Ich zahle an meinem Hauptwohnsitz GEZ-Gebühren. Für meinen Sohn (er studiert) habe ich nun eine Wohnung angemietet. Da mein Sohn die Wohnung am Studienort aber jeweils nur zwei Quartale benötigt, haben wir für die beiden anderen Quartale die Wohnung untervermietet.

Muss ich nun für diese Zweitwohnung GEZ-Gebühren zahlen, welche ich dann für die Zeit der Nutzung vom Untermieter zurückverlangen kann?

Lt. folgender Info müsste ich ja eigentlich keine weiteren GEZ-Gebühren zahlen:

  • Das Bundesverfassungsgericht hat die Rundfunkgebühr im Juli 2018 im Wesentlichen für verfassungsgemäß erklärt.
  • Für Zweit- oder Nebenwohnungen ist ein zusätzlicher Beitrag unzulässig, urteilten die Richter in Karlsruhe.

Danke für Ihre Antworten.