Hallo, Wir brauchen dringend einen Rat. Seit November 2013 mieten wir unsere derzeitige 3, 5 Zimmer Wohnung. Bei unserem Einzug hat der Vermieter im Bad einiges neu gemacht unter anderem auch Waschbecken. Am 22.04. Kam es zu einem Wasserschaden. Kaltwasserschlauch am Waschbecken ist einfach rausgerissen. Folgende Arbeiten sollen durchgeführt werden: im Bad kommt ein Loch in den Boden, im flur kommt der komplette Boden raus bis zu den Balken, im Kinderzimmer kommen Tapeten und Putz ruter. Es werden in den Zimmern trocknungsgerate für mindestens 3 wochen aufgestellt. Für uns drei (Ehepaar und zweijähriges Kind) ist Wohnen in der Zeit unzumutbar. Vermieter und seine Versicherung wollen uns keine Ferienwohnung bezahlen. Es heißt immer nur: im flur werden Bretter vom Zimmer zu Zimmer verlegt und da geht es schon , es wird zwar etwas laut werden aber da müsst ihr durch. Da wir auch nicht zu verwandten ziehen können, müssen wir hier bleiben. Jetzt die Frage: stimmt es wirklich dass wir beim Einsatz von Trocknungsgeraten mietminderung zu 100% machen können? Und wie sieht es aus, wenn Geräte wieder weg sind der Boden aber noch nicht gemacht? Wieviel % dann?? Das Problem ist ja, dass man nur vom Flur in alle Zimmer kommt. Von Zimmer zu Zimmer gibt es keinen Durchgang Viele Grüße