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Hallo Ostsee777,
da hilft nur ein Fahrtenbuch - und zwar ein elektronisches, das komplett im Fahrzeug geführt werden kann = keine Nachbearbeitung am PC. Nur das vermeidet die 1-%-Regel, ordnungsgemäße Führung vorausgesetzt. Aber: es muss das richtige Fahrenbuch sein, sonst droht Nachversteuerung bei einer BP oder - was immer häufiger vorkommt - wenn das Finanzamt das Fahrtenbuch zur Kontrolle der Angaben in der Steuererklärung verlangt. Beispiel: Führung oder Ergänzung am PC bewirkt den Verdacht der Manupulation = Fahrtenbuch wird ohne Detailprüfung verworfen.. Mehr unter www.compilot.de. Dort gibt es einen Link zu einer herstellerneutralen Seite.