Ich danke euch für eure Antworten.

Habe jetzt dem Finanzamt diese Frage indirekt gestellt. Denn es stellt sich evtl. auch noch die Frage, ob ich Freiberufler bin oder nicht.

blackleather: Ich kann Dir sagen, was ich alles mache. Übersetzungen, Briefe schreiben, Rechnungen schreiben, Präsentationen und Videos erstellen, Webseiten optimieren, Webseitentexte neu schreiben, Adresslisten pflegen, bei IT-Problemen helfen, usw.

Ich werde nicht über diese 17.500 EUR im Jahr kommen. Darüber habe ich mich auch bereits informiert. Also würde wenn die Kleinunternehmerregelung gelten für mich. Allerdings habe ich ja mit der Arbeit erst hier (in Kambodscha) angefangen. Wie soll ich nun von hier ein Kleinunternehmen anmelden? :( Denn der Gdanke, so Geld zu verdienen kam mir anfangs gar nicht.

Ich bin im September letzten Jahres wieder hergekommen, um mit meinem kambodschanischen Freund zusammen zu sein, habe hier keine Arbeit gefunden und dann bin ich im Internet auf diese Arbeit gestossen. In Deutschland habe ich mich in den letzten zwei Jahren nicht viel aufgehalten. Im Jahr 2011 bis Ende Mai. Im Jahr 2012 von Anfang Mai bis Mitte September. Wäre ich dann etwa in Kambodscha steuerpflichtig?

SBerater: Ich habe bisher immer meine deutsche Adresse auf meinen Rechnungen angegeben. Du meinst, auf den Rechnungen für die Kunden aus Ö und CH brauche ich diesen Hinweis auf §19 UStG gar nicht mehr angeben? Dann kommt der nämlich raus.

Ich werde diese Tätigkeit auch nur bis Anfang Juni ausführen, es sei denn, ein deutscher Kunde kann mich ab Juni fest anstellen. Aber dann wäre die ganze Sache ja sowieso gegessen. Aber bei der Steuererklärung müssen meine Kunden ja auch ihre Ausgaben angeben. Wie kann ich das also nun legal machen? :(

billy, danke, aber das Problem ist ja, dass ich wohl online jetzt auf die Schnelle kein Gewerbe anmelden kann, oder?

Beste Grüsse!

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