Hallo,

für Vermieter gibt es bei der Schufa eine gesonderte Auskunft, diese sollte der neue Mieter bei der Schufa selbst beantragen und dem Vermieter dann vorlegen . Wie so etwas aussieht kannst du hier sehen http://www.schufa-auskunft-kostenlos.com/schufa-bonitaetsauskunft/ Da stehen dann auch alle für den Vermieter wichtige Informationen drin.

Gruß

...zur Antwort

Also ein P-Konto einzurichten bevor eine Pfändung kommt ist grundsätzlich richtig! Wenn auf dem Konto noch keine Pfändungen laufen, dann kannst du auch über das ganze über dem Pfändungsfreibetrag liegende Guthaben verfügen.

Gruß

...zur Antwort

Klar kannst du mit der Rechnungsnummer anfangen wie du willst, wie bereits schon aufgeführt muss die Rechnungsnummer dann aber auch fortlaufend weitergehen

...zur Antwort
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.