Beim Telefonbanking zugesagtes Storno wurde nicht ausgeführt, ist die Bank haftbar?
Hallo zusammen,
ich brauche Hilfe. Ich habe beim Kauf eines gebrauchten Autos per Telefonbanking eine Überweisung getätigt, die als Echtzeit-Überweisung ausgeführt werden sollte. Noch im Gespräch wurde klar, dass es sich um ein Missverständnis handelt. Echtzeit-Überweisungen können beim Telefonbanking gar nicht gemacht werden, und es wurde stattdessen eine normale Überweisung beantragt.
Ich habe sofort, also im gleichen Gespräch, die Service Mitarbeiterin gebeten die Überweisung zu stornieren und mir wurde das zugesagt. Ich habe das 3 mal wiederholt, es wurde mir 3 Mal zugesagt, und die Mitarbeiterin hat sogar die Notizen mitgelesen, die sie sich dazu gemacht hat. Da es also nicht möglich war eine Echtzeit-Überweisung zu tätigen, habe ich das Geld in Bar abgehoben und das Auto damit bezahlt.
Jetzt sehe ich, dass die Überweisung doch abgebucht wurde. Ich habe dazu die Bank angerufen, und erfahren, dass Überweisungen überhaupt nicht storniert werden können.
Falls der Verkäufer das Geld nicht zurückgibt, ist die Bank haftbar? Es gibt ja wohl Mitschnitte der Anrufe, so dass es beweisbar wäre. Aber die Aufnahmen hat die Bank, die wird das sicher nicht freiwillig machen.
Und ich will natürlich auch dem Verkäufer erstmal die Möglichkeit geben, das Geld zurückzugeben, aber wie lange kann ich warten, ohne meine eventuellen Chancen auf Haftung der Bank zu beeinträchtigen?
Wenn irgendjemand auch nur ein paar Ideen dazu hat, wäre mir schon sehr geholfen.
Vielen Dank im Voraus!!
Erstmal danke für die Einschätzungen.
Ich habe gerade mit einem Anwalt, der auf Anwalt.de diesen Artikel geschrieben hat https://www.anwalt.de/rechtstipps/zurueckholen-einer-fehlerhaften-bankueberweisung_151751.html, Herr Fürstenow.
Er sagt die Rechtslage ist anders als in betrügerischen Fällen, in denen die Bank sich eher zu Rückzahlungen verpflichtet sieht, das hatte Privatier59 auch geschrieben.
Aber wenn es im gleichen Telefongespräch war, dann ist es nicht ausgeschlossen, dass sie den Betrag zurückzahlen.
Auf jeden Fall soll ich sie über den Vorgang informieren, eine Frist setzen für die Rückzahlung. Danach das gleiche nochmal mit einer kürzeren Frist. Wenn dann nichts kommt sei die Bank im Verzug und man kann überlegen was man macht.
Ich habe danach gefragt: Anwaltskosten wären etwa 1,000 Euro, die ich zahlen muss, wenn wir verlieren. Das würde für mich wahrscheinlich eher nicht in Frage kommen.
Herr Fürstenow fand ich gut, er hat nicht versucht irgendetwas zu verkaufen, und ich weiß was ich zunächst tun kann und muss.
3 Antworten
Bank ist Sicherheitsstandards verpflichtet
Folglich muss sie für den Schaden aufkommen – nicht aus Kulanz, sondern von Rechts wegen. „Hat der Kunde eine Zahlung nicht autorisiert, haftet grundsätzlich die Bank“, erklärt Feck.10.11.2015
https://www.handelsblatt.com › risik...
Risiken im Telefonbanking: Bei Anruf Geld fort - HandelsblattBesonders der gebrauchte Autokauf ich privat eine heikle Angelegenheit, üblich ist Zug um Zug nach Vertrag , Papiere und Schlüssel gegen Bargeld .Dieses kann auch in der Bankfiliale stattfinden , nach Erhalt der vorbestellten Barauszahlung an den Käufer, um sich als Verkäufer gegen Falschgeld abzusichern.
Auch ist es möglich im Onlinebanking beim Kauf des Autos privat für den Transfer das Limit zu erhöhen und den Betrag online in Echtzeit beim Verkäufer zu bezahlen.
Wir hatten auch gerade die Situation und uns umfassend vorher erkundigt.
Hier kannst Du nur auf die Kulanz der Verkäufers hoffen.
Sollte er sich quer stellen , hilft nur der Rechtsweg.
Um welche Summe handelt es sich ?
Bist Du ADAC Mitglied ?
Dort gibt es eine kostenfreie Rechtsberatung telefonisch für solche Fälle
Der Verkäufer ist ein Händler, aber ich rechne trotzdem damit dass das nicht so einfach geht. Es geht um 12,500 Euro, kein Kleingeld für mich. Ich bin auch nicht im ADAC.
Wie sind die Bewertungen bei Mobile de des Händlers ?
Ein korrekter Händler zahlt zurück
Ich rate Dir dringend , den ADAC zu kontaktieren , vielleicht über die Karte eines Familienmitgliedes.
Ich habe mich letztens beraten lassen , da wollte übrigens die erfahrene Jutistin nicht meine Nummer
Ihr Rat
https://www.adac.de/services/rechtsberatung/clubjuristen-erstberatung/
Alles schriftlich mit Frist setzen
Gibt er Dir nicht das Geld , nimm ein weiteres teureres Auto … als Pfand
Übrigens
Eibe ADAC Veekehrsrechtschutzversicherung für solche Fälle und Wekstattärger kostet nur
7,50€ im Monat
Und Mobile.de Bewertung, da habe ich überhaupt nicht dran gedacht. 5 Sterne glatt. Der ist seit 19 Jahren in unserer Stadt. Also erst mal das Beste hoffen, vielen Dank!
Ein Auto als Pfand werden die mir aber nicht geben. Ich hoffe auch echt dass das alles anders ablaufen wird.
Bei einer 5 Sterne Bewertung brauchst Du Dir keine Sorgen machen , nehme Kontakt auf und ,,,
Erzähle mal was draus geworden ist.😇
Meine Erfahrung in Bezug auf Autokauf
( Wir haben zufällig gerade 2 gekauft , ist folgendes )
Du kannst Glück oder Pech haben , da ist es egal ob es ein Chrom Tempel an der Ecke ist
,
oder der kleinere Händler an der Straße.
Privat ist eine noch ganz andere Geschichte.
Bei meinem eigenen Auto gerade habe ich tatsächlich von Privat gekauft, wollte ich erst nicht , über Kleinanzeigen
Wichtig war mir :
- In der Nähe
- 2. Wagen von Ehefrau
- wenig km
- Garage am Einfamilienhaus
- wenig Halter
Und tatsächlich gefunden , eine nette junge Familie, schönes Einfamilienhaus, Garage , nicht weit weg ( Das macht Anmeldung , Zahlung , und Überführung einfacher , 2.Wagen der Frau..sympathische Leute
Wichtig sind jeweils die Vordrucke der Verträge , ob privat und bei gewerblich
durch den ADAC
und wie erwähnt , eine Verkehrshaftpflichtversicherung , das spart eine Menge Ärger im Fall der Fälle.
Gewerblich kannst Du Glück oder Pech haben , egal ob Werkstatt oder Händler
😃
Wenn es einen Mitschnitt gibt, wird auf diesem zu hören sein, dass du die Überweisung autorisiert hast und erst nach Freigabe durch dich, deine Meinung geändert hast. Du wirst den Mitschnitt aber niemals erhalten.
Die Bank (Deutsche Bank), kann eine Umsatzsperre über den Betrag machen, vorausgesetzt derjenige ist nicht auch Kunde der Deutschen Bank, weil dann ist die Überweisung intern sofort gutgeschrieben.
Du hast aber keinen Rechtsanspruch auf den Storno und die Umsatzsperre, die Bank kann es nur versuchen.
Für den Fall, dass es nicht geklappt hat, musst du dich an den Empfänger wenden. Notfalls auf dem Zivilrechtlichen Weg. Die Bank wird dir das Geld jedenfalls nicht erstatten.
Alternativ kannst du einen Recall anfragen. Der Empfänger muss aber zustimmen, dass das Geld zurückgebucht wird und das dauert einige Wochen.
Ich sehe da schwarz:
Du bist nicht etwa Opfer eines Hackers geworden, sondern hast die Überweisung eigenverantwortlich veranlaßt.
Dich hat es nachträglich nur gereut diese Überweisung in Auftrag gegeben zu haben.
Überweisungen sind nicht stornierbar. Darauf weist jede Bank hin.
Stimmt es wirklich, dass Dir die Stornierung wirklich zugesagt wurde oder war es nicht eher so, dass man versprochen hat, sich darum zu bemühen. Macht schon einen Unterschied.
Wie dem auch sei: Eine Servicekraft im Callcenter kann keine verbindlichen Zusagen für eine Bank abgeben.
Ich hätte gedacht dass es mir zugesagt wurde, aber tatsächlich kann es auch ein "ich kümmere mich darum" gewesen sein.
Ich wurde auf gar keinen Fall darauf hingewiesen, dass Stornierungen im Telefonbanking nicht ausgeführt werden.
Und kann es wirklich sein, dass die Bank für Ihre Servicekräfte im Callcenter nicht haftbar ist?
Ja, das sollte wohl so sein. Wenn ich die Bank dazu kriege sich der Sache anzunehmen.
Ich bin bei der Deutschen Bank und deren Haltung gegenüber Privatkunden ist notorisch schlecht.