Ausbildung bei der Aok?
ruf dich dort an
Ja kannst ansetzen, wenn das Finanzamt nachfragt, dann sagst du eben, dass du es lieber an den Sohn liefern lassen hast, da du nicht zu Hause warst. Lassen sie das nicht anerkennen, dann wird das halt rausgelöscht
ja aber das sollte man immer tun! Die dazugehörige Kundennummer bzw Rechnungsnummer damit die Abteilung dort die Zahlung der Bestellung zuordnen kann. Wenn Zahler nicht Besteller ist und ohne die Bestellnummer können die das gar nicht zuordnen
Ist egal, Verwendungszweck muss nur dabei stehen
97 ist doch gut?
Keine positiven Schufaeinträge wird auch als schlecht angesehen. (zB. abbezahlter Kredit, Kreditkarte)
Die Kinder sind nicht volljährig.
Oft bestehen Vollmachten für bestehende und zukünftige Konten für beide Elternteile (die sich gegenseitig „vertreten“ dürfen, sprich Konten alleine eröffnen und auch das Geld abheben, überweisen) die man bei der ersten Kontoeröffnung unterschrieben und eingerichtet hat. Wenn definitiv keine VM für sie bestand, haftet die Bank voll und diskutiert da auch nicht rum, da Fehler ihrerseits. Dafür haben sie auch ein Beschwerdemanagement