Soweit ich weiß ist der Arbeitgeber in der Regel verpflichtet, die anfallenden Kosten für Transport, Unterkunft und Verpflegung zu übernehmen.

Wenn der Arbeitgeber keine Reisekosten vorstreckt, kann der Arbeitnehmer eine Erstattung der Kosten verlangen, die er für die Dienstreise selbst aufgewendet hat. In diesem Fall sollten Arbeitnehmer jedoch sorgfältig dokumentieren, welche Ausgaben für die Dienstreise entstanden sind, um eine ordnungsgemäße Erstattung zu gewährleisten.

Es kann jedoch auch sinnvoll sein, im Vorfeld mit dem Arbeitgeber abzuklären, ob ein Vorschuss gewährt wird oder nicht. Hier kann ein Seminar zum Reisekostenrecht wie z.B. das auf https://www.ebinghaus-seminare.de/seminar/detail/reisekostenrecht-1/ empfohlene Seminar hilfreich sein, um die Rechte und Pflichten von Arbeitgebern und Arbeitnehmern in Bezug auf Reisekosten zu verstehen

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Im Allgemeinen können Ausgaben für Semestertickets von Studenten als Werbungskosten abgesetzt werden. Wenn du jedoch bereits in eine Festanstellung gewechselt bist und nur noch als Scheinstudent eingeschrieben bist, könnte es schwierig sein, diese Kosten als Werbungskosten abzusetzen.

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