Im Juli 2014 ist mein Vater verstorben.Alleinerbe wurde die Stieftochter meines Vaters in zweiter Ehe.Wir sind drei leibliche Kinder meines Vaters. Meinen Pflichtteil einzufordern scheiderte an der Bereitwilligkeit der allein Erbin. Ich musste mit einen Anwalt nehmen. Dieser forderte die Erbin auf alles offenzulegen. Sie nahm sich auch einen Anwalt und beide verhandelten. Dabei stellte sich heraus, dass mein Vater relativ vermögend war und ein sechsstellige Summe zu vererben war. Jetzt ist für mich eine fünfstellige Summe , 1/6, ausgehandelt wurden die mir bis zum 28.11. gezahlt werden muss. Die Kosten für den Anwalt belaufen sich auf 2900. € Der Anwalt hat aber nur für mich verhandelt und nicht für meine Geschwister, weil er auf Nachfrage nochmal pro Person die gleichen Anwaltskosten forderte. Wenn meine Summe überwiesen ist, wollen sie die gleiche Summe von der Erbin fordern. Muss sie diese zahlen oder müssen meine Geschwister sich auch einen Anwalt nehmen.Der Erbin ist bekannt das wir drei leibliche Kinder sind und was passiert wenn sie die ausgehandelte Summe nicht überweist ?muss ich dann klagen ? Und wer trägt die Gerichtskosten ?Danke für eventuelle Antworten.