Ich habe dazu gelesen, dass: " Eine wirkliche Verjährung für Schwarzbauten gibt es nicht. Allerdings haben Bauherren nach Ablauf von 5 Jahren "Glück", da der Abriss des ohne Genehmigung errichteten Bauwerks nicht mehr gefordert werden darf."
Konkret geht es um eine Aussentreppe an einer Garage, für die keine Baugenehmigung eingeholt wurde, die wohl seit ca. 20 Jahren besteht, die direkt an der Nachbarschaftsgrenze angebaut wurde und die auch bisher von den Nachbarn nicht bemängelt wurde. Andererseits haben die Nachbarn direkt an der Garage einen mehrmetrigen Carport-Anbau angebracht, für den es wohl auch keine Baugenehmigung gibt. Die Baubehörde droht mit Anordnung des Abrisses.
Vielen Dank im voraus!