Sie hatten weder Einzugsermächtigung noch Dauerauftrag - sehr merkwürdig?! Bedeutet "vor ewigen Zeiten", dass es sich um einen steuerbegünstigten Altvertrag vor 2005 handelt? Wenn ja, sollten Sie sich Ihre Kündigung genau überlegen. Lohnen tut sich das dann nur für Ihren Versicherer.

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die vom Versicherer kalkulierten jährlichen Rückkaufswerte von Vertragsbeginn bis Ablauf liegen deinen Vertragsunterlagen bei und sind garantiert. Wenn du dir weiter deine jährlichen Wert-/Standmitteilungen seit 2004 ansiehst, wirst du bemerken, dass die darin genannten garantierten Rückkaufswerte die ursprünglich kalkulierten übersteigen. Das liegt an den Zinsen und Überschüssen, die der Versicherer bislang für dich erwirtschaftet hat. Du musst da unterscheiden. Es gibt auf der einen Seite einen Mindestzins, der nach unten begrenzt ist und darüber hinaus nur auf den Sparanteil deiner Prämien, also nach Abzug aller Kosten, gezahlt wird. Und es gibt die sog. Übeschussbeteiligung, die vom Versicherer überhaupt nicht garantiert wird und die nächsten Jahre theoretisch auch ausfallen könnte. Auf der anderen Seite stehen dir alle Erträge aus Zinsen und Überschussbeteilgung aus der Vergangenheit auch bei Kündigung in vollem Umfang zu. Im Gegensatz dazu verlierst du bei Kündigung den Schlussüberschuß komplett oder wirst allensfalls geringe Anteile davon erhalten.

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Es gibt die garantierten Rückkaufswerte, die sich kontinuierlich pro Jahr erhöhen und bei Vertragslegung bis zum Ablauf festgelegt sind. Diese sind als Vertragsbestandteil in jedem Fall garantiert. Dazu kommen die angesammelten jährlichen Überschüsse und Zinsguthaben. Wenn du dir deine letzte Wertmitteilung durchliest, wirst du feststellen, dass der aktuelle garantierte Rückkaufswert im Vergleich zum ursprünglich kalkulierten höher ausfällt. Es ist daher ein Irrglaube, dass bei Kündigung einer Kapitallebensversicherung lediglich der ursprünglich kalkulierte Rückkaufswert ausgezahlt wird. Allerdings ergibt sich ein nennenswerter Rückkaufswert erst nach etlichen Beitragsjahren, da du mit deinen anfänglichen Prämien erst einmal die Versicherungsprovision bezahlen musst. Ausserdem bekommst du bei Kündigung vom Schlussüberschuss und den Bewertungsreserven allenfalls einen anteiligen, aber nicht den vollen Wert ausgezahlt. Diesen Sachverhalt habe ich mir von zwei Gesellschaften bestätigen lassen.

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