Bauschaden ,Gefahr in Verzug?
Im Laufe vieler Jahre hat sich ein andauernder Wasserschaden von einem Balkon in der Decke der darunterliegenden Wohnung eingenistet. Ein Dekra Gutachter hält die Decke nicht mehr für sicher. Kann der Mieter zum Auszug gezwungen werden ( Restmietdauer 3 Monate) ?
1 Antwort
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Wenn gefährlich, kann die Nutzung der Wohnung untersagt werden und der Vermieter muss dem Mieter eine Ersatzwohnung stellen.
Zur Not halt in einem Hotel.
Und müssen die Möbel raus, hat auch dieses der Vermieter zu veranlassen und diese Kosten zu tragen.
Alarm67
16.06.2021, 13:18
@potter177
Die Behörde, die Bauaufsicht oder das Bauamt.
Und wenn der Mieter sich weigert, muss der Vermieter wohl den Mieter mit der Polizei und/oder einem Gerichtsvollzieher rausholen.
und wer untersagt den Aufenthalt, wenn der Mieter nicht raus will? Anwalt, Gericht, in welcher Frist? Hotel würde ev. die Haftpflicht zahlen