, für die man anderenorts Orden und Staatspension bekommt, bekommt man hier 10 Jahre Gefängnis.

Unter Berücksichtigung dieses Gesichtspunkts ist es völlig in Ordnung, wenn Georgien prüfen will, wer Staatsfeinde finanziert.

Es ist aber auch in Ordnung, wenn wir unsererseits prüfen, wer Parteien finanziert die wir als Staatsfeinde ansehen.

So ist der Mensch eben: Doppelzüngig und verlogen und Politiker sind in diesem Sinne besonders menschlich.

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Eigenleistungen werden von der Krankenkasse nicht anerkannt. Dafür wird man Dir auch keine Pauschale zahlen.

Auslagen, etwa Kopierkosten, würde man wahrscheinlich übernehmen. Allerdings sind das ja Kleinstbeträge von wenigen Euro.

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