Neue Toilette wer muss zahlen Mieter oder Vermieter?

Hallo ihr lieben ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen

Ich fange mal ganz am Anfang an....

Im April war unsere Toilette verstopft, sodass alles was man in der Toilette weg spült in der Badewanne wieder rauskam. Es kam ein verwandter Klempner des Vermieters, der angeblich feststellte, das die Verstopfung wegen Abschminktüchern entstanden sei.

Er hat dann mit einem Draht durch die Toilette geführt dann lief es wider ab.

Keine 4 Monate später das selbe wieder. Beim erstenmal waren wir 4 Tage ohne funktionierende Toilette diesmal waren es 3 Tage da der Vermieter sich nicht drum gekümmert hat erst nach Drohungen das ein Anwalt eingeschaltet wird stand dann eine Sanitärfirma vor der Tür.

Die Herren der Sanifirma haben die Toilette abgebaut und sind mit einer Kamera in die Rohe rein und haben gesagt das Rohr ist komplett verkalkt und dadurch verengt. Wurden jede Menge Kaltbrocken entfernt.

Durch das abschrauben der Toilette sind die Dichtungen kaputt gegangen und die Befestigungsschraube. Heute kam wieder jemand von der Sanifirma und hat die defekte Dichtungen ausgetauscht. Zu dem Vermieter meinte er das könne jeder Zeit wider passieren, da die Toilette und der Spülkasten alt sind. Der Spülkasten würde zu langsam volllaufen und er würde schief an der Wand angebracht sein.

Da wir durch die ganze Sache Abmahnungen die nachweislich nicht berechtigt sind von unserem Vermieter bekommen haben und die Fronten einfach total verhärtet sind und wir mega Streit haben ist jetzt meine Frage wer muss für die Kosten einer neuen Toilette und dem neuen Spülkasten aufkommen. Eine Mieterhöhung von 25€ haben wir durch den Streit schon bekommen.

Die Toilette funktioniert wieder einwandfrei. Mich stört das wenig ob der Spülkasten langsam oder schnell vollläuft .

Ich sehe es nicht ein auch nur 1 Cent zu bezahlen. Da wir weder was für die Rohrverkalkung im Haus was können. Noch das bei Hausbau vor 50 Jahren jemand den Spülkasten falsch angebracht hat. Und das, jetzt durch die Reinigung aufgefallen ist.

Im Mietvertrag steht das für kleinere Instandsetzungsmaßnamen der Mieter mit höchstens 88€ beteiligt werden kann. Für alle höheren Summen sind es 6% der Nettokaltmiete.

Fällt eine Erneuerung der Toilette inklusive Spülkasten unter kleinere Instandsetzungsmaßnahmen oder muss der Vermieter dafür alleine auf kommen, das es sein Haus ist? Oder kann er das irgendwie auf uns abwälzen?

Danke für eure Antworten :)

Ps: Wir suchen uns schon eine neue Wohnung...das ist für uns nicht mehr auszuhalten. Bin im 6 Monat schwanger und muss sowas hier mit machen :/

Mieter, vermieter
Sichtschutz - Erlaubnis wegen Belästigung?

(es wird lang, tut mir leid.. hoffe ihr lest es trotzdem durch🥺)

Hey :)

ich bin vor einem Jahr in ein Haus bzw. Wohnung eingezogen, das Anfang letzten Jahres fertiggestellt wurde. Die Mieter hier, haben einen großen „Garten“, wo jeder Mieter des EGs seine Terrasse sozusagen hat. Grünfläche gehört nicht mehr zur Wohnung. Nun, die Terrasse schaut zur Straße, das nahm ich vorm unterschreiben in Kauf.

ich habe allerdings ein Problem, womit ich niemals vor Einzug gerechnet hätte. Ich werde jeden Tag von fremden mindestens 12 mal belästigt.. 4 davon (immer verschiedene) kommen direkt auf meine Terrasse, klopfen an meine Türen, um mein Kater zu „betrachten“.. Die restlichen 8 sind fremde die mind. 5 Minuten gaffen. Das ist so unglaublich belastend für mich, denn ich leide sowieso unter psychischen Erkrankungen. Ich habe deshalb immer meine Jalousien unten, da ich vor Angst schon dissoziiere (bin in Behandlung keine Sorge:). Damit mein Kater die Außenwelt betrachten kann, lass ich ihm was frei..

Mehrere Nachbarn hier haben schon ca. 110cm hohe Umzäunungen mit Sichtschutz angebracht. Ich hatte letztes Jahr der Baugesellschaft per Mail nachgefragt, ob und wie es erlaubt ist.. ohne das Haus zu beschädigen bzw. nicht zu bohren, darf man es. Ich möchte die Erlaubnis gerne schriftlich haben..

leider denke sehr negativ und gehe immer vom schlimmsten aus. Deshalb sagen wir mal, aus irgendeinem Grund wird es nicht erlaubt. Hätte ich trotzdem recht dazu, weil ich Tag täglich belästigt werde?

Dankeschön falls ihr es bis hierher geschafft habt 😬😊

Hier die Terrasse

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Anwalt, Bauen, Garten, Handwerker, Mieter, Mietrecht, Recht, Rechte, vermieter, Vermietung., Genehmigung, Nachbarn, Belästigung
Zusage über SMS für einen Mitvertrag bindend?

Hallo zusammen!

Ich befinde mich aktuell in einer sehr schwierigen Lage.

(Die gesamte Kommunikation verlief über WhatsApp)

Es handelt sich um eine Mietobjekt zur Zwischenmiete welches mir angeboten wurde und ich gerne annahm.

Nach meiner Zusage korrigierte sich die Vermieterin jedoch und sagte mir wieder ab.

Nach kurzer Zeit bekam ich die Wohnung doch wider von Ihr angeboten, mit der Frage ob weiterhin Interesse bestehen würde.

Ich bejahte und schrieb, dass ich die Wohnung gerne nehmen würde und ich bekam den Mietvertrag zugesandt.

Nach dem Zusende des MV waren allerdings noch einige Fragen bei mir offen zu meiner Mitbewohnerin, Kaution etc..

Nach einigen Überlegungen habe ich den MV nicht zurückgesandt und eine Absage formuliert (4 Tage nach Erhalt des MV).

Diese wurde von der Vermieterin soweit auch akzeptiert, jedoch forderte Sie einen Rücktritt von dem Ihrerseits bereits unterschriebenem Vertrag, um weitere Mieter zu suchen.

Diesen schickte ich Ihr auch umgehend und das Thema war für mich soweit erledigt.

Nach zwei weiteren Wochen erhielt ich dann die Forderung für eine Schadensersatzzahlung, da Sie noch keine Mieter für das Objekt (Einzug wäre erst in einem Monat) gefunden hat.

Wie soll ich Ihr antworten? Was kann ich tun um einen Rechtsstreit zu vermeiden? Sind Ihre Ansprüche gerechtfertigt ? Welchen Anspruch auf Ersatzzahlung hat Sie?

Vielen Dank für jede Hilfe!

Immobilien, Miete, Mieter, Recht, Vertrag
Vermieter behält Kaution vom Jobcenter ,Ex Mieter Alg2 Empfänger werden durchs Jobcenter 10 % pro Monat vom Alg2 Geld abgezogen, was kann man machen?

Vermieter behält Kaution vom Jobcenter ,Ex Mieter Alg2 Empfänger werden durchs Jobcenter 10 % pro Monat vom Alg2 Geld abgezogen, was kann man machen?

Hallo es geht um einen Vermieter der sehr viel Geld und Wohnungen hat , das Jobcenter hat auf direktem Wege im Jahr 2020 die Kaution an ihn gezhalt . Der Vermieter behält die Kaution einfach.

Der ehemalige Mieter ist Alg2 Empfänger und ihm werden durch das Jobcenter jeden Monat 10 % von seinem Alg2 Geld abgezogen , zur Tilgung der Kaution.

Das Jobcenter hat 2020 die Kaution auf Antrag des Alg2 Mieters an den Vermieter gezahlt.

Der Alg2 Empfänger ist schon seit ein paar Monaten ausgezogen und hat erst Monate später erfahren das der Vermieter die Kaution behalten hat.

Alle Emails an den Vermieter der vor dem Auszug noch sehr gesprächig war werden nicht beantwortet.

Der Mieter hat die zuständige Sachbearbeiterin beim Jobcenter angeschrieben , und die meint der Mieter soll sich darum kümmern das der Vermieter die Kaution zahlt.

Die Emails an die zuständige Jobcenter Abteilung für bessere Hilfe oder Beratung werden von der gesamten Abteilung nicht beantwortet .

In der Abtretungsvereinbarung heisst es : Die Forderung nebst Zinsen ist bei Fälligkeit unmittelbar von dem Vermieter/der Vermieterin an die Gläubigerin, Stadt ....Amt für Soziales, Arbeit und Senioren, Rückabwicklung , Sparkasse ..., auf Iban:DE.... (Stadtkasse), unter Angabe des Mieters und des Sammelverwahrkontos .... zu erstatten.

Was kann man in dem Fall machen ?

Den Jobcenter Mitarbeitern ist es scheinbar egal das der Vermieter die Kaution klaut und der ehemalige Mieter sie bezahlen muss laut Jobcenter.

Vielen Dank an alle die den langen Text gelesen haben und Hilfe leisten um das Problem zu lösen.

Hartz IV, jobcenter, Kaution, Mieter
Darf Vermieter sich über meinen Garten beschweren?

Hallo zusammen,

ich habe ein kleines Problem mit meinem Vermieter.

Einmal zur Ausgangslage. Ich wohne in einen Mehrfamilienhaus mit 4 Parteien. Das Haus hat zwei Gärten. Einen vorne bei der Eingangstür für die anderen 3 Parteien und einen hinten, wo über eine Terrasse meine Eingangstür zugänglich ist.

In meinem Mietvertrag steht, dass ich für die Pflege vom hinteren Garten zuständig bin. Diese führe ich auch gewissenhaft durch. Vorallem wenn man gedenkt, wie der Garten vor meinem Einzug vor knapp drei Jahren aussah (Wiese fast tot, überall Efeu und Giftpflanzen sowie kaputter Zaun). Der vordere Garten, welcher auch von der Straße aus sichtbar ist im Gegensatz zu meinem ist verwildert und überall liegt Dreck rum.

Nun beschwert sich mein Vermieter bei mir dass ich meine Terasse (welche von außen eigentlich nicht sichtbar ist) von Unkraut befreien soll da er sonst eine Firma bestellt. Er habe schon über längere Zeit beobachtet, dass ich dies angeblich nicht tue. Ich mach mindestens einmal im Monat das Unkraut weg.

Frage ist nun für mich, darf er überhaupt verlangen dass ich das bisschen Unkraut (damit meine ich pro qm vllt drei Gänseblümchen), welches bei mir hin und wieder da ist beseitige während der andere Garten vom Haus aussieht wie Sau und er sich da nicht beschwert (habe bei den anderen Mietern nachgefragt, bei denen ist sowas nicht eingegangen)?

Mieter, Mietrecht
Vermieterin beleidigt und stalkt uns, was können wir tun?

Guten Tag,

Folgende Wohnsituation haben wir zurzeit:

Ich wohne mit einem Mitbewohner in einer 3-Zimmer-Wohnung und als wir eingezogen sind, haben wir behauptet wir sind ein Paar. Seitdem, haben wir uns super im Haus verhalten, verstehen uns gut mit den Nachbarn, etc. Nur die Vermieterin hat ein Problem mit uns.

Seit Einzug vor einem Jahr haben wir knapp 8 Briefe bekommen mit Beschwerden:

- Hof nicht gereinigt (die Liste wurde uns nie übergeben)

- Wir sollen die Tür zum Müll freitags 'gefälligst' aufschließen (steht in keinem Vertrag, wir wurden auch nicht informiert und wohnen mit 7 weiteren Parteien im Haus die, das auch tun könnten)

- Wir haben zu viel Besuch, 'dubiose Männer' würde die Vermieterin antreffen, wir würden ein Zimmer untervermieten (Wir haben im Schnitt 3 mal die Woche Besuch von Famile/Freunden und ich bin in einer Beziehung, heißt meine Freundin schläft ca. 3 mal die Woche bei mir ich aber auch 3 mal die Woche bei ihr)

- Wir dürfen keinen Müll in den Flur stellen (machen wir seit der Beschwerde von ihr auch nicht mehr)

- Die Musik von meinem Mitbewohner sei zu laut (keiner unserer direkten Nachbarn hat sich jemals beschwert)

- Die Vermieterin findet fremde Zigaretten auf ihrem Balkon (Wir rauchen nicht.)

Nun hat sie uns beide gestern zu einem Gespräch vorgeladen und die gleichen Themen erneut angesprochen. Besonders beharrt hat Sie auf die Themen: Das wir kein Paar sind und zu viel Besuch haben vor allem die Freundin die 5 Tage die Woche hier schläft und somit eine Untermieterin ist. Die haben wir sachlich abgelehnt, mehrmals erwähnt das dies privat ist, sie weiterhin das Thema nicht gewechselt und mehrmals gesagt wir lügen, etc. Am Ende hat Sie zugegeben, dass Sie uns seit geraumer Zeit beobachtet und daher weis, dass diese Freundin 5 mal die Woche bei uns schläft und ab jetzt eine Liste führen wird, wann wer kommt und geht damit Sie damit zum Anwalt gehen kann und uns damit irgend wir schaden möchte.

Nach dieser Aussage wollten wir gehen, haben zum Schluss noch gesagt, dass sie uns für so etwas bitte nicht mehr persönlich einladen soll, sich stattdessen per Brief an uns wenden kann. Darauf hin ist die Vermieterin komplett ausgerastet und hat mit dummes Huhn und scheiß Göre hinterhergerufen.

Ich fühle mich in meiner Privatsphäre bedroht, beobachtet und zu Unrecht beleidigt, was kann ich nun tun?

Vielen Dank und freundliche Grüße.

Mieter, vermieter, Wohnungskündigung
Sind dies gute Gründe um einer Mieterhöhung nicht zuzustimmen?

Also ich habe ein Schreiben von der Hausverwaltung bekommen, dass ich der Mieterhöhung zustimmen soll. Das erste Schreiben habe ich ignoriert. Im zweiten Schreiben wird daran erinnert, dass ich zustimmen soll und dass ansonsten eine Klage zur Zustimmung eingereicht wird. Ich möchte der Mieterhöhung jedoch aus folgenden Gründen nicht zustimmen:

-Ich wohne seit 27 Jahren in diesem Haus. Vorher in einer 2-Zimmerwohnung für 8 Jahre und Seit 99 in einer 3-Zimmerwohnung auf der selben Etage. Kann man dieses Argument in irgendeiner Weise gelten lassen?

-Darauf anknüpfend möchte ich sagen, dass das Gebäude im Allgemeinen seit Jahren immer mehr verkommt. Das Gebäude müsste innen mal komplett saniert werden. Manche Etagen stinken so sehr, dass man den Atem anhalten muss. Dann sind noch diverse Kleinigkeiten kaputt, die seit Jahren nicht erneuert werden. Wenn man das Haus betritt, denkt man, dass man in den 70ern ist. Gut ist nostalgisch, aber dennoch sollte es doch mal modernisiert werden?

-Aufgrund der Tatsache, dass das Haus verkommt, ziehen immer wieder Asoziale Menschen ein, die nicht immer wissen, wie sie sich benehmen sollen. Deswegen und auch weil das Gebäude und Gegend langsam verkommt sind auch viele Familien nach einem Jahr oder sogar nach paar Monaten sofort wieder ausgezogen

-Das Bad schimmelt und die Heizung war defekt. Ich habe persönlich beim Hausmeister einen Termin vereinbart. Jedoch wurde nur die Heizung repariert und die verschimmelten Stellen nur fotografiert. Nichts weiter. Und das selbe Spielchen zwei Mal. Einmal bei der Firma vorher die für das Gebäude zuständig war und das zweite Mal die aktuelle Firma die auch die Heizung repariert hat. So unverschämt wie der war hat der auch noch veruscht uns zu beschuldigen mit der Aussage, dass wir ja vllt den Schimmel verursacht haben könnten. Genau! Dann baut bitte ein Fenster ein! Von den Terminen habe ich keine E-Mails oder Anrufprotokolle, weil ich wie gesagt persönlich vor Ort war und einen Termin vereinbart habe, den er sich auch in seinen Terminkalender eingetragen hat.

-Bis auf eine Heizung heizt keine Heizung mehr

-Die Decke im Bad und die Wand des angrenzenden Schlafzimmers sind auch vom Schimmel betroffen

-Der Lack zweier Türen splittert ab (das wären wir auch Schuld gewesen laut dem Hausmeister)

-Türgriffe zweier Zimmer halten nicht mehr. D.h ein Zimmer muss immer abgeschlossen werden, damit die Tür zubleibt

Mir ist bewusst, dass die Mängel in unserer Wohnung alle beseitigt werden können. Wie sieht es aber danach aus?

Was vielleicht noch wichtig sein könnte ist, dass die Miete an B-Fonds überwiesen wird, jedoch die Verwaltung eine Firma Namens Bautra übernimmt. Ich habe von anderen Mietern gehört, dass man sich besser direkt an die B-Fonds wenden sollte, weil die sich sofort um einen kümmern. Würdet ihr mir empfehlen mit meinen angeführen Argumenten mich direkt an die B-Fonds zu wenden oder anders handeln und mit Gegenklage gegen Bautra drohen?

Hier die Briefe:

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Miete, Mieter, Mieterhöhung, Mietrecht, Recht, Klage
Wie ist es beim Mietvertrag mit der Übernahme von ungewollten Möbeln in der Mietwohnung?

Hallo,

Wir haben eine neue Wohnung gefunden. Diese enthält unteranderem einen großen Kleiderschrank im Schlafzimmer der wohl vom Vermieter selbst noch stammt als er diese Wohnung noch bewohnte. Baujahr des gesamten Mehrfamilienhauses ist 2000 etwa gleich alt wird sicher auch der Schrank sein. Geschmacklich gefällt uns dieser Schrank überhaupt nicht. Nun haben wir den Mietvertrag erhalten. Dieser enthält unter der Angabe "Zustand der Mietsache - Einrichtungsgegenstände" folgendes: 1. Der Mieter hat das Mietobjekt besichtigt. (Trifft zu) 2. Den Zustand der Wohnung, insbesondere den Renovierungszustand, dokumentiert das Wohnungsübergabeprotokoll auf welches hiermit verwiesen wird. (Erfolgt noch) 3. In den Räumen befinden sich folgende Einrichtungsgegenstände: keine. (Darauf kommt es mit an)

Laut dieses Satzes ist der Schrank nicht da, den wir nicht haben möchten. Bzw. ist die Wohnung damit als unmöbliert gekennzeichnet. Kann ich gegenüber dem Vermieter mit bezug auf den Mietvertrag verlangen das der Schrank entfernt wird? Kann ich herausfinden ob der Schrank in den Mietkosten enthalten ist. Zu den Nebenkosten scheint er laut dem Mietvertrag nicht zu zählen.

Der Vormieter hatte diesen Schrank akzeptiert aber wir können uns mit Ihm einfach geschmacklich wie praktisch nicht anfreunden.

Freundliche Grüße

Mieter, Mietrecht, Mietvertrag, vermieter
Wir haben Schimmel in einem sehr alten Haus (gemietet), was zahlt die Versicherung vom Vermieter?

Hallo,

ich hätte eine drigende Frage.

Ich wohne derzeit in einem sehr sehr alten Haus , über 200 Jahre. Nun fiehl durch Geruch aus dem Keller auf das dieser komplett von Schimmel befallen ist. Es handelt sich um einen sehr alten Keller mit Lehmboden und Steinwänden. Der Schimmel ist dort überall sichtbar und der Boden war komplett feucht/nass. Als Erstmaßnahme hatte ich nun mit dem Vermieter erst mal einen Entfeuchter hinein gestellt der dort in 3 Wochen fast 100l Wasser dort raus gezogen. Der Keller verfügt weder über eine Heizung und hat nur 2 kleine Öffnungen ohne Scheibe . Also hätte ich gar keine Maßnahmen für anderes lüften/heizen ergreifen können.

Die dringlichkeit hat noch einen gravierenderen Punkt. Als ich zu meinem Freund fuhr fiehl nun auf das meine gesamte Kleidung die im 1.OG aufbewahrt ist extrem muffig riecht. Und das trotz der Tatsache das alles frisch gewaschen war. Im Haus selber nehme ich den Geruch gar nicht wahr. Aber sobald man in "saubere" Luft kommt für längere Zeit fällt es extrem auf wie unangenehm alles riecht. Selbst die eigenen Haare. Es nicht genau bekannt ist wie lange das Problem schon besteht und es vorher nicht aufgefallen. Meine Sorge ist nun natürlich das mein kompletter Hausstand davon befallen ist. Vor allem natürlich auch ob es gesundheitsgefährdend ist bzw. in welchem Ausmaß. An den Wänden selber im Haus ist kein Schimmelbefall zu sehen aber es riecht trotzdem alles extrem unangenehm und richtig penetrant.

Nun die wichtige Frage ob und in welchem Rahmen die Versicherung meines Vermieters für Schäden aufkommen wird ? Auch für die an meinem Hausstand (Kleidung, Möbel, wenn diese nicht mehr gerettet werden könnten, Umzug, Markler etc. )

Da in der Wohnung selber kein sichtbarer Befall ist kann man mir ja keinen Vorwurf machen. Die Räume selber sind auch alle gut beheizt und es ist wie gesagt dort auch nichts sichtbar.

Mein Vermieter ist auch sehr auf die Klärung und in die Wege Leitung von Maßnahmen bedacht. Er möchte auch nicht das es ein gesundheitliches Risiko darstellt. Durch den starken Geruch, selbst in den Haaren gehe ich mittlerweile leider davon aus. Er ist im Gegensatz zu vielen dort sehr auf meiner Seite.

Die Kosten für Gutachten etc. , welches dann auch an die Versicherung gehen könnte, würde mein Vermieter aufkommen.

Ich würde halt gerne wissen ob es sich überhaupt lohnt darauf zu warten oder ob eh keine Hoffnung besteht das die Versicherung kosten übernimmt...

Es ist leider alles etwas durcheinander geschrieben aber ich bin auch derzeit wirklich panisch und habe Angst meinen kompletten Hausstand aus eigener Kasse ersetzen zu müssen da der Befall an Sporen, ausgehend vom Geruch, anscheinend schon sehr massiv ist.

Über Rat und eventuelle Informationen wäre ich sehr dankbar.

Immobilien, Mieter, Mietrecht, schimmel, Versicherung
Wohnung seit 1 Jahr nicht vermietbar, wg. Wasserrohrschaden. Wer zahlt mir den Mietausfall?

In dem Forum "gutefrage.de" habe ich diese Frage gestellt. Aber vielleicht gehört sie eher hierhin:


Hallo, seit fast einem Jahr ziehen sich die Reparaturen dieses Fallrohres (vom Dach bis Keller), das im Schacht direkt an meiner kleinen Wohnung ist. Dieses Apartment ist seit ca. 1 Jahr nicht vermietet und ich wohne in einer anderen Stadt, 2 Autostunden entfernt.

Als ich vor ca. 9 Monaten zu der Wohnung fuhr, um sie vermietfertig zu machen, entdeckte ich den aufbebrochenen Schacht: ein riesiges Wandloch im Bad! Ich erfuhr, dass der Hausmeister einen Wohnungsschlüssel zu meinem Apartment hat und die Handwerker immer reinließ. Über die Reparaturmaßnahmen wurde ich nicht informiert. Über Planung und Ende der Maßnahmen sagte der Hausmeister immer nur "Tja, wir wissen nicht, wann die Handwerker weitermachen."

Jedes Mal, wenn ich zu dem Apartment fuhr, um Fotos für die Anzeige zu machen, war ich entsetzt, dass nichts voranging. Zwischenzeitlich wurde auch noch die Decke des Bades eingerissen. Das Apartment ist absolut nicht vermietbar! Seit 1 Jahr!!

Wir haben auch eine Hausverwaltung, die mir aber immer nur unpräzise antwortet, also genauso wie der Hausmeister. Ich fühle mich hilflos, weil ich nicht weiß, was ich machen kann. "Sie müssen diesen Mietausfall einfach so hinnehmen." lt. Hausverwaltung, "da es keine Versicherung fur Mietausfall gibt. Und dass die Handwerker so lange bauchen, dafür könne die Hausverwaltung nichts." Das kann doch nicht sein. Ich versteh das nicht.

1.) Könnte mir bitte jemand weiterhelfen, damit ich mal eine Orientierung bekomme. Ist das richtig, dass man als Vermieter eben einfach Pech hat, wenn die Handwerker angeblich nicht schneller arbeiten, aus welchen Gründen auch immer?

Am Dienstag ist eine Wohneigentümergemeinschafts-Versammlung und ich geh da zum 1. Mal hin.

2.) Wie kann ich mein Interesse vorbringen, dass mir der Mietausfall bezahlt wird? (von wem eigentlich?)

3.) Und habe ich ein Recht auf ausführliche Informationen, wenn es um mein Apartment geht? Kann der Hausmeister einfach ohne Rückfragen die Handwerker in die Wohnung lassen?

Vielleicht ist auch alles richtig gelaufen und ich bin irritiert.

Ich bitte um Hilfe und Anregungen und sag schon mal "Danke" im Voraus.

Eigentumswohnung, Mieter, Mietrecht, Reparatur, Sanierung, vermieter, Versicherung, wohnung, Zahlung
Mieter ziehen aus - Küchentüre fehlt

Meine Mieter haben nach 8 Jahren fristgerecht zum 31.10. gekündigt. Beim Besichtigungstermin mit potentiellen neuen Mietern fiel mir auf, dass die Küchentüre fehlt. Anscheinend wurde sie ausgehängt, um im Flur mehr Platz zu schaffen.

Auf meine Frage wo die Tür denn sei, meinte der Mieter "wohl auf dem Dachboden". Genau wusste er das aber nicht (mehr). Zuerst fragte er sogar ob da vorher eine Tür drin gewesen sei. :/ Dann sagte er: Nee, nee, die ist ganz sicher auf dem Dachboden.

Weil sämtliche Wohnungstüren und Zargen gestrichen werden müssen (total abgewohnt und in 8 Jahren nie gemacht), der Mieter dazu aber keine Lust hat, habe ich angeboten das auf seine Kosten (400 Euro) von einem Handwerker durchführen zu lassen, er zieht bereits Monatsmitte um und würde zusätzlich zu den 400 Euro für Oktober die volle Miete zahlen, damit der Handwerker vor dem nächsten Mieter die Arbeiten durchführen kann. Damit waren wir beide einverstanden und er sagte, er möchte, dass die Kosten hierfür von seiner Kaution abgezogen werden sollen.

Soweit so gut. Ich habe ihm gesagt er soll mir eine Mail schicken in der dieser Wunsch seinerseits festgehalten ist und mir Bescheid geben ob er die Küchentür wieder eingehängt hat.

Mail kam natürlich nicht. Vorgestern hakte ich nach und bekam eine Mail in der stand, dass er die Übergabe gerne am. 19. 10. machen möchte und ich diese 400 Euro plus der ausstehenden Zahlung für seine Nebenkostenabrechnung von seiner Kaution abziehen soll.

Die Küchentür erwähnte er, trotz expliziten Nachfragens, mit keinem Sterbenswort. Er lebt dort mit seiner Freundin, ich nehme an, die beiden werden jetzt einfach behaupten da sei nie eine Tür drin gewesen, damit sie für die verschwundene Tür nicht aufkommen müssen.

Hätten sie damit vor Gericht eine Chance durchzukommen? Ist es sinnvoll die Übergabe am 19.10. zu machen ohne Tür?

Es gab bei Einzug kein Übergabeprotokoll, allerdings werde ich jetzt eins machen. Darauf würde das fehlen ja vermerkt. Aber reicht das? Oder muss ich die Mieter auffordern mir vorher darüber Auskunft zu geben.

Ich bin ein bisschen hilflos, weil ich noch nie so dreiste Mieter hatte. Die sind generell ziemlich frech und ich war da schon mehrfach fassungslos. Aber das mit der Tür ist echt der Hammer...

Am 1.11. will die neue Mieterin einziehen. Ich habe echt schlaflose Nächte....

Mieter, Mietrecht, Mietvertrag, wohnung, Schaden

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