Danke für den Hinweis,

Letztes Jahr gab es einen Fall, wo nach der Zwangsversteigerung die Restschulden als Ausgaben in die Gesamtkostenabrechnung übernommen wurden. Man hat es nicht Sonderumlage genannt - da dies bei den Eigentümern für schlechte Laune sorgt - es war ein Posten wie alle anderen auch nur höher.

Nächstes Jahr tritt der nächste Fall ein, vermutlich viel höher als der letzte und es gab aus der Vergangenheit heraus viele Fälle von Alt-Schulden, welche erst gar nicht in der Abrechnung auftauchen, es aber aus Zahlungsvereinbarungen durchaus Einnahmen gibt.

ich würde gern eine Alternative zu der intransparenten Darstellung der Vermögensübersicht anbieten, mit einer Lösung wie man diese Uralt Sachen Kostenneutral für die Eigentümer abschreiben kann.