Kann ich als Einzelunternehmer einen Flug nach Asien Steuerlich absetzen?
Hallo liebe Community, ich habe eine Frage bezüglich der Absetzung von Reisekosten.
Und zwar haben ich und drei Freunde von mir (die auch Einzelunternehmer sind) geplant für 2 Monate nach Thailand zu reisen und dort unsere Unternehmen zu skalieren (fern von dem gewohnten Umfeld und einhergehenden Ablenkungen).
Da wir dort aber bisher weder Geschäftliche Termin noch Ähnliches haben, stellt sich uns die Frage ob wir unsere Flüge trotzdem steuerlich absetzen können, da die Hauptintension ja nicht Urlaub ist, sondern wie gesagt unsere Unternehmen zu skalieren.
Es wäre wirklich top, wenn uns jemand dabei helfen könnte mehr Gewissheit zu erlangen und vielleicht auch Beschreiben könnte, wenn es möglich ist, wie man das dann genau dem Finanzamt zukommen lässt (oder reicht es einfach die Rechnung für den Flug in die Steuererklärungen zu integrieren).
Schonmal vielen danke für alle antworten
4 Antworten
haben ich und drei Freunde von mir (die auch Einzelunternehmer sind) geplant für 2 Monate nach Thailand zu reisen und dort unsere Unternehmen zu skalieren (fern von dem gewohnten Umfeld und einhergehenden Ablenkungen).
Schmunzel - Euer leicht erkennbar privates Reisevergnügen wird das FA sicherlich nicht steuermindernd anerkennen.
Finanzbeamte sind nun einmal nicht mit dem Klamerbeutel gepudert.
"Unternehmen skalieren" ist Schlagwortgeschwafel. Davon lässt sich, wenn es Rückfragen gibt, kein Finanzbeamter beeindrucken.
Dann werde ich meine nächste Reise nach St. Andrews auch als Betriebausgabe absetzen, weil ich neue Möglichkeiten der Zusammenarbeit in Schottland ausloten möchte, denn natülich werde ich dort im Clubhaus mindestens 10 Berufskollegen treffen, wenn ich eine Woche dort bin.
Also klare Frage, wenn Ihr dort seid, Termine bei der örtlichen Handwerkskammer? Termine bei Banken? Termine bei Maklern für Geschäftsräume? Terine bei Arbeitsvermittlern, um zu erkunden wie die Chance auf Mitarbeiter ist?
Sawasdee krap
1.) Absetzbarkeit 0,- Euro, da Privatvergnügen. Das Gegenteil werdet ihr kaum beweisen können. Insbesondere wenn sich die Hotels in Phuket, Pattaja, Cha-am oder Hua-hin befinden. Bei Rajong (mehr als 100 deutsche Firmen im dortigen Industriekomplex) könnte die Sache geringfügig anders aussehen.
2.) Ab 31 Tage Thailand ist ein kostenpflichtiges Visum zu beantragen. Incl. Verdienstnachweis und Kontoauszug.
Ab 31 Tage Thailand ist ein kostenpflichtiges Visum zu beantragen. Incl. Verdienstnachweis und Kontoauszug.
Oder die visumfreie Aufenthaltsgenehmigung fuer 30 Tage einfach bei der oertlich zustaendigen thailaendischen Auslaenderbehoerde fuer 1.900 Baht um 30 Tage verlaengern lassen. Das geht allerdings nur einmal.
Oder spaetestens am 30. Tag kurz in ein Nachbarland aus- und gleich wieder nach Thailand einreisen. Dann gibt es kostenlos wieder frische 30 Tage. Kann man auf dem Landweg 2 x im Kalenderjahr machen, auf dem Luftweg auch oefter.
Hinsichtlich der steuerlichen Betrachtung stimme ich dir aber zu. Das duerfte wohl nichts werden.
Jeder Unternehmer "skaliert" im Urlaub.
Dann müßte auch jeder Unternehmer private Reisekosten absetzen können.
Kann ja wohl irgendwo nicht stimmen.
PS: Skalieren kann man auch im Stadtpark. Wenn man das Smartphone zu Hause läßt ist man genau so abgeschieden wie in der Wüste Gobi. Das wird einem das Finanzamt auch schreiben, natürlich nicht so unverblümt formuliert.