Kleinunternehmer/Regel, wie erfolgt der Eintrag bei Wiso?
Hallo zusammen,
ich sitze gerade an meiner Steuererklärung mithilfe der WiSo Software. Das erste Mal habe ich in 2021 zusätzliche Einnahmen aus selbstständiger Tätigkeit. Ich falle unter die Kleinunternehmerregelung. Nun wundere ich mich sehr, dass ich statt einer Rückzahlung nun eine gewaltige Nachzahlung erhalte, sobald ich meine Daten aus der Selbstständigkeit in die Einnahmen-Überschuss Rechnung einspeise…
ich dachte, ich sei von der Umsatzsteuer befreit? Ist die Umsatzsteuer nicht gleichzusetzen mit der Einkommenssteuer?
Oder mache ich irgendwas falsch?
Vielen Dank für die Rückmeldung
4 Antworten
Um es möglichst kurz und einfach zu machen... Du erhälst durch deine Selbständigkeit Einkommen auf dass du noch keine Steuern bezahlt hast (wenn keine Vorauszahlung dafür festgesetzt wurde). Daher ist es logisch dass du nachzahlen musst und es bietet sich an monatlich dafür Teile deiner Einnahmen zurückzulegen.
Und ja..das ist alles Einkommenssteuer und hat mit der Umsatzsteuer gar nichts zu tun. Aber das wurde ja schon mehrfach geantwortet.
ich dachte, ich sei von der Umsatzsteuer befreit? Ist die Umsatzsteuer nicht gleichzusetzen mit der Einkommenssteuer?
wow, ich liebe Unternehmer, die Null Ahnung haben.
die Umsatzsteuer heißt Umsatzsteuer, da sie Umsätze besteuert.
die Einkommensteuer heißt Einkommensteuer, da sie Einkommen besteuert.
laß mich raten: Steuerberater brauchst du nicht, der ist zu teuer.
🤦♂️ Die Kleinunternehmerregelung betrifft NUR die Umsatzsteuer, und die ist natürlich NICHT gleichzusetzen mit der Einkommensteuer, das sind 2 völlig unterschiedliche Dinge.
Glaubst Du ernsthaft, wenn Du im Supermarkt einkaufst, dass Du dann mit der auf dem Kassenzettel ausgewiesenen Umsatzsteuer die Einkommensteuer des Ladenbesitzers bezahlst oder wie? Wenn man mit der Kleinunternehmerregelung keine Einkommensteuer bezahlen müsste, wären ALLE Steuerzahler selbständig!
Lass mich raten: vor der Gründung kein Existenzgründerseminar besucht, kein Buch gelesen, keinen Beratungstermin mit einem Gründercoach oder Steuerberater gemacht.
Was hast Du denn als voraussichtlichen Gewinn in den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung eingetragen? Daraufhin werden nämlich Einkommensteuervorauszahlungen festgesetzt. Ob Wiso die bei der Steuerberechnung berücksichtig, weiß ich nicht, Elster tut es nicht.
Dass Du eine Umsatzsteuererklärung abgeben musst, weißt Du hoffentlich?
Dachte, dass mich so schnell nichts mehr umhauen kann.
Du hast mich eines Besseren belehrt.
Danke dafür.
Ich wollte eigentlich schreiben
"dachte, WiSo kann nur Einkommensteuer"
Aber die Frage hat mich jetzt echt geplättet.