Der Garten gehört einem Mieter und alle anderen kriegen die Kosten auferlegt ???

Unser Haus besteht aus 12 Mietparteien. Der Mieter im Erdgeschoß hat ein großes Grundstück mit Terasse. An diesem Grundstück grenzt auch die Hecke zur Straße. Das die Hecke regelmäßig zurückgeschnitten werden muß ist klar, das die Kosten der Gartenarbeiten auf alle Mieter in den Nebenkosten umgelegt werden auch.

ABER:

Jetzt mußte alles, wirklich alles, mal richtig bearbeitet werden und dafür hat der Vermieter eine Firma holen lassen. Fast 4 Tage, von morgens 9 bis abends 16 Uhr waren die Gärtner mit schweren Geräten dabei alles zu richten.Bäume, Büsche, Rasen, etc., etc.. Die Gärtner haben dabei mindestens 95 % des Mieters aus dem Ergeschoß gemacht; dem der Garten gehört. Die restlichen 5% war eine Minihecke auf dem gemeinsamen Trockenplatz. Was da jetzt für eine Rechnung zusammen kommt möchte ich gar nicht wissen... Der Mieter hat in seinen mindestens 20 Jahren die er da jetzt wohnt gepflanzt wie blöde und sich gar nicht; oder nur sehr wenig darum gekümmert. Der Hammer ist : Es wurde auch viel komplett entfernt; und der Mieter hat gleich das Wochenende ausgenutzt und wieder angefangen zu pflanzen.

Auf meine Anfrage beim Vermieter wer diese Kosten trägt bekam ich keine Auskunft !!

Darf der Vermieter diese Kosten jetzt auf alle Mieter in den Nebenkosten umlegen ???

Mietrecht, Mietwohnung, Nebenkostenabrechnung
Nachträgliche Korrektur eine Nebenkostenabrechnung für einen Mieter

Hallo, ein Bekannter hat von seinem Vermieter die Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2011 erhalten. Es fiel ihm auf, dass die Kosten für Wasser/Abwasser (Preis je m³) gegenüber den Vorjahren extrem gestiegen sind. Daher hat er Widerspruch eingelegt. Der Vermieter teilte ihm nun mit, dass dieser m³-Preis ein rechnerisch ermittelter Wert wäre, da die Zähler in den Wohnungen wohl immer eine nicht unhebliche Differenz zum Verbrauch des Hauptzählers ausweisen würden (hätte diverse technische Ursachen). Dies wäre aber wohl für diese Abrechnung nicht die eigentliche Ursache. Vielmehr läge es daran, dass die Stadtwerke trotz Meldung der Zählerstände in den vergangenen beiden Abrechnungszeiträume den Verbrauch geschätzt hätten und dies zu niedrich. In 2011 wäre nun der abgelesene Verbrauch berücksichtigt worden und dadurch würde der in den beiden Vorjahren zu gering berechnete Verbrauch nachgeholt worden. Prinzipiell kann ich das nachvollziehen. Man hat also in den Jahren 2009 und 2010 zu wenig bezahlt und das wird nun in 2011 sagen wir mal ausgeglichen. Muss der Mieter dies so akzeptieren oder könnte der Vermieter die beiden vorangegangenen NKA korrigieren. Es gibt ja diese Jahresfrist, innerhalb der eine NKA erstellt werden muss, sonst muss der Mieter Nachforderungen daraus nicht mehr zahlen. Diese Fristen wurden eingehalten. Verjähren tun die rechtzeitig erstellten Abrechnungen m. W. dann nach 3 Jahren. Insofern wären die Abrechnungen 2009 und 2010 also rechtzeitig erstellt worden und noch nicht verjährt. Darf der Vermieter diese Abrechnungen nun noch korrigieren (würden dann zu höheren Kosten in 2009 und 2010 führen - dafür würde die 2011er geringer ausfallen)? Den Vermieter trifft ja eigentlich keine Schuld daran, dass die Stadtwerke den gemeldeten Zählerstand nicht verwendet haben (die wollen dort wohl scheinbar schon vor dem Jahresende den Zählerstand haben doch dieser wurde vom Hausmeister immer exakt am 31.12. abgelesen und dann gemeldet). Es gibt ja auch die Möglichkeit Kosten die nachträglich berechnet wurden auch noch innerhalb von 3 Monaten "nachzuberechnen". Der Vermieter sieht ja die Rechnung der Stadtwerke nicht (die geht ja an den Hausverwalter). Insofern konnte der also ja nicht sehen, dass hier geschätzt wurde (aber das wird ja auch getan, wenn eine Uhr mal kaputt geht). Kann das jemand beantworten? Danke!!!

Mietwohnung, Nebenkostenabrechnung
Wohnung mieten mit BAföG, wenn BAföG Antrag noch nicht bearbeitet ist?

Ich fange diesen September mein Studium an, und bin momentan auf Wohnungssuche. Finanzieren möchte ich mich durch Bafög (väterlicherseits kein Einkommen, im vorletzten Kalenderjahr ein Einkommen von 450€ im Jahr mütterlicherseits), plus das Kindergeld, das meine Eltern mir überlassen werden.

Bafög habe ich letzte Woche angefangen zu beantragen, muss jedoch noch meine Immatrikulationsbescheinigung und meinen Mietvertrag mit hochladen, bevor der Antrag an das zuständige Bafög-Amt geht. Die Immatrikulationsbescheinigung sollte nächste Woche ankommen, für den Mietvertrag brauche ich logischerweise noch eine Wohnung.

Da der Studiengang zulassungsbeschränkt war, und ich mich auch in ganz anderen Städten beworben habe, konnte ich Bafög auch noch nicht früher beantragen (da ich nicht wusste, an welches Studentenwerk ich mich letztendlich wenden muss).

Jetzt ist meine Frage allerdings: Ich brauche ja den Mietvertrag, um Bafög zu beantragen - aber um eine Wohnung mieten zu können, brauche ich ja eine Angabe zum Einkommen. Der Bafög-Rechner online ist ja nicht maßgebend oder bindend.

Mein Stiefvater würde mir auch anfangs noch Geld leihen, für die Miete (da bis zum Erhalt des BAföG Bescheids auch Mal 3 Monate vergehen können), aber brauche ich den Bescheid nicht trotzdem zur Vorlage beim Vermieter?

Ich habe am Samstag beispielweise mehrere Besichtigungstermine für Wohnung, und wenn ich dann nach der Finanzierung gefragt werde, sage ich natürlich Bafög, sowie das Bürgen meiner Eltern - reicht das denn schon?

Hoffe, dass mir jemand helfen kann, bzw. das jetzige Vorgehen näher erklären könnte. :)

Studium, Student, BAföG, Finanzierung, Mietvertrag, Mietwohnung, wohnung