Wie Kosten aufteilen in Fernbeziehung?

Hallo zusammen,

mein Freund und ich führen eine Fernbeziehung.

Er ist ab und zu bei mir, so 1 Mal in 2 bzw 2,5 Monaten.

Da bleibt er 2 einhalb bis fast 4 Wochen am Stück hier.

Das erste Mal war er hier fast 4 Wochen. Da gab er mir nichts an Nebenkosten und das Essen haben wir uns geteilt, habe ihn noch zusätzlich öfters eingeladen.

Jetzt kann ich mir das nicht mehr leisten.

Ich muss 403€ für die Wohnung zahlen + Strom + Internet +GEZ und was so anfällt + alles was fürs Auto anfällt.

Er zahlt für die Fahrt zu mir ca. 70€ bis 75€ insgesamt.

Weil wir ständig wegen Geld streiten, habe ich gesagt er brauch in Zukunft sich nicht an den Nebenkosten zu beteiligen. Lediglich fürs Essen für uns beide, da er, wenn er hier ist, alles mitbenutzen kann, inklusive Schwimmbad und Auto.

Gerade meint er, er sieht es nicht ein für uns beide Lebensmittel in der Zeit einzukaufen. (Also die Getränke würde eh jeder selber für sich zahlen)

Es wäre zu teuer und ist nicht fair weil er ja die Fahrtkosten schon übernimmt (70-75€ je nach dem).

Er selbst wohnt im Haus seiner Mutter und muss keine Miete zahlen, nur Strom und Internet.

Meine Fixkosten betragen jeden Monat über 500€ + was am Auto anfällt.

Vor kurzem musste ich 1150 € fürs Auto (Reparatur usw.) ausgeben.

Da hat er immerhin sich mit 50€ beteiligt, was er mir seit Wochen vorwirft.

Wohlgemerkt will er das Auto nicht missen und besteht auch darauf dass ich ihn abhole.

Nach langem diskutieren hat er mir auch 50€ für die Nebenkosten Nachzahlung überwiesen.

Das ist aber nicht die Regel.

Ich kann mir leider das alles nicht mehr leisten und habe Angst vor einer riesen Nachzahlung, da allein die Heizkosten und Strom gestiegen sind.

Muss dazu sagen, dass wir in der Zeit die meiste Zeit in der Wohnung verbringen und der Fernseher, Laptop und Handy fast durchgehend laufen.

Ich möchte halt nicht als Abzockerin dastehen, da er das so hinstellt. Ich möchte nur eine Beteiligung, entweder dass er für uns wenigstens das Essen übernimmt (Getränke zahlt jeder selbst) oder dass er mir pro Woche 25€ an Nebenkosten überweist.

Die betragen hier ca. 200€ und jeder sein Essen selbst zahlt.

Habt jemand eine Lösung da dieses Streits mich stressen und uns nicht weiterbringen?

Sorry für den wirren Text aber ich bin schon mit dem Latein am Ende, da wir zu keiner Einigung kommen und so geht's nicht weiter, ich möchte nur zur Ruhe kommen.

Er will alles mitbenutzen und sieht nicht ein zu sparen, aber beschwert sich sobald ich eine Beteiligung verlange.

Danke schonmal fürs durchlesen und für jede Antwort.

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Ich hatte vor vielen Jahren auch mal eine Fernbeziehung (ca. 450 km). Da war es so, dass wir zwar wenn sie mich besuchte in meinem Elternhaus zusammen übernachten konnten, aber nicht bei Ihr, wegen der sehr konservativen Eltern udn auch ungenügender Platzverhältnisse in ihrem Zimmer.

War aber kein Problem wenn ich bei Ihr war, so zweimal im Monat, habe ich ein Hotel genommen, wo wir beide zusammen übernachten konnten. War sie bei mir, war sie mit im Haushalt ganz normal.

Dein Freund ist in meinen Augen einfach ein Schnorrer. Entweder er ändert sich, oder Du änderst die Verhältnisse.

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Bei einer Grundstücksübertragung ist es entweder ein notarielles Testament, oder eben ein Erbschein, der benötigt wird.

Das ist die Rechtslage.

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Ich würde meinen Coaching-Klienten gerne weiterhin Leistungen ohne Umsatzsteuer anbieten können. Ist es möglich, dass ich zwei Gewerbe anmelde und bei einem mit der Kleinunternehmerregelung umsatzsteuerbefreit bleibe?

Man kann zwei Betriebe haben, aber Unternehmer ist man nur einmal. Da werden alle Umsätze zusammengezählt.

Aber nicht alle Umsätze zählen zum Gesamtumsatz, der die 22.000,- Euro Grenze betrifft.

Die als Berufsbetreuerin dürften nciht dazu gehören.

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Vermutlich hast Du irgendwo ein Kreuz beim Kauf gemacht, dass man Dir so ein Angebot machen darf, oder Du hast bei Poco eine Finanzierung für den Kauf gemacht, die über Consors abgewickelt wurde.

Bei denen hast Du nun einen Verfügungsrahmen von 2.510,- Euro. Soviel kannst Du für Einkauf und Barabhebungen nutzen.

Am Monatsende wird der Saldo von Deinem Bankkonto abgebucht.

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Wenn Du die Vollmacht nur für Zahlungen wie Beerdigung, oder Verpflichtungen des Vaters nutzt, kein Problem.

Aber Vorsicht, am besten nur Dinge bezahlen, die direkt mit der Beerdigung zu tun haben.

Wenn nämlich eine Nachlassinsolvenz im Raum steht, könnte es Gläubigerbegünstigung sein, wenn einer aseine ganzen Forderungen bezahlt bekommt, aber ale an deren nur 50 %.

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Vergleiche den Kostenvoranschlag für die Reparatur und erkundige Dich, was der Beitrag nach der Rückstufung wäre und wann Ihr wieder auf der ursprünglichen Stufe wärt.

Das Ganze ist eine reine Rechenaufgabe.

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Ich habe mir den Account mit 14 erstellt und einfach über die Zeit Bücher hochgeladen, umsatz habe ich aber erst seit letztem Jahr gemacht.

Malbücher hochgeladen?

Wo bekommt man dann Malbücher Online? Wo kaufst Du die?

Erstellst Du die selbst?

Dann könnte es die Steuersituation verändern.

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Umsatzsteuerbefreit sind die Provisionen bei Versicherungen udn Finanzierungen, § 4 Nr. 8, bzw. Nr. 11 UStG.

Provisionen bei Grundstückgeschäften sind nicht befreit.

Die Vorsteeur aus den eigenen Kosten und Investitionen ist dann entsprechend nach den Umsätzen aufzuteilen.

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Ich war selbst bei Hass.

Liegt ein paar Jahre zurück, im Sommer 1978.

Ich bin im Nachhinein noch immer sehr dankbar für die harte Zeit. Gut, von den Dozenten die ich hatte, wird keiner mehr dabei sein. Zu miener Zeit waren die Chefs Meyer udn Thyen, die besten Steuerrechtler, die ich in meinem Leben kennen gelernt habe. Ich bin bis heute noch am Überlegen, wie die letzten 45 Jahre gelaufen wären, wenn ich das Angebot bei denen anzufangen angenommen hätte.

Also ja, als Lehrgangswerk kann ich die empfehlen, denn ich denke, die werden ihr Niveau gehalten haben.

Übrigens, vor dem Studium würde ich an Deiner Stelle eine Lehre in der Steuerberatung machen. Dann kannst Du mit dem, was im Studium dran kommt, mehr anfangen.

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Abwarten, was passiert und dann die Situation erklären.

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und denke nur Sonstige Einnahmen ohne Steuer könnte eher passen?

Da denkt Du leider falsch.

Durchlaufende Posten ist nicht passend

Leider auch da. Es ist der klassische Fall eines durchlaufenden Postens. 10,- Euro rein, nur zur Prüfung der Kontoverbindung und unmittelbare Rückzahlung.

Durchlaufender geht gar nicht.

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DEr alte Arbeitgeber sollte die Gehaltsabrechnung korrigieren. Das ist wie eine doppelte Beschäftigung abzurechnen.

Bei Dir zum Vorteil, weil die Abgaben entfallen meistens eher zum Nachteil weil die Leute mit zwei beschäftigungen dadurch aus der Gleitzone herausfallen.

Der Alte Arbeitgeber muss bei der Eingabe der Daten dem Abrechnungsprogramm sagen, dass bereits für Dein Dein Gehalt Beiträge bei einem anderen Arbeitgeber erhoben werden.

Wenn die Löhne des alten Arbeitgebers bei einem Steuerberater, oder Lohndienstleister gemacht werden, müsste der das wissen. Vermutlich hat man es dem nicht gesagt und die haben vergessen zu fragen.

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Während des Steuerjahres überhaupt nichts, denn da gilt alles noch wie zuvor.

Erst ab dem Folgejahr ändert sich da etwas, aber es gilt trotzdem noch die Zusammenveranlagung, aber die Einkünfte werden eben nur mit den persönlichen Freibeträgen festgestellt.

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Die Auskunft ist richtig, denn da Ihr die Steuerklassenkombination 3/5 habt, müsst Ihr eine Einkommensteuererklärung abgeben.

Zwar könntet Ihr theoretisch mit dem Finanzamt streiten, dass ja Dein Ehemann kein ALG I bekommt, aber der Schriftverkehr wäre länger als die Einkommensteuererklärung auszufüllen.

Außerdem denkt mal daran, dass es vermutlich noch Geld zurück gibt, wenn Dein Mann kein ALG I bekommen hat.

Denn allein die Haushaltsnahen Handwerkerleistungen aus der Nebenkostenabrechnung der Wohnung führen bei 90 % unserer Mandanten schon zu einer Minderung der Steuer.

Für eigetragene Spenden unter 100,- Euro werden keine NAchweise verlangt, also könnt Ihr das Geld, was ihr bei Straßensammlungen, oder an der Haustür gespendet habt auch eintragen.

Das sind nur zwei Punkte, die fast immer etwas bringen.

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Es gibt seriöse Festgeldangebote mit mehr als 1,7 %. Bid zu 4 % sollten im Moment möglich sein.

Sonst kannst Du es schon mit dem ETF machen, nur prüfe genau, in welcher Höhe Gebühren entstehen, wenn Du etwas auszahlen lässt.

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Schicke denen als Nachweis Deine letzte Abrechnung des alten Versicherers.

Oder hast Du die Versicherung gewechselt, weil die anderen Dich wegen eines Unfalls zurück stufen wollten? So etwas geht schief.

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Viel Spaß. Geschwindigkeitsüberschreitung mit einem nicht zugelassenen Fahrzeug und ohne Führerschein.

Für Deinen Vater, wenn er es wusste, dass Du fährst, zulassen des Fahrens ohne Führerschein mit einem Fahrzeug ohne Zulassung.

Im Endeffekte eine FRage, ob man es Euch nachweisen kann, denn wenn man Dich nciht direkt nach der Messung angehalten hat ist die Frage, ob es ein Foto von hinten mit dem Kennzeichen gibt udn ob Du überhaupt zu erkennen bist, weil Du einen Helm aufhattest.

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Da es um 250,- Euro geht, stellt sich wirklich die Frage, ob man verzichten sollte.

Wenn das Konto für drei Brüder läuft, der eine weit entfernt wohnt, der andere verschollen ist.

Müsste man wohl vom entfernt wohnenden eine Vollmacht besorgen und für den Verschollenen ggf. ein Verfahren starten, um ihn für tot erklären zu lassen.

Danach dann Erbschein usw.

Kostet alles mehr als 250,- Euro.

Ich versuche auch gerade für einen Mandanten eine Erbschaft bei einer Bank zu finden. Aber da geht es um einen 2stelligen Millionenbetrag und damit ist es was anderes.

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Die Steuerklasse hat mit selbständiger Tätigkeit überhaupt nichts zu tun.

Die Steuerklasse hat auch keine Auswirkung auf die jährliche Einkommensteuerschuld.

Die Steuerklasse wird nur für einen Zweck benötigt, für den Lohnsteuerabzug bei abhängig Beschäftigten.

Auf die Gesamtsteuerschuld hat es keinen Einfluss.

Je nach dem, was Du im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung als erwarteten Gewinn angibst, werden Vorauszahlungen festgesetzt. Daher solltest Du im ersten Jahr als erwarteten Gewinn 0,- angeben.

Nach der ersten Einkommensteuererklärung mit der Anlage EÜR für die selbständige Tätigkeit, werden dann Vorauszahlungen nach dem Ergebnis festgesetzt.

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