Ein Mieter verlässt die Wohnung, kann ich bleiben?
Hallo Zusammen,
folgendes Szenario: Ich wohne mit meiner Mutter in einer Wohnung. Wir stehen beide im Mietvertrag, ich bin nachträglich eingefügt worden (nachträglich unterschrieben). Nun hat meine Mutter geheiratet und zieht zu ihren Mann.
Wenn meine Mutter aber jetzt kündigt, darf ich hier bleiben? Meine Mutter würde aus dem Mietvertrag gehen, und ich würde die Wohnung als alleinige Mieterin übernehmen. Ist das in der Praxis so einfach oder geht das so nicht?
Da ich als Schülerin WBS bewilligt bekommen habe, wäre das mit der Miete kein Problem. Nur leider hat mir das Amt da Angst gemacht und mir gesagt ich solle mich umschauen, da ich die Wohnung wahrscheinlich eben nicht behalten darf (seitens der Verwaltung).
Wie sieht es nun aus? - da ich echt der Verzweiflung nahe bin…
LG
4 Antworten
Ein gemeinsam geschlossener Mietvertrag kann auch nur gemeinsam gekündigt werden.
Ob der VM dann an eine Person allein Vermietet ist seine Entscheidung und auch bei einer Vertragsänderung müssen alle Parteien damit einverstanden sein.
Ergo wenn du als Mieter mit im Mietvertrag stehst, kann deine Mutter diesen Vertrag nicht allein kündigen, es braucht dein Einverständniss ansonsten ist der Mietvertrag weiter gültig, deine Mutter müsste vor Gericht eine Zwangskündigung durchsetzen. Wenn ihr beide Kündigt, muss dir der VM die Wohnung nicht weitervermieten.
Wenn deine Mutter keinerlei staatliche Hilfe bekommt, währe der einfachste Weg, den Mietvertrag bestehen zu lassen und die Miete zahlst du einfach weiter.
Erstmal danke für die zahlreichen Antworten. Die Angst die ich habe ist eben, dass der Vermieter sagt, nein wir haben eine Warteliste „stellen sie sich da an“. Und dann stehe ich ohne Wohnung da und darf mir ein Obdachlosenheim suchen? - Das Problem ist, dass das Ganze so unübersichtlich ist und ich daher keine Ahnung habe wie es weiter gehen soll und wo es mit mir die nächste Zeit hingeht…
LG
Lass den vertrag bestehen bleiben und fertig.
Das Deine Mutter auszieht ist unbeachtlich. Nur dass sie weiterhin für die Miete haftet, wenn Du nicht zahlst.Frage ist eben nur, wenn Du ALG II/bzw. demnächst Bürgergeld beziehst, ob das akzeptiert wird.
Eine Weiterführung nur mit Dir allein, klappt nur, wenn der Eigentümer einverstanden ist.
"Da ich als Schülerin WBS bewilligt bekommen habe, wäre das mit der Miete kein Problem"
Das musst Du näher erklären. Wieso ist die Miete kein Problem, weil Du einen Wohnberechtigungsschein hast? Der zahlt die Miete doch nicht.
Ich meine damit, dass ich als Schülerin die Miete bezahlt bekomme, und die Miete im Rahmen des mir zustehenden Preises liegt. Ich hab das mit dem WBS in Verbindung gebracht, was wohl falsch ist 😅
Wenn ihre Miete von einem Amt getragen werden soll, darf von daher die Mutter mit Sicherheit nicht Mitmieterin bleiben. Ansonsten wird nur die halbe Miete übernommen.