Waschmaschine in der Wg geht kaputt, wer ist im Recht?

Hallo ich brauche dringend Hilfe!

Ich lebe seit einem Jahr in einer zweier Wg. Wichtige Info vorab die Wg besitzt eine Waschmaschine die weder der Vermieterin noch einem von uns Mietern gehört, sie war wohl schon länger da. Jetzt kam es zu dem Vorfall, dass ich ganz normal meine Wäsche gemacht habe wie immer und dann zur Schule gegangen bin.

Irgendwann später schreibt mir meine Mitbewohnerin, dass die Maschine total laut war und sich wohl komisch angehört hat und sie hat sie ausgemacht und mir ein Foto davon geschickt wie der Bügel meines BHs rausgestochen ist und das Gummi von der Waschmaschine aufgerissen hat. Jetzt will meine Mitbewohnerin natürlich eine neue Maschine kaufen.

Das ist jedoch zu einem unglaublich blöden Zeitpunkt passiert, da ich demnächst mit meinen Freund zusammenziehen wollte und eben ausziehe, ich hab meiner Mitbewohnerin nichts davon erzählt gehabt, da wir nicht so ein gutes Verhältnis haben.

Jetzt ist die Sache halt die, dass ich nichts dafür kann, dass die Maschine kaputt gegangen ist, wer weiß wie alt sie ist und die Machschine hat blöderweise meinen BH kaputt gemacht.

Ich möchte nur nicht für eine neue Maschine zahlen, die ich dann nie benutzen werde.

Meine Mitbewohnerin jedoch sieht das anderst und möchte der Vermieterin erzählen, dass ich einen kaputten BH in die Waschmaschine gelegt hätte und die Maschine kaputt gemacht habe.

Was kann ich in der Situation machen? Vielen Dank schonmal für eure Antworten.

Mietrecht, vermieter, Schaden, Waschmaschine, Mieterrecht
Wie ist es beim Mietvertrag mit der Übernahme von ungewollten Möbeln in der Mietwohnung?

Hallo,

Wir haben eine neue Wohnung gefunden. Diese enthält unteranderem einen großen Kleiderschrank im Schlafzimmer der wohl vom Vermieter selbst noch stammt als er diese Wohnung noch bewohnte. Baujahr des gesamten Mehrfamilienhauses ist 2000 etwa gleich alt wird sicher auch der Schrank sein. Geschmacklich gefällt uns dieser Schrank überhaupt nicht. Nun haben wir den Mietvertrag erhalten. Dieser enthält unter der Angabe "Zustand der Mietsache - Einrichtungsgegenstände" folgendes: 1. Der Mieter hat das Mietobjekt besichtigt. (Trifft zu) 2. Den Zustand der Wohnung, insbesondere den Renovierungszustand, dokumentiert das Wohnungsübergabeprotokoll auf welches hiermit verwiesen wird. (Erfolgt noch) 3. In den Räumen befinden sich folgende Einrichtungsgegenstände: keine. (Darauf kommt es mit an)

Laut dieses Satzes ist der Schrank nicht da, den wir nicht haben möchten. Bzw. ist die Wohnung damit als unmöbliert gekennzeichnet. Kann ich gegenüber dem Vermieter mit bezug auf den Mietvertrag verlangen das der Schrank entfernt wird? Kann ich herausfinden ob der Schrank in den Mietkosten enthalten ist. Zu den Nebenkosten scheint er laut dem Mietvertrag nicht zu zählen.

Der Vormieter hatte diesen Schrank akzeptiert aber wir können uns mit Ihm einfach geschmacklich wie praktisch nicht anfreunden.

Freundliche Grüße

Mieter, Mietrecht, Mietvertrag, vermieter
Erschleichen eines Mietvertrages?

Hallo zusammen, ich habe ein Problem und hoffe auf Lösungsvorschläge von euch.

ich habe zum 01.05.2022 eine größere 4 Zimmerwohnung vermietet an eine Familie mit 3 Kindern welche vom Jobcenter gezahlt wird. Nun haben sie von vorne rein eine Bescheinigung/Bestätigung vom JC vorgelegt, dass die Kaution (2KM ) + WM ab dem 01.05.2022 genehmigt ist und an den Vermieter ausgezahlt wird. Soweit so gut. Dementsprechend war ich leider so naiv und habe den Mietern dann auf fast schon betteln den Schlüssel am 13.05. ausgehändigt obwohl die Zahlungen noch nicht geleistet wurden. Nun 2 Monate später habe ich immer noch weder Miete noch Kaution erhalten. Weitere Probleme kamen in der Zwischenzeit hinzu, Ruhestörung, nicht einhalten der Hausregeln, jede Menge Leute in der Wohnung Tag und Nacht. Ich wurde mehrmals gefragt ob die Person xy sich mit den Kindern anmelden darf eventuell mit einziehen usw usw…… alles insgesamt hat dann dazu geführt dass ich am 30.06.2022 eine fristlose Kündigung (vorsichtshalber fristgerechte) zum 5.07.2022 bzw. zum 30.09.2022 ausgesprochen habe. Schriftlich natürlich. Die Übergabe hierzu ist durch Zeugen belegt . Daraufhin meldeten sich die Mieter sehr aggressiv, bedrohend, beleidigend und Erpresserisch.(„ Die Wohnung wäre ne Bruchbude, ich bekomme keinen Cent, die gehen nicht raus. Die würden mich verklagen weil eine Steckdose offen ist und ich deren Kinder umbringen möchte“ ) seeeehr lange Geschichte. Ich habe festgestellt dass es sich bei diesen Leuten wohl um Sozialbetrug und Betrug in verschiedenen Formen handelt. Geht mich nichts an aber ich will 1. mein Geld und 2. will ich da schnellstens raus ( ich wohne im selben Haus ) Nun meine Frage wäre jetzt:

ich bin bereit am 6.7. die Schlösser auszutauschen sobald die Frist verstrichen ist mit der Konsequenz eine Strafanzeige zu erhalten. Hat jemand diese Erfahrung gemacht ? Wie sind eure Erlebnisse und Erfahrungen in solchen Situationen.

der Hintergrund meiner verzweifelten geplanten Tat ist dass ich bereits ca. 5000,00€ bekommen müsste, und dennoch laufende Kosten Decke(Kredit, NK) und keinerlei Mieteinnahmen habe und auch keine Kaution und eventuell weitere Schäden in der Wohnung.

freue mich auf Erfahrungen und wünsche ein schönes Wochenende.

Mietrecht, vermieter
Vermieterin beleidigt und stalkt uns, was können wir tun?

Guten Tag,

Folgende Wohnsituation haben wir zurzeit:

Ich wohne mit einem Mitbewohner in einer 3-Zimmer-Wohnung und als wir eingezogen sind, haben wir behauptet wir sind ein Paar. Seitdem, haben wir uns super im Haus verhalten, verstehen uns gut mit den Nachbarn, etc. Nur die Vermieterin hat ein Problem mit uns.

Seit Einzug vor einem Jahr haben wir knapp 8 Briefe bekommen mit Beschwerden:

- Hof nicht gereinigt (die Liste wurde uns nie übergeben)

- Wir sollen die Tür zum Müll freitags 'gefälligst' aufschließen (steht in keinem Vertrag, wir wurden auch nicht informiert und wohnen mit 7 weiteren Parteien im Haus die, das auch tun könnten)

- Wir haben zu viel Besuch, 'dubiose Männer' würde die Vermieterin antreffen, wir würden ein Zimmer untervermieten (Wir haben im Schnitt 3 mal die Woche Besuch von Famile/Freunden und ich bin in einer Beziehung, heißt meine Freundin schläft ca. 3 mal die Woche bei mir ich aber auch 3 mal die Woche bei ihr)

- Wir dürfen keinen Müll in den Flur stellen (machen wir seit der Beschwerde von ihr auch nicht mehr)

- Die Musik von meinem Mitbewohner sei zu laut (keiner unserer direkten Nachbarn hat sich jemals beschwert)

- Die Vermieterin findet fremde Zigaretten auf ihrem Balkon (Wir rauchen nicht.)

Nun hat sie uns beide gestern zu einem Gespräch vorgeladen und die gleichen Themen erneut angesprochen. Besonders beharrt hat Sie auf die Themen: Das wir kein Paar sind und zu viel Besuch haben vor allem die Freundin die 5 Tage die Woche hier schläft und somit eine Untermieterin ist. Die haben wir sachlich abgelehnt, mehrmals erwähnt das dies privat ist, sie weiterhin das Thema nicht gewechselt und mehrmals gesagt wir lügen, etc. Am Ende hat Sie zugegeben, dass Sie uns seit geraumer Zeit beobachtet und daher weis, dass diese Freundin 5 mal die Woche bei uns schläft und ab jetzt eine Liste führen wird, wann wer kommt und geht damit Sie damit zum Anwalt gehen kann und uns damit irgend wir schaden möchte.

Nach dieser Aussage wollten wir gehen, haben zum Schluss noch gesagt, dass sie uns für so etwas bitte nicht mehr persönlich einladen soll, sich stattdessen per Brief an uns wenden kann. Darauf hin ist die Vermieterin komplett ausgerastet und hat mit dummes Huhn und scheiß Göre hinterhergerufen.

Ich fühle mich in meiner Privatsphäre bedroht, beobachtet und zu Unrecht beleidigt, was kann ich nun tun?

Vielen Dank und freundliche Grüße.

Mieter, vermieter, Wohnungskündigung
Vermieter veranlasst Wohnungsöffnung durch Polizei,in meiner Abwesenheit, unter falschem Vorwand und die Polizei hat dem Vermieter womöglich noch rein gelassen?

Hallo an alle,

wie der Titel meiner Frage schon erahnen lässt wird es ein wenig kompliziert aber ich bräuchte dringend Hilfe und Rat.

Also mal von Anfang an:

Ich konnte die Miete für April(780€) und Mai (780€) erstmal nicht zahlen.

Am 28.5 fuhr ich in den Urlaub(28.5bis7.6)und überwies am 1.6, 1000€ an meinen Vermieter.Der Betrag ging am 2.6 beim Vermieter ein.

Als ich dann am 7.6 aus dem Urlaub zurück kam waren 2 Schreiben von meinem Vermieter in meinem Briefkasten.

Schreiben Nr.1 war eine Ankündigung für eine kontrollablesung der wasserzähler für 5.6,da es angeblich Unstimmigkeiten bei der Betriebskostenabrechnung 2021 gab (ich habe ein Guthaben von über 700€ aus der Betriebskostenabrechnung 2021, von denen ich bisher 390 noch nicht zurück bekam), der Brief war datiert auf 25.5, obwohl ich am 28.5 meinen Briefkasten leerte und das Schreiben noch nicht in meinem Briefkasten war. Der Vermieter wohnt quer gegenüber und wirft seine Briefe persönlich ein.

Schreiben Nr.2 war die fristlose Kündigung, vom 2.6.

Als ich dann hoch ging zu meiner Wohnung war zu meiner Verwunderung das Schloss an meiner Wohnungstür ausgetauscht und ein Zettel hing an der Tür , dass meine Wohnungstür von der Polizei geöffnet wurde, mit Aktenzeichen und Anschrift des zuständigen Polizeireviers.

Daraufhin ging ich sofort zum zuständigen Revier und bekam dort die Schlüssel für meine Wohnung.Der Grund für die Türöffnung wurde mir von der Beamtin nicht genannt und sie sagte mir das die zuständige Beamtin noch nicht da sei. Ich solle um 19 Uhr anrufen und dann erfahre ich den Grund.

Als ich dann in meine Wohnung kam war ein langes weises Brett ,das normalerweise vor der Luke vom Wasserzähler stand, auf einem Sessel und die kleine Tür hinter dem der wasserzähler ist (ähnlich eines sicherungskastens) war demonstrativ geöffnet.

Als ich dann um 19 Uhr beim Polizeirevier anrief wurde mir gesagt das mein Vermieter die Türöffnung am 5.6 veranlasst hat da er sich Sorgen um meine Gesundheit gemacht habe, da ich die Miete nicht überwiesen habe und mein Briefkasten voll war.(Briefkasten wurde 28.5 letztes Mal von mir geleert).

1.Vermieter hat womöglich falsche Angaben gegenüber der Polizei gemacht, um die Türöffnung zu begründen.

2.Polizei hat offensichtlich dem Vermieter Zugang zu meiner Wohnung gewährt.

Fragen:

Ist die Türöffnung zu vertreten?

Was könnte ich zur Anzeige bringen (Hausfriedensbruch,Ehrverletzung,ect.)???

Kann ich gegen die Polizeibeamten rechtlich vorgehen?

Zum Zeitpunkt der Türöffnung 5.6 hatte ich einen Mietrückstand von 1340€was nichts außergewöhnliches ist. Außerdem ist es normal das Menschen im Sommer in den Urlaub(10Tage) fahren. Wüsste nicht das ich das trotz Mietrückstand melden müsste.

Meines Erachtens gab es keinerlei Gründe die solch eine Maßnahme rechtfertigen.

Bin wirklich sauer da dies ein massiver Eingriff in meine Privatsphäre war und ich mir bis auf diese Mietschulden niemals etwas zu Schulden kommen lies.

Über antworten und Hilfe würde ich mich sehr freuen.

vielen Dank 😊

beamte, Mietrecht, Polizei, vermieter, WOHNRECHT, Beschwerde, Einbruch, Privatsphäre, Straftat, Hausfriedensbruch, Strafanzeige