Mir macht Angst, dass eine dreifach hohe Grundschuld des Käufers eines unvermessenen Teiles meines Grundstücks in ,,mein" Grundbuch kommt? Ist das normal?

Hallo, gutrn Abend!

Beim Verkauf einer unvermessenen Teilfläche meines Grundstücks für 250.000,- erfuhr ich bei der notariellen Unterzeichnung des Vertrages, ,,zufällig" dass der Käufer, der dort ein Haus bauen will, in das Grundbuch sofort 570.000,- Grundschulden g.-güber der Sparkasse einträgt. ,,Das sei völlig normal und würde später, nach Vermessung, Katasteramt usw. in seinen Teil ,,rüber genommen"...Auf meine Fragen hin wurde ich nur ,,beruhigt" das sei normal, ich soll mich nicht aufregen, alles kein Problem....

Ist das wirklich normal? Bin ich, als Grundstücksteil- Verkäufer, der ja nur 250.000 für diesen Teilverkauf erhalten hat, wirklich zu jeder Zeit ,,sicher" oder kann es passieren, dass die Sparkasse von mir plötzlich 570.000 haben will, also mir daraufhin auch noch den verbliebenen, bebauten, Restteil des Grundstücks, in dem ich wohnen bleibe, weg nimmt, wenn irgendwas schief geht, z.B wenn der Käufer die Raten nicht zahlt, stirbt oder wer weiß was sonst noch so passieren kann?? Hey Leute ich hab echt Angst...was soll ich machen? Heute kam ein Notarschreiben, wo das so drin steht....

Und was kann ich als Verkäufer tun, was habe ich ,,in der Hand" das Rüberschieben der Schulden des Käufers später (nachdem Vermessung und Katasteramt fertig haben) in seinen Grundstücksteil auch wirklich zeitnah durchzusetzen? Kann mir jedenfalls echt gut vorstellen, dass die Sparkasse an diesem ,,Sahneschnittchen-Grundstück" in allerbester Lage sehr interessiert ist!!

2. Frage... bin ich jetzt noch Kreditwürdig, solange das Haus mit sooo viel Grundschulden belastet ist unter ,,Rang 1"? Bekäme ich jetzt noch ne Hypothek, da ich, als Verkäufer ja diese Schulden nicht zu verantworten habe?

Grundbuch, Immobilien, notar, Recht
Zusage über SMS für einen Mitvertrag bindend?

Hallo zusammen!

Ich befinde mich aktuell in einer sehr schwierigen Lage.

(Die gesamte Kommunikation verlief über WhatsApp)

Es handelt sich um eine Mietobjekt zur Zwischenmiete welches mir angeboten wurde und ich gerne annahm.

Nach meiner Zusage korrigierte sich die Vermieterin jedoch und sagte mir wieder ab.

Nach kurzer Zeit bekam ich die Wohnung doch wider von Ihr angeboten, mit der Frage ob weiterhin Interesse bestehen würde.

Ich bejahte und schrieb, dass ich die Wohnung gerne nehmen würde und ich bekam den Mietvertrag zugesandt.

Nach dem Zusende des MV waren allerdings noch einige Fragen bei mir offen zu meiner Mitbewohnerin, Kaution etc..

Nach einigen Überlegungen habe ich den MV nicht zurückgesandt und eine Absage formuliert (4 Tage nach Erhalt des MV).

Diese wurde von der Vermieterin soweit auch akzeptiert, jedoch forderte Sie einen Rücktritt von dem Ihrerseits bereits unterschriebenem Vertrag, um weitere Mieter zu suchen.

Diesen schickte ich Ihr auch umgehend und das Thema war für mich soweit erledigt.

Nach zwei weiteren Wochen erhielt ich dann die Forderung für eine Schadensersatzzahlung, da Sie noch keine Mieter für das Objekt (Einzug wäre erst in einem Monat) gefunden hat.

Wie soll ich Ihr antworten? Was kann ich tun um einen Rechtsstreit zu vermeiden? Sind Ihre Ansprüche gerechtfertigt ? Welchen Anspruch auf Ersatzzahlung hat Sie?

Vielen Dank für jede Hilfe!

Immobilien, Miete, Mieter, Recht, Vertrag
Eltern kaufen Grundstück, Kind baut Haus -> Grunderwerbssteuer?

Hallo miteinander,

es liegt folgende Situation vor:

Ein privater Grundstücksbesitzer verkauft ein Baugrundstück. Er hat für die Vermarktung einen Immobilienmakler beauftragt. Der Makler hat ein eigenes Maklerbüro, arbeitet aber auch gleichzeitig auch als "selbstständiger Vermittlungsvertreter" für eine Hausbaufirma, die schlüsselfertige Häuser baut. Der Makler hat als Voraussetzung für den Grundstückskauf die Verpflichtung auferlegt, dass man mit der bestimmten Hausbaufirma bauen muss. Der Makler meint, dass in der Konstellation nur Grunderwerbssteuer aufs Grundstück, aber nicht aufs Haus, anfällt, weil man erst nur einen Planungsvertrag mit der Hausbaufirma abschließt (mit Rücktrittsrecht, falls kein Grundstück gefunden wird), man dann das Grundstück von privat kauft und nach dem Kauf dann den richtigen Werksvertrag mit der Haubaufirma abschließt.

Ich bin mir nach eigenen Recherchen trotzdem unsicher, ob die Grunderwerbssteuer nicht doch auch aufs Haus anfällt, weil es doch eine offensichtliche Verbindung zwischen privatem Grundstücksverkäufer, Makler und Hausbaufirma gibt.

Daher nun meine Fragen:

1) Wie würdet ihr das sehen? Gibt es da die Verbindung zwischen den beiden Einzelverträgen; liegt eventuell sogar ein verdecktes Bauträgermodell vor?

2) Könnte man das ganze umgehen, wenn die Eltern das Grundstück von privat kaufen (und dann natürlich zwischen Eltern und Kind alles richtig privat geregelt würde)? Die Hausbaufirma bräuchte nur einen 2-Zeiler von den Eltern und dann wäre das für die ok. Nach dem Bau und wenn einige Zeit verstrichen ist, würde man dann eine Schenkung vornehmen.

3) Könnte ein Notar in dem Falle richtige Auskünfte geben (um nicht beim Finanzamt anrufen zu müssen und "schlafende Hunde zu wecken"...)?

4) Für den Grundstückskauf müsste kein Kredit aufgenommen werden; nur für das Haus müsste ein Kredit aufgenommen werden. Geht das dann überhaupt, oder würde das Haus dann auch den Eltern gehören, weil man ja auf "fremdem" Grund bauen würde?

Ich bedanke mich schon mal für eure Hilfe.

Erbe, Finanzamt, Grundstück, Hauskauf, Immobilien, schenkung, Steuern, Bauträger
Zweifamilienhaus zu Einfamilienhaus umwandeln?

Hi!
Ich plane gerade den Kauf eines Hauses welches aktuell ein Zweifamilenhaus ist. Es handelt sich um einen Baukörper, welcher jedoch zwei getrennte Eingänge besetzt. Beide "Häuser" haben auch je eine eigene Adresse (Hausnummern 53 und 54), werden also wie zwei vollkommen getrennte Einheiten behandelt. Beide Eingänge sind auf Höhe des Erdgeschosses, bei Einheit 2 führt jedoch direkt eine Treppe ins Obergeschoss -> es besitzt somit keinen weiteren Raum im EG.

Zukünftig würde ich beide Einheiten zusammenlegen wollen um genug Platz für die Familiy zu haben. Hierzu müsste nur zwischen dem Treppenhaus der Einheit 2 und dem Flur der Einheit im ein Durchbruch umgesetzt werden. Die Wand ist glücklicherweise nicht tragend, somit sollte das kein großes Problem darstellen.

Doch wie verhält es sich rechtlich?
Ich würde ja zwei "Häuser" zu einem Zusammenlegen, was vermutlich eine Genehmigung erfordert... Hat jemand da bereits Erfahrungen sammeln können?

Ohne Durchbruch und Zusammenlegung macht eine Nutzung wenig sinn, da ich sonst immer aus dem Haus müsste und zur jeweils anderen Haustür 10m weiter wieder rein...
Zudem würden bei zwei von mir bewohnten Häusern ja reihenweise doppelte Gebühren anfallen (von GEZ bis Müllgebühren).

Beide Einheiten werden zusammen verkauft und sind zur Unterzeichnung des Kaufvertrages frei, also nicht bewohnt.

Familie, Immobilien, Recht, Umbau, Kauf
B-Plan Änderung wegen Garagenbau?

Hallo,

wir sind bereits im Bau eines Einfamilienhauses und haben für die Garage bereits eine Bodenplatte erstellen lassen. Aber die Garage wollen wir erst weiter bauen, wenn wir mit dem Hausbau fertig sind und eingezogen sind. Nun sollen wir ein Schreiben von der Baubehörde bekommen, wegen der Garage. Inhalt ist nicht bekannt, aber wir gehen davon aus das wir die Garagen-Bodenplatte bestimmt abreißen sollen. Hintergrund: wir bauen in einem B-Plan Gebiet. Der B-Plan ist von Mitte der 90er Jahre. Bevor man die Grundstücke geteilt hatte, wurden schon Baufelder eingezeichnet. Daher sind manche Baufelder etwas ungünstig zu den jetzigen Grundstücken. Wir haben bereits eine Ausnahme beantragen müssen für die Firstrichtung, da es gar nicht zum Grundstück gepasst hätte die Firstrichtung so zu bauen. Der B-Plan sagt, dass wir nur Garagen/Carports bauen dürfen, wenn Sie im Baufeld liegen und vor der hinteren Baulinie stehen. Nun ist unser Zuschnitt aber nicht dafür ausgelegt in diesem Baufeld eine Garage und ein Haus zu bauen. Daher wollten wir die Garage nach hinten versetzen. Die Nachbarin hat dem Vorhaben auch zugestimmt. Im ersten Bauantrag haben wir die Garage versucht über einen Ausnahmeantrag genehmigen zu lassen. Im Beteiligungsverfahren hat die Gemeinde zugestimmt, aber der Landkreis sah ein Negativbeispiel, wenn uns die Garage genehmigt werden würde... da die beiden Nachbarn neben uns ja noch keine Garage haben. Die haben aber auch grade erst gebaut bzw. sind grade erst mit dem Bauen fertig geworden. Die anderen schon länger bebauten Grundstücke (im selben B-Plan Gebiet) haben jedoch alle eine Garage oder ein Carport.

Also haben wir einen zweiten Antrag gestellt ohne Garage damit wir eine Genehmigung für das Haus bekommen.... vom Antrag bis zur ersten Rückmeldung waren nämlich schon 7 Monate vergangen und wir wollten endlich mal anfangen.

Jetzt wird uns wohl bald ein Schreiben erreichen, weil wir die Garage ja doch einfach bauen wollen. Welche Möglichkeiten haben wir? Denn wir sind eventuell etwas zu blauäugig gewesen, weil die SB vom Landkreis mal in einem Nebensatz verlauten lies, dass Garagen bis 100 qm in einen B-Plan Gebiet auch ohne Genehmigung errichtet werden dürfen... §61 Abs. 1c Brbg BauO. Kann mir jemand weiter helfen, welche Möglichkeiten wir haben und ob der Paragraph in unserem Fall wirklich Anwendung finden kann? Wenn Nein, welche Möglichkeiten gäbe es noch.

Hinweis: es ist ein kleines Dorf und eine kleine Gemeinde.

Viele Dank!!!

Immobilien, Recht
Was passiert mit den Kosten für den Kaufvertragsentwurf falls die Finanzierung nicht zustande kommt?

Hallo ihr lieben ,

ich bin schon lange stiller Mitleser, hab viel hier gelernt und nun auch eine Frage

im September habe ich unverhofft ein Angebot für ein Haus bekommen , also bin ich mal nur so zu einem befreundeten Finanzvermittler gegangen um nur mal generell zu schauen ob das für mich realisierbar wäre . Haushaltsrechnung stimmte , kein Eigenkapital , Vermittler meinte es würde passen und hat alles hoch geladen , es kamen Angebote die ich unterschrieben habe und dann dauerte alles ewig ... irgendwann kam die Schreckensnachricht das sie abgelehnt haben weil mein Score zu schlecht sei . Also habe ich eine Auskunft geholt und da kam der Bankenscore mit G raus, keine negativ Merkmale . Basisscore 90 Prozent . Eine andere Bank hat mit Zinszuschlag zugesagt im Nachhinein aber wegen der Immobilie abgelehnt weil sie im Ferienhausgebiet lag . Ich bin dann auf Anraten einer Bekannten zu einer ansässigen Volksbank weil die dort dieses Gebiet kannten . Die haben mich direkt vor Ort mit mir zusammen gescort und gesagt das der Wert für Sie zufriedenstellend sei . Und für sie eher zählt ob positiv oder negativ Merkmale da wären . Sie haben mir ein Angebot gemacht und eine Finanzierungsbestätigung ausgestellt. Die Immobilie ist aber zwischenzeitlich verkauft worden , also habe ich mich umgeschaut und über einen Makler was anderes gefunden , das Exposé bei der Bank eingereicht , und nach nochmaligem scoring ( ich habe mittlerweile einen online Zugang bei der Schufa ) haben sie mir wieder eine Zusage geschrieben , mit Summe und Objekt , allerdings mit dem Hinweis das sie sich eine letztliche Kreditprüfung vorbehalten . Um weiter zu machen möchten sie einen Kaufvertragsentwurf , der Makler hat das Objekt reserviert , obwohl diese Bestätigung in meinen Augen dafür nicht reicht . Meine Beraterin hat mir gut erklärt das andere Bestätigungen nicht ausgestellt werden , und die Finanzierung klappt solange nicht noch irgendwas anmeldet gegen mich . Folglich hat der Makler den Entwurf in Auftrag gegeben , was ist jetzt wenn noch was passieren sollte , anmelden wird keiner was ich weiß ja was ich mit meinem Geld mache , aber ich habe nach dem ganzen hin und her mit dem Finanzvermittler ,der mit mittlerweile etwas Angst mit Seinen Aussagen macht Das es beim Abschluss bestimmt wieder nicht klappt , Sorge das es doch nicht klappt . Der Vorteil ist das diese Bank direkt gescort hat , die vorherige hat es erst am Schluss gemacht . Hat jemand eine Ahnung? Oder Ähnliches erlebt ?
danke im Voraus

Immobilien, kosten
Absicherung einer Finanzierung bei Rückauflassungsvormerkung?

Hallo liebe Community!

Ich habe folgende Situation vorliegen:

Meine Lebensgefährtin erhält mittels Überlassung ihr Elternhaus, in dem meine Schwiegermutter im EG wohnt und wir einen aufwendigen Umbau des ersten OG samt DG zur separaten Wohneinheit planen. Im Zuge der Überlassung lässt meine Schwiegermutter sich ein Wohnrecht (Räume EG + KG) sowie eine Rückauflassungsvormerkung im Grundbuch eintragen, mit der ich ein wenig meine Probleme habe.

Wir müssen ca. 300t€ an Darlehen aufnehmen um den Umbau zu realisieren. Meine Hälfte Darlehens hätte ich mittels privater Grundschuld (Rang 1 - Grundschuld Bankdarlehen, Rang 2 - private Grundschuld ich und Rang 3 - Rückauflassungsvormerkung) abgesichert, so dass ich im Falle eines Falles meine eingebrachte Kohle zurückfordern könnte. Miteigentümer möchte ich nicht werden, da mir die Teilung des ZFH nach WEG als zu aufwendig und kostenintensiv erscheint.

Was mir noch unklar ist und nicht fair erscheint:

Angenommen meine Schwiegermutter macht unter einer der festgelegten Bedingungen ihre Rückauflassungsvormerkung wirksam, dann ist meine Lebensgefährtin nicht mehr Eigentümerin der Immobilie und würde für den von ihr eingebrachten Teil der Investition (150.000 €) - unabhängig davon, wieviel davon bereits getilgt worden ist - von meiner Schwiegermutter nichts mehr erhalten, während diese gleichzeitig eine Immobilie zurückbekommen würde, die erheblich mehr wert ist als zum Zeitpunkt der Hausübergabe. Wie lässt sich dies für alle Seiten gerecht regeln? Wie habt ihr diesen Punkt gehandhabt?

Vielen Dank für euren Input im Vorfeld und einen guten Start ins neue Jahr!

Finanzierung, Immobilien
Wie /von wem wird der Wert des Zugewinns MFH berechnet?

Mein Mann brachte ein sehr sanierungsbedürftiges 3 Familienhaus, 100 Jahre alt, mit in die Ehe. Auf ihm lag ein Kredit von 15 .000 Euro.

An diesem Haus wurde in unsrere Ehe nichts saniert, der Kredit aber wurde um 8000 Euro getilgt. Zum Haus gehören 1,5 ha unbebaubares Land, und ein massiver Schuppen, die wir in unsrer Ehe erweitert und zum Wohnhaus ausgebaut haben.

Im 3 Familienhaus wohnen in der Wohnung, die mit 15000 Euro vor unserer Ehe leidlich saniert wurde, Mieter, in der zweiten Wohnung mit lebenslangem Wohnrecht meine Schwiegereltern, beide 75 Jahre alt. Die dritte Wohnung ist 1950 das letzte Mal leidlich saniert worden, sie ist nicht bewohnbar, müsste vorher umfassend saniert werden.

Wir leben in Scheidung. Mein Mann will Zugewinn ausgeglichen haben. Wie kann heute der Wert des Grundstückes von vor dem Ausbau unseres Wohnhauses berechnet werden, woraus sich die Zugewinnsumme (des Zustandes vor dem Bau unseres Hauses auf gleichem Grundstück) ergibt?

Für das Gesamtgrundstück MFH + Schuppen, heute EFH, stehen wir beide zu 50% im Grundbuch. Das MFH (bzw. ganze Flurstück, denn alles ist eins) ist mit 250.000 Euro Grundschuld belastet.

Vor dem Antrag auf Zugewinn sprach er von diesem Haus als "Bruchbude" neuerdings erhielt es zumindest in seiner Wortwahl eine enorme Wertsteigerung. Er nennt es sein eingebrachtes "Anwesen".

Danke für eine hilfreiche Antwort. Was ist zu tun, damit verhindert wird, dass ich über den Tisch gezogen werde?

Immobilien

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