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Wenn Du über 30 Stunden wöchentlich, sprich von Haustür zur Umschulungsstätte und zurück mit oder durch die Umschulungsmaßnahme beschäftigt bist, hast Du ( normalerweise einen Anspruch) auf 900 € bis Ende 2010 und ab Anfang 2011 einen Sebstbehalt von 950 €. Aber wie es so schön im deutschen Rechtsstaat sein soll, ist alles eine Einzelfallentscheidung. Warte zur Zeit auf einen Gerichtstermin und bin gespannt wie ein Flitzebogen, ob und inwieweit mein Selbsthehalt festgelegt wird. MfG Netsroc