Hallo,
für die mangelfreie Ablieferung der Gewerke gibt es die Leistungsphase 8.Objektüberwachung (Bauüberwachung) und Kostenfeststellung der Architekten und Bauingenieure.
D.h. es gibt das Geld erst dann, wenn auch das Gewerk mangelfrei übergeben wurde. Darüber hinaus können nach VOB noch 5% Sicherheitseinbehalt über 5 Jahre gemacht werden.
Somit ist der Bauherr auf der sicheren Seite und nicht der Bauunternehmer.