hälftiger Anteil einer Eigentumswohnung an Freundin Überschreiben lassen.

Hallo,

ich habe vor knapp über 2 Jahren eine Eigentumswohnung zusammen mit meiner (ex) Freundin je zur Hälfte gekauft. Wir haben beide das gleiche eigenkapital mitgebracht, und haben beide 50% die Rate / Nebenkosten bezahlt.

die Beziehung hat sich über den letzten Monaten /' Jahren etwas verschlimmert, und weil ich ein Job Angebot habe, möchte ich umziehen, zurück nach England...

wir (ich) habe(n) die Wohnung teilweise renoviert, und die ist im Wert deutlich gestiegen. Wir haben sie fast zu 100% finanziert, und schulden noch 140TE, die hat jetzt schätze ich mal einen Wert von locker über 250TE.

ich arbeite, und sie auch seit Paar Tagen, aber war für über ein Jahr arbeitslos.

Ich möchte gern raus von dieser Situation, ohne sie zu stark zu belasten, und einen Weg finden der nicht finanziell untragbar ist.

1)ich habe ein bisschen darüber gelesen, und es scheint Paar Voraussetzungen zu geben die man eine Wohnung verkaufen lässt ohne den Gewinn versteuern zu müssen? zB wenn man eine Wohnung kauft, und zwischen Anschaffung bis veräußerung drinn wohnt , und sie nur für eigennutzung benutzt wurde, dann bleibt der Gewinn von Steuer befreit? die einfachster Lösung wäre die Wohnung zu verkaufen, aber dass wird schwierig weil mietkosten so teuer sind(in Vergleich zu unsere jetztige Rate...)

2) wenn wir die Wohnung nicht verkaufen, dann bin ich bereits die zu überschreiben, und nicht die für den Marktpreis an meiner freundin zu verkaufen, weil wenn ich umziehen brauche ich als alle letzte eine Wohnung die noch in meinem Namen finanziert ist. wie wäre es wenn die Bank mitspielt, und die mich aus dem Vertrag raus lassen? welche kosten dann anfallen, beim Notar / Grundbuchamt / Grunderwerbsteuer. Ich will nicht unbedingt ausbezahlt werden, sondern die Schulden / Wohnung überschreiben lassen, so sie nicht mehr mein Problem ist (obwohl wir Gewinn gemacht haben). Sind die Notarkosten dann in Bezug auf der Hälfte der Schulden , gesamt Wert der Wohnung (beim Kauf), oder Marktpreis gerechnet?

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in beiden Fällen, wer enscheidet dann wie viel Wert die Wohnung hat? weil beim schenken wäre es theoretisch möglich null schenkungssteuer bezahlen zu müssen. wenn es nach Abzug der anteiligen Restschuld und Freibetrag einen null gibt, dann gibts kein steuerpflichtiger Erwerb mehr..

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