Hallo,
ich habe am 7.3.10 einen Breif von einem Inkassounternehmen bekommen, in dem ich aufgefordert wurde, eine Hauptforderung (ursprünglich von einem anderes Unternehmen) und eine "Inkassovergütung" in Höhe von 31,91% der Hauptforderung auf das Konto des Inkassounternehmens zu überweisen. Das Bearbeitungsdatum meines Falles war laut Brief der 5.3.10. Allerdings hatte ich bereits am Mittwoch dem 3.3.10 (um 14:50 Uhr) die Überweisung der Hauptforderung an das ursprüngliche Unternehmen in Auftrag gegeben.
Dies habe ich in einem Brief (beiliegend Kopie Quittungsbeleg) dem Inkassounternehmen mitgeteilt.
Am Samstag, dem 2.4. habe ich einen Brief vom Inkassounternehmen bekommen, in dem es heißt, dass man meine Zahlung vom 7.3.10 erhalten habe (ohne Inkassovergütung, s.o), ich den Betrag der Inkassovergütung aber noch nachzahlen müsse. Allerdings ist der 7.3.10 ein Sonntag gewesen. Daraus schließe ich, dass meine Überweisung schon am Freitag (5.3.10) eingegangen sein muss.
Nun ist meine Frage, ob die Überweisung schon am Morgen des 5.3.10 beim Inkassounternehmen eingegangen sein kann (Werden Überweisungen immer nur morgens gutgeschrieben?) und wenn ja, ob die Bezahlung damit VOR der Bearbeitung meines Falles erfolgt ist. Wäre dann die Inkassovergütung nicht gerechtfertigt?