Bis 18. Lebensjahr bedimgungslos

Bis zum Abschluss der ersten Ausbildung/Studium, spätest bis vollendung des 25. Lebensjahres. Aber nur für Zeiten, in denen Ausbildung oder Schule oder Studium stattfinden, sowie kurze Übergangszeiträume. Bei langer Arbeitslosigkeit oder Ausbildungslosigkeit entfällt die Unterhaltspflicht auch u25.

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Sobald du auf den Button "Zahlungspflichtig bestellen" tippst, ist es eine Verbindliche Bestellung, genau dazu hat der Gesetzgeber diesen Button ja vorgeschrieben.

Wenn danach die Zahlung nicht durchgeht, liegt es im Ermessen des Shops ob er die Bestellung Storniert oder das Geld nachfordert.

Was kannst du jetzt machen? Du kannst versuchen die Bestellung deinerseits zu Stornieren. Bei Wareneinkäufen kein Problem wegen Wiederrufsrecht, bei Termingeschäften, ließ die AGB zum Thema Stornierung und versuche notfalls eine Kulanzlösung zu verhandeln

Wenn jemand anders in deinem Namen Bestellt, dann währe das Warenbetrug und mit einer Anzeige bei der Polizei abzuwenden.

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Nein, das ist ein normaler Brief. Allerdings übernimmt die Post die komplette Verwaltung. Der Absender schickt den Brief als Datensatz an die Post, diese druckt den aus, verpackt ihn und schickt den ganz normal über dem Postweg an den Empfänger.

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Ja, alles was älter wie 3 Monate ist kann Gebühren Verursachen. Du kannst bis zu 10 Jahre deine Kontoauszüge neu ordern, je älter, desdo teurer.

Im übrigen solltest du Kontoauszüge und Gehaltsabrechnungen wenigstens 3 Jahre aufheben, wenn nicht sogar bis zu 10. Hast du irgendwelche Kredite zu laufen, dann solange wie die Kredite laufen plus 3 Jahre um eben im Nachhinein nachzuweisen, das du bezahlt hast.

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Ja, musst du.

Allerdings gibt es ein Urteil, das wenn keine Messgeräte vorhanden sind man den Verbrauchsabhängigen Teil der Heizkostenrechnung um 15% kürzen kann. Die Frage währe also inwiefern das hier anwendbar währe.

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Der VM muss die Kaution innerhalb von 6 Monaten zurückzahlen.

Der VM darf von der Kaution einen berechtigten Teil für die Nebenkostennachzahlung im Folgejahr einbehalten.

Stichwort berechtigter Teil, der VM müsste dir ggf. per Hochrechnung nachweisen, wie hoch deine Nebenkostennachzahlung nächstes Jahr in etwa sein wird. Den Rest muss er dir wie gesagt auszahlen.

Ergo schreibst du deinen EX-VM an und bittest um eine fundierte Schätzung und darum dir den Rest auszuzahlen.

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Genau deswegen währe ein Testament die bessere Wahl gewesen.

Werden sich die beiden nicht Einig hilft ein Anwalt. Nur werden die Anwälte einen Großteil des Erbes für erhalten. daher sollte man versuchen, sich vorab zu einigen.

Grundsätzlich steht jedem die Hälfte zu.

Als Erbe hat man das Recht alle Finanzunterlagen einzusehen. Schenkungen der letzten 10 Jahre sind Anteilig ins Erbe mit einzurechnen. Ergo sollte der nichtpflegende Sohn die Kontoauszüge und andere Finanzunterlagen fordern und sich dadurch selber ein Bild machen. Der Pflegende Sohn muß nachweisen, was mit höheren abgezogenen Geldbeträgen gekauft wurden, die die normalen Lebenshaltungskosten übersteigen.

Zudem, wie auch immer der Streit ausgeht, das ganze Geld steht dem Pflegenden Sohn nicht zu. Mindest der Pflichtteil(hälfte des Erbteils) geht an den nichtpflegenden Sohn.

Im übrigen währe auch Sachleistungen gegenzurechnen, wenn z.b. der Sohn beim Vater gewohnt hat und keine Miete gezahlt hat währe das gegen Pflegeleistung und co aufzurechnen. Und ja, auch Verwaltung, Einkaufen und Wohnung sauber halten zählt dazu und wenn der Sohn das gemacht hat, dann hat er eine Pflegeleistung erbracht.

Das ganze ist also nicht ohne erheblichen Aufwand zu klähren. Ergo: Als Pflegender Sohn würd ich dem nichtpflegenden 10 000 anbieten und wenn der damit einverstanden ist, ist die Sache erledigt.

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Für den Zusteller ist die Eindeutige Zuordnung wichtig. Solange auch dein Name mit auf den Briefen und Paketen steht ist die Sendung zustellbar.

Vergisst aber einer deiner Lieferanten deinen Namen mit auf die Sendung zu schreiben, darf der Zusteller die Sendung bei dir nicht zustellen, selbst wenn er weis, das die Firma bei dir ist. Das währe eine Verdachtszustellung und Verdachtszustellungen sind in der Theorie untersagt.

Sofern du ein Personenunternehmen bist, muss ja bei Rechnungen und co immer dein Name mit drauf stehen, der Firmenname allein reicht nicht.

Also, wenn du drauf achtest, das alle immer deinen Namen mit auf die Sendung schreiben ist alles OK

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Mit dem Kabel hat dein VM leider recht. Ihr müsst ihn erst unter Fristsetzung anmahnen (schriftlich) eine brauchbare Verbindung herzustellen und androhen, danach selbst was zu unternehmen auf Kosten der Miete. Da man heutzutage gutes Netz braucht, sollte die Frist nicht länger wie 7 Tage sein.

Eine Lösung währe hier z.b. ein Repeater anstelle eines Kabels. Oder eben Kürzung der Miete und einen eigenen Anbieter suchen, notfalls auch einen LTE Router.

Sofern die Arbeiten in eurer Wohnung stattfinden, gehört es zum guten Ton, das die Arbeiter bei euch auf die Toilette gehen dürfen. Ihre Pausen können sie auch im Hof oder Treppenhaus abhalten. Finden die Arbeiten nicht in eurer Wohneinheit statt, brauch ihr die Arbeiter auch nicht bei euch aufs Klo zu lassen. Es gild die unverletzlichkeit des Wohnraumes.

Was das mit dem Trockner soll, kann man von hier aus ohne Hintergrundwissen nicht einschätzen.

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Es helfen die Sozialen Dienst. Die schauen genau hin, was da los ist.

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Sofern es keine Sonderanfertigung ist, warum widerrufst du nicht einfach

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Natürlich bekommst du die Sperrzeit, du hättest so kündigen können, das du einen Nahtlosen Übergang hast und für den Umzug hättest du dann deinen Resturlaub un Überstundenabwicklung beim alten AG eingereicht.

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Der Verehrer kann die Kette von deiner Ex zurückverlangen, nicht von dir. Wenn sie die Kette nicht mehr hat muss er entsprechend Schadensersatz von ihr fordern, nicht von dir.

Sollte dir jemand vorwerfen, die Kette entwendet zu haben oder nach Fund unterschlagen, so müssen sie es dir Beweisen. Allerdings bist du dann immer noch nicht dem Verehrer Verpflichtet, sondern deiner Ex, ihr müsstest du die Kette ersetzen, wenn man dir beweist, das du sie unterschlägst.

Ergo machst du gar nichts.

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Die ganze Sache deinen Eltern melden, da du u 18 bist, bist du nicht voll Geschäftsfähig,. Deine Eltern hauen das dem VK dann um die Ohren und wickeln das ganze zurück.

Wenn jemand nicht sofort zahlt, setzt man ihm eine Zahlungsfrist. 1-3 Tage ist dabei normal, wenn derjenige sagt er braucht länger, auch mal 5 Tage. Daran ist nichts auszusetzen, da gibt es auch nicht die Polizei anzurufen.

Zahlt der Käufer nicht, dann stellt man den Artikel neu rein, verkauft man ihn dann zu einem geringeren Preis, kann man vom ersten Käufer Theoretisch Schadensersatz in Höhe des entgangenen Gewinns fordern.

Das ganze hat absolut nichts mit der Polizei zu tun, aber auch gar nichts. Das ist nur Druck machen.

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Es ist das Allgemeinwasser, das kann er erstmal abstellen, denn das braucht ihr ja nicht, dann gießt ihr die Büsche eben nicht, ist nicht euer Problem, wer die Gemeinschaftsflächen pflegt.

Was nicht verbraucht wird, dafür müsst ihr natürlich auch nichts zahlen. Wasser wird nach Verbrauch berechnet.

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Wahrscheinlich der Grund, warum hier ausländische Nachbarn in der 2m hohe blickdichte Zäune setzen.

Ergo bei der Gemeinde erkundigen, wie hoch Grenzäune oder Grenzhecken sein dürfen und das voll ausnutzen. Reicht euch die von der Gemeinde vorgegebene höhe nicht aus, steht es euch frei 50 cm vor der Grundstücksgrenze einen zweiten Zaun oder Blickschutz in fast beliebiger höhe zu setzen.

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Ja, Samstag ist ein normaler Werktag, du kannst also zur Arbeit eingeteilt werden.

Allerdings dürfen Azubis keine Überstunden machen, wenn dann tatsächlich welche anfallen, müssen diese in der Folgewoche ausgeglichen werden. Also entweder gibt dir dein AG diese Woche entsprechend frei oder nächste Woche.

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Kauf oder Verkauf bricht nicht Miete.

D.h. entweder ihr verkauft das Objekt mit Mieter, was meistens den Verkaufspreis schmälert oder ihr nehmt das Angebot der Mieterin an, zahlt die Auslösesumme und könnt dann die Immobilie ggf zu einen entsprechend höheren Preis verkaufen.

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Rausschmiss, weil er seit 4Wochen eine neue Bekanntschaft hat?

Hallo, ich lebe mit meinem Partner seit 14 Jahren zusammen. Wir haben einen Sohn, 11Jahre. Schulische, med. oder sonstige Dinge, da hat er sich nie für interessiert oder was mitgemacht. War auch okay, ich hab das ja alles gemacht.

Vor 10 Jahren sind wir mit seinen Eltern in ein Haus gezogen. Gekauft haben sie es.

Kurz nach dem Kauf ist der Vater verstorben. Mein Ex bekam dann ja 1/4 und seine Schwester gab ihr 1/4 an die Mutter. Somit hat die Mutter lt Grundbuch 7/8 und mein Ex 1/8 Teile.

Letzte Woche hat er mir gesagt, dass er seit 4!!! Wochen mit einer Kollegin zusammen ist. 2 Tage später, dass ich doch bitte in ca 1 -2 Monaten ausziehen soll, damit er sie auch mal einladen kann. ( Ich denke, sie wurde von ihrem Partner aus der Wohnung verwiesen).

Da ich mich nicht nur um unser Kind kümmere, sondern auch seit Jahren seine Mama Pflege, möchte sie, dass ich hier bleibe und mir unsere jetzige Wohnung "vermieten". Der Dachboden wurde ausgebaut, dass zu den 2 Wohnungen eigentlich noch eine dazu kam. Natürlich würde ich mein Kind nie bei ihm lassen, wenn ich gehen muss. Aber mein Kind würde durch seine psychischen Baustellen den Boden verlieren.

Ist es denn mit dem Mietvertrag überhaupt möglich?

Die Mama kann doch mit ihrem Besitz machen, was sie will? Selbst wenn alle Eigentümer zustimmen müssen, hat sie doch die Mehrheit mit 7 Teilen oder?

Ich habe schon mit der Schwester geredet, sie hat da nichts gegen.

Sorry, aber für 4 Wochen schmeißt er 14 Jahre weg, was wir mal für uns ausgebaut haben, soll nun alles seins sein. Er knallt es mir ständig an den Kopf, dass alles seins ist . Er weiß nicht, noch nicht, dass ich über die Anteile bescheid weiß und weiß auch noch nichts von einem eventuellem Mietvertrag.

Danke, LG

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Wenn ich das richtig verstehe, ist es sein Kind. Er ist seinem Kind gegenüber zur Sorge verpflichtet und auch dafür, das es vernünftigen Wohnraum hat. Das Kind kann dort wohnen bleiben und somit auch du, wenn du diejenige bist, bei der das Kind bleiben soll.

Somit muss er ausziehen, bzw eben in die Einliegerwohnung ziehen, nicht du.

Natürlich kann er Anteilig Miete verlangen und/oder diese mit seinen Unterhaltsleistungen verrechnen.

Der ietvertrag wird entsprechend mit der Erbengemeinschaft Mutter,Schwester,Er gemacht, wie die das dann untereinander aufteilen ist nicht dein Problem.

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Setz dich mit dem Gläubiger in Verbindung und versuche deinen Teil direkt zu bezahlen.

Fordere anschließend von deinem Freud die schon gezahlten Raten zurück. Ich hoffe, du kannst irgendwie beweisen, das du ihm Geld gegeben hast.

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