das auto wurde vom jobcenter bezahlt, und nicht von den Leiszungen, habe auch ein bekannten der sowas hatte.

das ganze nennt sich Zuschuss für den erwerb eines PKw`s

da gibt es vom Jobcenter auch auflagen z.b

nicht älter als 15 jahre

max Laufleistung 150000 km

AU/HU mind. 12 monate

keine schwerwigenden mängel laut KV

und das ganze musste er nicht mal zurück zahlen, hat halt ne auflage bekommen das er innerhalb von 6 Monaten icht selber Kündigen darf, und auch nicht selbstverschuldet rausfliegen darf.

wenn er Gekündigt wird, da es keine arbeit mehr für ihn gibt ist was anderes, da es ja kein eigenverschulden .

weiß das da ich mit Ihm erst vorgestern darüber geredet habe .

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Also braucht man ein Auto gar nicht melden wenn man sich in der wohlverhaltensphase befindet, letztendlich nur den Arbeitsplatz so wie ich das jetzt gelesen habe.

Bekommt man da vom Insolvenzverwalter kalt auf den Sack weil er das rausbekommt.

Habe auch mal gegoogelt und man konnte viel darüber lesen die Anschreiben bescheid sagen die anderen sagen z.b

Falls Sie bereits in der Wohlverhaltensphase sind, können Sie das Auto kaufen und müssen auch nichts melden an die Verwalterin. Falls Sie noch in der normalen Insolvenz sind, dann versuchen Sie von dem Arbeitgeber eine Bescheinigung zu erhalten, dass das Auto zur Ausübung des Berufes erforderlich ist. Falls Sie diese nicht bekommen, kann es sein, dass Sie die 700 € doppelt bezahlen müssen. Einmal an den Freund und einmal an den Insolvenzverwalter, um es wieder auszulösen. Die Insolvenzverwalterin müssen Sie nicht um Erlaubnis fragen. Aber Sie müssen ihr den Kauf mitteilen, wenn Sie noch nicht in der Wohlverhaltensperiode sind.

Das war nur eine Antwor z.b

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