Bruder und das Erbe unserer Mutter?

Hallo erstmal,

Es wird ein langer Text und ich entschuldige mich schon Mal im Vorhinein. Aber ich hoffe auf ein bisschen Hilfe.

Vorab zur Geschichte. Die letzten 4 Wochen vor dem tot meiner Mutter habe ich sie gepflegt. Im selben Zeitraum war die Flut im Kreis Ahrweiler. Also habe ich nicht nur meine Mutter gepflegt, sondern auch für die Familie meines Bruders und der Familie meiner Schwägerin eingekauft, gekocht, geputzt und gewaschen. Mein Bruder konnte sich deshalb komplett aufs räumen der überfluteten Räume kümmern. Meine Mutter war stink sauer das ich das gemacht habe, sie sagte die würden dir und mir auch nicht helfen. Ich sagte ihr es ist doch mein Bruder. Einen Streit den ich sehr bereue.

Ich wohnte mit meiner Mutter zusammen habe aber manchmal 2 Wochen bei meinem Freund Zeit verbracht. Bin aber immer noch bei meiner Mutter gemeldet. Wenn ich Zuhause war, waren wir einkaufen, waren auf der Bank oder beim Arzt. Ich habe mit ihr alle Sachen des täglichen Lebens erledigt.

Seit dem tot meiner Mutter herrscht hier Krieg.

Mein Bruder möchte,

1) den Hund. Es ist ein Rassehund aber schon 11 Jahre alt. Ich habe sie damals gekauft, Kaufvertrag vorhanden, stehe im Impfpass und bin beim Tierarzt eingetragen. Der Hund war aber über meine Mutter versichert und gemeldet. Versicherung war billiger da sie bis zur Rente öffentlicher Dienst war.

2) Geld. 2014 bekam ich 45.000€ Schmerzensgeld ausgezahlt, der Grund war ein schwerer Verkehrsunfall. Das Geld ging auf das Tagesgeldkonto meiner Mutter. Wir haben uns gut verstanden und vertraut. Von dem Geld sind noch 12.000€ übrig. Mein Bruder behauptet nun das das Geld Teil des Erbes ist. Trotz ich das Gegenteil beweisen kann.

3) mein Auto. Von dem Schmerzensgeld habe ich mir ein gebrauchtes Auto gekauft. Das wurde auf meine Mutter zugelassen halt weil es billiger war. Jetzt sagt mein Bruder das die Hälfte des Autos ihm sei. Aber der Kaufvertrag läuft auf mich, mein Bruder war bei der Unterzeichnung dabei.

4) ganz wichtig mein Elternhaus. Ich würde das Haus gerne übernehmen. Geld dafür würde mir mein Freund geben. Das Haus hat auch keinen Wert. Das Haus hat nur einen Zugang von ca. 70cm breite. Die Haustüre zu Versetzen geht auch nicht, da das Haus direkt an der Straße steht. Fassade ist angefangen aber nicht fertig gestellt, Schuppen muß abgerissen werden. Gastherme und Sicherungskasten sind neu. Mein Bruder will sehr viel Geld mehr als es wert sein kann. Er will 50.000€.

5) seit dem Verkehrsunfall lebe ich von Sozialsicherung. Die haben immer die Hälfte der Heizkosten übernommen. Geheizt wird mit Erdgas und Ofen. Jetzt hat mein Bruder ca die Hälfte der Kohle aus dem Schuppen geholt und behauptet das wäre ihm.

Könnt ihr mir bitte einen Rat geben.

Der lange Text tut mir sehr leid

Erbe, erbrecht, Erbschaft, Immobilien
Zwangsversteigerung mit alter Auflassungsvormerkung aus unerfüllten Kaufvertrag möglich, Rechtsfolgen?

Hier etwas sehr sehr kniffeliges:

V hat vor über 10 Jahren eine Sondereigentumseinheit "Keller" in einer WEG an K per notarieller Urkunde verkauft. Bedingung war, dass die Sondereigentumseinheit "Keller" zu einer "Wohnung" unverzüglich durch V im Grundbuch geändert wird. Dies ist nach jahrelangen Bemühen des V final gescheitert, es gab keine Zustimmung in der WEG.

K hat bis heute nur 50% an V bezahlt, Restzahlung und Eigentumsübergang erst fällig bei Nutzungsänderung zu Wohnung im Grundbuch. K ist laut Kaufvertrag im Besitz und wohnt zweckentfremdet in der Einheit, die offiziell keine "Wohnung" ist, welches K nicht stört.

K zahlt das WEG Hausgeld (V war ganz früher selbst der Verwalter der WEG und hatte das so "arrangiert" dass die "Keller-Einheit" als Wohneinheit bereits verrechnet wird, so konnte V lange selbst den Keller als Wohnung nutzen. Rest der Eigentümer war dies nicht bewusst.)

K hat Auflassungsvormerkung im Grundbuch stehen. Eigentümer im Grundbuch ist nach wie vor V.

Jetzt wird gegen V in das Eigentum von einem Dritten aufgrund einer nachrangig eingetragenen Sicherungshypothek vollstreckt, Zwangsversteigerungsverfahren läuft, Grundbuch durch Gericht beschlagnahmt.

Das Amtsgericht ist sich in einem derartigen Fall auch nicht rechtssicher, was passieren wird, da sehr komplexer Fall.

Die Auflassung bleibt als bestend bleibendes Recht und wird in das geringste Gebot in Höhe des Verkehrswert aufgenommen.

Annahme: Es kommt zu einem Zuschlag.

Die Einheit wird an E verkauft. Kann E den K räumen lassen? (trotz Auflassungsvormerkung, deren Grundlage der unerfüllte alte Kaufvertrag zwischen Alteigentümer V und K ist).

Was passiert mit dem alten, unerfüllten Kaufvertrag zwischen V und K?

Kann K durch Zahlung der alten Restkaufpreisforderung an ?V? oder auch ?E? zumindest seine Auflassung nutzen und doch Eigentümer werden und vom E Herausgabe fordern auch nach Versteigerung? Die alte Vertrags-Bedingung aus "Sondereigentum" wird "Wohnung" wäre aber immer noch erfüllt.

Sehr komplexe Konstellation. Auf Nachfrage sagte das Gericht dass wohl eine bedingte SIcherungshypothek für den Zuzahlungsfall bei Zuschlag eingetragen werden würde. Was bedeutet das? Mehr wollte man nicht erklären, müsse sich erst einlesen.

An wen sind/wären die Restkaufpreiszahlungen von K zu zahlen? Sind die überhaupt zu zahlen? Die Vertragsgrundlage dazu von V "Keller wird Wohnung" ist ja nicht erfüllbar.

Wie gesagt, sehr komplex da es viele Rechtsgebiete übergreift. Vielleicht könnt Ihr hier Licht ins Dunkle bringen.

Danke vorab, sonnige Grüße

Immobilien, Kaufvertrag, Recht, Zwangsversteigerung
Auszahlung Wohnrecht bei vorausgegangener Erbfolge?
  • Hallo, brauchen Hilfe bei folgender Frage:

Meine Schwiegermutter hat in unserem Haus lebenslanges Wohnrecht. Seid dem Tod meines Schwiegervaters, hat sich ihr Verhalten aber stark geändert und sie setzt uns stark unter Druck.

Offizielle Schätzung von Haus und Grundstück 220000€ vor 7 Jahren. Haus alt (1891) und stark renovierungsbedürftig

Auflagen des Vertrages:

  • sofortiger Ausgleichsbetrag 102 000€ an den Bruder
  • Bruder bekommt zusätzlich 500qm Gartenland überschrieben
  • Lebenslanges, kostenloses Wohnungsrecht der Eltern (Mutter war 64 Jahre alt)
  • Das Wohnungsrecht der Eltern ist in einem Teil des alten Hauses und in einem neuen behindertengerechten Anbau. Der Anbau ist vom Übernehmer zu errichten und zu bezahlen ( Kosten 70000€)
  • wohnrecht abgesichert durch Rückerlass, Haus darf weder verkauft, verschenkt oder belastet werden
  • wohnwert wurde auf 4800€ jährlich festgelegt?

Wir denken sehr familiär. Deshalb auch nur kurz zur Unterschrift zum Notar und keinen Kopf gemacht.

Sind nicht gerade reich. Die Kosten der Hypothek von 170000€ gerade tragbar. Anbau für Eltern fertig, alles neu und schön. Unser Bereich ein Häufchen Elend! Egal, wird schon. Finanziell kein großer Spielraum, das nötigste machen wird schon eng.

Mündliche Zusage der Eltern (sehr gute Rente), wir helfen. Sie tragen offiziell nur die Nebenkosten in Höhe von 200€.

Vater stirbt 1Jahr später.

Mutter verändert sich extrem. Egal was kommt nur Ignorant und gemein. Wir sind unendlich traurig über diese Situation, aber ändern können wir es nicht.

Die Eltern haben sich als gegenseitige Erben eingesetzt und dann später beide Kinder zu gleichen Teilen.

Abstand ist hier für alle leider das Beste.

Mutter will Grundbuch befreien von allen Lasten wenn:

wir ihr über Notar bestätigen, das sie monatlich 400€ Mietzuschuss bis zum Lebensende garantieren mit irgendeiner Bankbürgschaft abgesichert

oder wenn wir verkaufen eine Summe auszahlen 400€ monatlich bis Lebensende + die Wertsteigerung des Hauses seid Überlassung?

Das können wir nicht! Wir haben ja auch noch die Kosten des Anbaus und die Auszahlung des Bruders an der Backe.

Sonst blockiert sie alles und es wird für uns nicht mehr lustig. Sie möchte ihre Altersvorsorge (ihrer Ansicht) das Wohnrecht wieder.

Wir möchten eine faire Lösung. Ohne Benachteiligung für jemanden. Was müssen wir ihr zahlen? Sind verzweifelt. Sie redet kaum noch ein Wort mit uns und wenn ist es nicht nett. Die Kinder leiden extrem.

Immobilien, Auszahlung
Komplette Grundschuld für Wohnungskauf auf Elternhaus eintragen?

Hallo zusammen,

der Kauf einer Eigentumswohnung zur Selbstnutzung steht an, hierfür muss ich als Sicherheit für die Bank zusätzlich eine Grundschuld auf das Haus meiner Eltern eintragen lassen (da ich kaum Eigenkapital für die Finanzierung aufbringen kann).

Nun habe ich laut Bank zwei Möglichkeiten:

  1. Eine Grundschuld in Höhe von 150.000€ auf die zu finanzierende Eigentumswohnung eintragen lassen, sowie eine Grundschuld in Höhe von 150.000€ auf das Haus meiner Eltern eintragen lassen. (Es wäre auch eine andere Verteilung möglich, z. B. 100.000€ auf Wohnung und 200.000 auf Elternhaus)
  2. Eine Grundschuld in Höhe von 300.000€ auf das Haus meiner Eltern eintragen lassen (also 100%).

Laut Bankberater ist Variante 2 besser, da ich hierdurch bessere Zinsen für den Kredit bekommen kann. Außerdem spare ich wohl auch Gebühren für den Notar, da nur eine Grundschuld eingetragen wird.

Nachteil an Variante 2 wäre jedoch, dass ich hier kein Sonderkündigungsrecht für den Kredit habe im Fall des Verkaufs der Eigentumswohnung (da die Wohnung gar nicht als Sicherheit für die Bank eingetragen ist, nur das Haus meiner Eltern).

Welche Variante würdet Ihr mir empfehlen? Habe ich die Situation richtig verstanden oder gibt es noch andere/bessere Möglichkeiten? Gibt es noch Themen oder Fallstricke, die ich nicht bedacht habe?

Über Antworten würde ich mich sehr freuen! Vielen Dank.

Bank, Finanzierung, Grundbuch, Grundschuld, Hauskauf, Immobilien, Immobilienfinanzierung
Was zu beachten, wenn die Eltern eine Immobilie überschreiben?

Meine Eltern und Schwester sind vor 6 Jahren aus dem EG der gemeinsam genutzten Immobilie (Bj1978) ausgezogen. Mein Partner und ich haben das EG renoviert und sind vom DG (#2) ins EG (#1) gezogen, nutzen aber unsere alte Wohnung im DG (#2) zusätzlich zum EG noch selbst. Wir bezahlen meinen Eltern Miete&Nebenkosten für die 2 Wohnungen (#1+2) .

Es gibt eine weitere (extern) vermiete Wohnung (#3) im Nebengebäude (BJ 1988) über der Garage (#3 - 90m2). Fürs Nebengebäude sowie für einen Kellerraum in dem Gebäude, in welchem wir aktuell leben, möchten meine Eltern ein Nießrecht.

Das (Haupt-)Gebäude in dem wir leben hat die bereits erwähnten 2 Wohnungen (EG (#1) 120m2 und DG (#2) 90m2 mit jeweils Küche und Bad) und versorgt alle 3 Wohnungen mit einer alten Öl+Scheitholzheizung.

Ich wohne seit den 80ger Jahren ununterbrochen in dem Gebäude mit und hatte nur während 2005-2012 einen anderen Hauptwohnsitz. Habe die Wohnung nicht als 2. Wohnsitz (wg Zweitwohnsitzsteuer) angegeben, obwohl ich am Wochenende dort war. Mein damaliger Partner und jetzt Ehemann lebt seit ca. 2005 mit mir im Haus (erst DG#(1)und nun EG(#2)).

Nun möchten meine Eltern mir allein die Gebäude überschreiben (mit o. g. Nießrecht und ein paar Auflagen (sollte ich insolvent sein oder vor ihnen sterben bekommen sie alles wieder zurück)) und auf damit unsere Miete+Nebenkosten (#1+2) verzichten. Die Nebenkosten mit der Wohnung#3 soll ich künftig mit der Mieterin direkt abrechnen. Meine Eltern bekommen aus Wohnung 3 weiterhin die Miete.

Da die Ölheizung u. Scheitholzheizung nicht mehr den Emmisionsstandards entspricht und es auch eine BAFA Förderung gibt sowie die CO2 Steuer kommt, möchten wir die Heizungsanlage austauschen. Evtl. durch Pelletsheizung oder (Erd-)Wärmepumpe mit PV-Anlage (diese auf Nebengebäude) und evtl. Solar.

Auch die Dächer der zwei Gebäude, Fenster sowie die Außenfassadendämmung könnten nicht mehr den aktuellen gesetzlichen Vorschriften entsprechen (Bj 1978 und 1988).

Wir werden wahrscheinlich einen neuen Energieausweis für die Gebäude erstellen müssen. Und noch wichtiger: Verpflichtet werden innerhalb von 2 Jahren beide Gebäude energetisch zu sanieren (Dach, Fassade, Fenster, Heizung u.evtl. weiteres), da in Summe 3 Wohnungen und ich selbst nicht ununterbrochen seit 2002 darin gewohnt habe, oder?

Die 45% BAFA Förderung für die Heizungssanierung würden wahrscheinlich nur meine Eltern bekommen, wenn sie vor der Überschreibung sanieren würden? Nach der Überschreibung hätten wir eine Pflicht innerhalb von 2 Jahren energetisch zu sanieren und bekämen dafür keine 45%BAFaFörderung mehr sondern nur einen KfW Kredit...

Ist dies so korrekt? Gibt es weitere Aspekte die wir beachten müssen?

Und: Kann ich überhaupt eine PV Anlage (wirkt evtl. heizungsunterstützend bei Wärmepumpe) betreiben, wenn ich erst noch Mieter und nach Heizungssanierung Eigentümer bin?

Immobilien, Steuern

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