Frage
Antwort
Also mir hat das ganze mal wieder hier sehr sehr geholfen dafür nocheinmal ein ganz großes DANKESCHÖN
Ich habe jetzt ersteinmal wiederspruch eingereicht hatte mich nocheinmal etwas gründlich durchgelesen dank pepe33 und habe was gefunden worüber ich keinerlei auskunft der Handelkammer erhielt nähmlich das keinerlei gebühr rhoben wird wenn sich das Jahreseinkommen nicht höher als 5200€ beläuft und da ich nicht reich werden will sondern nur dies wirklich als reinstes kleingewerbe führen möchte mal sehen was ich als antwort der Handelkammer bekomme
nochmals vielen vielen dank