Online Einnahmen ohne Gewerbe?

3 Antworten

Am dringensten braucht man einen Steuerberater. Aber Gewerbe gleich anmelden würde ich nicht. Wo kein Kläger ist kein Richter. Erst wenn ein Gewinn da ist.


Christoph100 
Fragesteller
 16.05.2024, 07:34

Naja Gewinn ist ja da

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Da du Einnahmen aus deiner Tätigkeit als Self-Publisher auf Amazon KDP erzielst, handelt es sich um eine selbstständige Tätigkeit, die in der Regel ein Gewerbe erfordert. In Österreich musst du ein Gewerbe anmelden, wenn du eine Tätigkeit ausübst, die auf Gewinn ausgerichtet ist und regelmäßig ausgeführt wird.

Um die Angelegenheit zu klären und eine ordnungsgemäße Steuererklärung abzugeben, empfehle ich dir, folgende Schritte zu unternehmen:

1. **Gewerbe anmelden**: Da du bereits Einnahmen erzielst und die Tätigkeit regelmäßig ausübst, solltest du dein Geschäft als Self-Publisher anmelden. Dies kannst du beim zuständigen Gewerbeamt in deiner Stadt oder Gemeinde tun. Sie werden dir dabei helfen, das Gewerbe anzumelden und die erforderlichen Schritte zu erklären.

2. **Steuererklärung abgeben**: Du musst deine Einnahmen und Ausgaben in deiner Steuererklärung angeben. Die genaue Vorgehensweise kann je nach den österreichischen Steuergesetzen variieren. Es ist ratsam, sich an einen Steuerberater zu wenden, um sicherzustellen, dass deine Steuererklärung korrekt und vollständig ist.

3. **Rückwirkende Steuererklärung**: Da du deine Einnahmen seit einem Jahr erzielst, solltest du eine rückwirkende Steuererklärung für das vergangene Jahr einreichen, um sicherzustellen, dass du alle erforderlichen Steuern ordnungsgemäß bezahlst.

Es ist wichtig, dass du offen und transparent bist und deine Einnahmen ordnungsgemäß versteuerst, um mögliche Probleme mit den Steuerbehörden zu vermeiden. Ein Steuerberater kann dir dabei helfen, die richtigen Schritte zu unternehmen und deine steuerlichen Verpflichtungen zu erfüllen.


Christoph100 
Fragesteller
 16.05.2024, 13:38

Dankeschön für die Antwort. Ja das habe ich mir auch gedacht, ist der einzige vernünftige Weg

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Eifelia  16.05.2024, 14:48
@Christoph100

Ich wäre an Deiner Stelle vorsichtig mit den Antworten von @Maximilianmagic...

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Eifelia  16.05.2024, 14:56
@Eifelia

@Maximilianmagic:

"handelt es sich um eine selbstständige Tätigkeit, die in der Regel ein Gewerbe erfordert."

eine Tätogkeit ist ENTWEDER selbständig ODER gewerblich, §§ 15, 18 EStG (D) bzw. § 2 Abs. 3 EStG (AU). Deine oben zitierte Aussage ist also schlicht falsch. Warum spamst Du hier eigentlich das ganze Forum mit wahlweis falschen oder nichtssagenden Postings voll oder beantwortest uralt-Fragen, die längst korrekt beantwortet wurden? In Deiner einzigen Frage, bereits gelöschten Frage wusstest Du noch nicht mal, ob Du selbst minderjährig bist...

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Ich habe mir den Account mit 14 erstellt und einfach über die Zeit Bücher hochgeladen, umsatz habe ich aber erst seit letztem Jahr gemacht.

Malbücher hochgeladen?

Wo bekommt man dann Malbücher Online? Wo kaufst Du die?

Erstellst Du die selbst?

Dann könnte es die Steuersituation verändern.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

Christoph100 
Fragesteller
 16.05.2024, 13:40

Erstelle die Bücher selber mit Künstlicher Intelligenz, Kosten für das Programm und Bildbearbeitung habe ich in meiner Einnahmen-Ausgabenrechnung angeführt

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wfwbinder  16.05.2024, 17:26
@Christoph100

Damit ist aus meiner Sicht eine Gewerbeanmeldung nicht nötig. Du bist Freiberufler (gibt es auch in Felix Austria).

Du verkaufst eine Werke.

Natürlich musst Du Überschüsse bei der Steuer angeben, aber die Einreichung der EÜR reicht.

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