Pfändung von Computer sowie Neuaneignung während Pfändung?

Guten Abend zusammen,

ich befinde mich momentan, nach ungefähr halbjähriger Arbeitslosigkeit in einer Ausbildung. Nun haben sich während meiner Arbeitslosigkeit knapp 6.000€ Schulden bei meiner Krankenkasse angehäuft. Eine Kontopfändung ist aufgrund meines Ausbildungsgehaltes natürlich nicht gefruchtet und nach mit der Schuldnerberatung abgeklärter Deklaration meiner Zahlungsunfähigkeit an den Zoll habe ich nun ein Schreiben erhalten, indem erklärt wird, dass mich demnächst ein Vollziehungsbeamter zwecks "Feststellung Wirtschaftlicher Verhältnisse und ggf. Absicherung der Forderung durch Sachpfändung" aufsuchen wird.

Nun habe ich mir nie großartig Sachen gegönnt und mein Geld eher für Reisen und Unternehmungen ausgegeben. Einen Fernseher besitze ich nicht und mein Smartphone dürfte auch nicht von Interesse sein. Nun habe ich mir aber doch einen Mittelklasse PC zusammengestellt gehabt, ungefähr vor einem Jahr, der damals so um die 6 - 700 Euro gekostet hat, jetzt vielleicht noch bei knapp 500 liegt, würde ich ihn mit den gleichen Teilen neu zusammenstellen. Abgesehen davon besitze ich nun nicht wirklich etwas von Wert.

Kann dieser nun, als einziges Informations- sowie "Entertainment"-medium gepfändet werden?

Kann ich mit Nutzung von CNC sowie CAD/CAM Software in der Ausbildung auf den Besitz eines etwas leistungsstärkeren PC's argumentieren?

Evtl. blöde Frage, aber kann ich mit einer offiziellen Schenkung an z.b. Verwandte oder Freunde den PC schützen, sollte der Vollziehungsbeamte ihn mitnehmen wollen?

Habe im Internet leider nur vage Definitionen gefunden, aus denen ich nicht herauslesen konnte ob der PC geschützt ist oder nicht.

Der andere große Punkt ist, wie sieht das mit dem Erwerb von neuen Dingen aus, nachdem der Beamte vor Ort gewesen ist. Also angenommen ich kaufe ein neueres Smartphone, kann dieses dann im Nachhinein gepfändet werden?

Vielen Dank schonmal im voraus für eure Antworten.

...zur Frage

Also ich denke erstmal generell nicht, dass ein Computer gepfändet wird, weil das heutzutage schon wohl zur Erstausstattung gehört. Dann muss der/die VollzugsbeamtIn ja auch den Wert kennen des Computers, was sich ja nicht sofort erkennen lässt. Verschenken solltest du nichts, das musst du angeben. Alles was nach Abgabe der vermögensauskunft oder nach erfolgter sachpfändung kommt, dürfte nicht relevant sein. Aber der Gläubiger kann natürlich eine neue Vollstreckung durchführen lassen. Wende dich doch mal an die Krankenkasse und mach Ratenzahlungen aus? Da du sonst auch Gefahr läufst, in den notlagentarif zu rutschen

...zur Antwort