Frage
Antwort
Die Vertragsfreiheit gilt auch für Mietverträge, sofern keine gesetzlichen Bestimmungen verletzt werden und die Forderung des Vermieters verstösst gegen kein Gesetz. Üblich ist in solchen Fällen, in denen der Vermieter keine Renovierung selbst bezahlen will,z.B. eine Mietreduzierung für eine festgelegte Zeit o.ä. Ich würde auch von einem Vermieter, der solche Forderungen ohne Gegenleistung stellt, Abstand nehmen.Er wird auch in Zukunft bei Reparaturen oder berechtigten Beanstandungen nur schwer dazu zu bewegen sein seinen Pflichten nachzukommen. Wer will das?